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Forestgump schrieb:....und wenn das nicht zu schlimm ausgeht bzw. alles gereinigt werden kann ,,,,,
Es kann zwar "optisch" gereinigt werden, aber die ausgeschwemmten Keime (laienhaft ausgedrückt ) haben das Wildbret schon vorher kontaminiert. Da nützt alles Waschen nichts . Als amtlich beeideter Beschauer, der mit der Freigabe eines Stückes für die Unbedenklichkeit haftet, liest man das aus einer anderen Sicht. Die EU - Wildbrethygiene - Verordnung gilt auch in der BRD ? Das In-den-Verkehr-bringen von Wild unterscheidet sich rechtlich gewaltig vom privaten Verzehr !
@ allen Erlegern ein kräftiges WH !
WTO