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Hör dir die Rede von Aiwanger an, der wird da in wenigen Sätzen ziemlich deutlich.Weißt Du da Näheres?
Bausaujäger
Hör dir die Rede von Aiwanger an, der wird da in wenigen Sätzen ziemlich deutlich.Weißt Du da Näheres?
Hör dir die Rede von Aiwanger an, der wird da in wenigen Sätzen ziemlich deutlich.
Die Waffenrechtsnovelle enthält ja ein paar Punkte mehr als nur das Thema Waffenverbotszonen. Da gibt es für uns Jäger tatsächlich einige Ausnahmen.Finde ich tatsächlich nicht so wild. Meine Familie und ich haben die Petition auch unterschrieben, aber ich finde die Meinung, wie sie der BJV vertritt, als valide argumentiert.
„§ 45Rücknahme und Widerruf; vorläufige Sicherstellung
.b) Folgender Absatz 6 wird angefügt:
(6) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen eine Erlaubnisnach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen,kann die zuständige Behörde für die Dauer der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisurkunden sowie Waffen oder Munition sofort vorläufig sicherstellen, soweit tatsächliche Anhaltspunktedafür vorliegen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter droht. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt,die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oderMunition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auchdurch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung(Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage habenkeine aufschiebende Wirkung.“
Die im BJV sind ja Juristen, die ein gewisses Gottvertrauen in das bei uns gültige Gesetz und Recht haben. Der BJV Chef ist ja auch Chef in einer Verwaltungsbehörde, der annimmt, dass Handeln der Verwaltung immer fehlerfrei ist.
Dagegen sind die Stellungsnahmen von DJV und VDB juristisch fundiert.
Man merkt explizit, dass die Kommentatoren des DJV und VDB auch die Gesetzesvorschläge durchgelesen und gewürdigt haben und deshalb aus genau diesen rechtlichen Gründen scharf ablehnen.
Ja, er hat sich sogar mal selber als "Spitzenanwalt" bezeichnet! Aber schaut man sich die in die Hose gegangene fristlose Kündigung des ehem. Hauptgeschäftsführers Dr. Reddemann an, welche dem BJV einen fetten 6-stelligen Betrag gekostet hat. Oder die "Causa Neuburg" von der er behauptet, die KG Neuburg hätte die Gerichtsverhandlung krachend verloren (dabei wollte er auf einer eilig einberufenen Landesversammlung nachträglich die Satzung ändern um überhaupt einen Grund für deren Ausschluss zu finden) so kann man an seiner Qualifikation durchaus zweifeln.Sorry, man kann ihn ja als Idio...n ansehen, alles gut und schön, aber "der BJV-Chef" ist Rechtsanwalt mit, soweit mir bekannt, eigener Kanzlei - nix "Verwaltungsbehörde"
Das man mit einen Schweizer Taschenmeser in der Hose seine Zuverlässigkeit verlieren kann sehe ich schon als eine große Gefahr. Nur als Beispiel. Normaler Bürger begeht eine OWI, Jäger können dann schnell als unzuverlässig gelten. Wenn das alleine nicht Grund genug ist das Ganze differenziert zu sehen und zu kommentieren…Finde ich tatsächlich nicht so wild. Meine Familie und ich haben die Petition auch unterschrieben, aber ich finde die Meinung, wie sie der BJV vertritt, als valide argumentiert.
Wo hast du überall ein Schweizer Taschenmesser dabei? Beim Schuhe kaufen? Im Kino? In der Kneipe? Im Aldi?Das man mit einen Schweizer Taschenmeser in der Hose seine Zuverlässigkeit verlieren kann sehe ich schon als eine große Gefahr. Nur als Beispiel. Normaler Bürger begeht eine OWI, Jäger können dann schnell als unzuverlässig gelten. Wenn das alleine nicht Grund genug ist das Ganze differenziert zu sehen und zu kommentieren…