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Hör dir die Rede von Aiwanger an, der wird da in wenigen Sätzen ziemlich deutlich.Weißt Du da Näheres?
Bausaujäger
Hör dir die Rede von Aiwanger an, der wird da in wenigen Sätzen ziemlich deutlich.Weißt Du da Näheres?
Hör dir die Rede von Aiwanger an, der wird da in wenigen Sätzen ziemlich deutlich.
Die Waffenrechtsnovelle enthält ja ein paar Punkte mehr als nur das Thema Waffenverbotszonen. Da gibt es für uns Jäger tatsächlich einige Ausnahmen.Finde ich tatsächlich nicht so wild. Meine Familie und ich haben die Petition auch unterschrieben, aber ich finde die Meinung, wie sie der BJV vertritt, als valide argumentiert.
„§ 45Rücknahme und Widerruf; vorläufige Sicherstellung
.b) Folgender Absatz 6 wird angefügt:
(6) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen eine Erlaubnisnach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen,kann die zuständige Behörde für die Dauer der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisurkunden sowie Waffen oder Munition sofort vorläufig sicherstellen, soweit tatsächliche Anhaltspunktedafür vorliegen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter droht. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt,die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oderMunition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auchdurch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung(Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage habenkeine aufschiebende Wirkung.“