Naja, den restriktiveren Umgang mit den bestehenden Gesetz hat man im CDU regierten NRW. Feindbilder mobilisieren zwar, aber sie vernebeln den strategischen Weitblick.Es ist ja auch nicht der Nikolaus, der uns negativ angehen will, sondern ein li-grü-versi... besch ... Wo$er, der sich wieder einmal auf unsere Kosten politisch profilieren möchte.
Der Unterschied = Gemüse ist nicht bleifreiEgal wie viel er davon hat, Gemüse ist zweifelsfrei positiv besetzt und wird den Besitzer in einem garantiert besseren Licht erscheinen lassen, als ein massloser und unvernünftiger Waffennarr, der zuhause mehr tödliche Waffen hortet, als ein Mensch in Deutschland braucht.
Und was soll man von einem Jäger halten, der den Unterschied zwischen gesundem Gemüse und gefährlichen Waffen nicht begreift?
ts, ts,.....
Basti
Außenstehende wissen aber garnicht, was wir besitzen. Ich behalte das für mich, dann kommt auch keiner mit überflüssigen Kommentaren.Es kann schwierig werden, einem Außenstehenden zu erzählen wozu eine Kofferraumladung Jagdwaffen, schubkarrenweise Jagd- und Scheibenmunition und diverse Messer so dringend in dieser Anzahl benötigt wird.
Das wäre nach 5min vorbei.....Unterhaltsam wäre es, wenn wir einige Diskutanten hier mit den Grünen in einen Container sperren und dann 24h live im TV verfolgen könnten.
Hmmmm...Naja, also die sind schon sehr regelmäßig im Schießkino und trainieren, auch müssen die regelmäßig eine Kontrollübung dort schießen die bewertet wird.
Oder anders gesagt, die trainieren öfter im Kino wie viele Jäger die aber dann auf lebendes Wild schießen…..
§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn
1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und...
Alles richtig!Um das auf den Punkt zu bringen:
Als Jäger sollten wir uns nicht darauf einlassen, über eine (willkürliche) LW-Menge zu verhandeln.
Wir sind regelmäßig überprüft (auch vor Ort), sogar gesinnungstechnisch (jetzt mit dem neuen Waffengesetz) ebenfalls.
Wir sollten darauf bestehen, dass bereits vor dem neuen Waffengesetz eine Evaluation über Gewalttaten mit legalen Waffen stattfinden sollte. Was nicht neutral passierte, außerdem wurden dazu gar keine brauchbaren Daten erfasst (Straftaten mit legalen/illegalen Waffen?). Das sollten wir einfordern und die Begrenzungsphantasie als plumpen Populismus darstellen. Die sollen mal ihre Hausaufgaben machen.
Gruß Bäri
Überdenke das bitte noch mal!Nnachdem es mit der Aufbewarung von Waffen erhebliche Mängel gebe soll, halte ich eine Reduzierung diskussionswürdig.
Nebenbei, Ich brauch keine 10 LANGWAFFEN, bin ja auch Schwabe
Es steht Dir frei mit sogar nur 1 Langwaffe und 0 Kurzwaffen glücklich zu sein.Nnachdem es mit der Aufbewarung von Waffen erhebliche Mängel gebe soll, halte ich eine Reduzierung diskussionswürdig.
Nebenbei, Ich brauch keine 10 LANGWAFFEN, bin ja auch Schwabe