Und wenn der Jäger seine Pacht mit den Genossen hat. Dann tanzt er nach der Pfeife deren Willen....
Z.B. war bei uns an die Genossen mitgeteilt, dass der Termin zum Verbiss - Gutachten steht.
Ca. 300+ Genossen haben wir, Teilnehmer an der Sache 2 und der Revierpächter....
Ergebnis passt. Also bleibt der Abschuss!
Da kann auch ein Förster jammern was will, wir haben mit ihm kein Pachtverhältnis, sondern mit den Genossen. Und die geben vor!!
OK, letzter Versuch, die Begrifflichkeiten und Bedeutungen der einzelnen Dinge im Zusammenhang mit Verbissgutachten (Bayern) zu erleutern:
1.
Aufnahmen zum Vergetationsgutachten: In einer Hegegemeinschaft werden an mindestens 30 maximal 40 Verjüngungsflächen der Verbiss erhoben. Dazu wird ganz Bayern in gleichgroße Quadrate eingeteilt. Es kann Sein, dass nur in jedem zweiten Quadrat aufgenommen wird, oder in jedem vierten, oder in jedem dritten eine zweite Aufnahme erfolgen muss, damit eben 30 bis 40 Aufnahmepunkte gleichmäßig über die HG verteilt aufgenommen werden. Je nach Größe der HG und den Waldanteilen sind das nicht all zu viele Aufnahmepunkte je Revier.
Die Aufnahmen in dem jeweiligen Revier sind i.d.R. nicht geeignet, eine stichhaltige Aussage zu diesem einen Revier zu treffen. Dazu ist die Zahl der erhobenen Pflanzen einfach zu gering und statistisch nicht abgesichert. Die Beteiligung an den Aufnahmen (Jäger und Jagdvorstand/Jagdgenossen) dient lediglich der Transparenz, die Daten von den ein oder zwei Aufnahmepunkten fürs ganze Revier "hochzurechnen" kann sehr oft zu einem falschen Bild führen. Beispiel: Es werden durch die 2Aufnahmen im Revier zufällig nur Fichten erfasst, diese sind überhaupt nicht verbissen - die Aussage, es gibt keinen Verbiss wäre zu 95% definitiv falsch, da keinerlei Mischbaumarten erfasst wurden (Zufall bei kleiner Stichprobe) Aber gerade die Mischbaumarten sind wichtig!
2. Die Aufnahme am jeweiligen Aufnahmepunkt:
Auf einer Geraden durch die Verjüngungsfläche von Mindestens 50m werden an 5 Punkten die jeweils 15 nähesten Verjüngungspflanzen über 20cm Höhe bis maximale Verbisshöhe (die variiert in Abhängigkeit von vorkommenden Schalenwildarten und Schneelage) erfaßt: Baumart, Baumhöhe in drei Höhenstufen, Leittriebverbiss, Verbiss im oberen Drittel, Fegeschäden. Dazu die Entfernung der 15. Pflanze vom Mittelpunkt (Wichtig zur Ermittlung der Pflanzendichte/ha). 2. Baumgruppe: Alle Verüngungspflanzen über Verbisshöhe nach Anzahl je Baumartengruppe und Fegeschäden. 3. Baumgruppe: Die 5 nähesten Bäume unter 20cm nach Bauart und Verbiss ja nein. Sind im Probekreis 1 (15 Pflanzen über 20cm-Max. Verb.Höhe) weniger wie 5 Pflanzen (oder auch garkeine) dann werden nur diese erfasst. Der Radius zur 5. Pflanze wird auch erfasst, sonst wird automatisch der Radius von Probekreis 1 angenommen und die Pflanzendichte <20cm hoch zu rechnen.
Wichtig: Wo eine Verjüngungsfläche komplett geschützt ist (Zaun oder Einzelschutz) entfällt die Aufnahe der Pflanzen, der Punkt geht ohne Verbisszahlen in die Auswertung, aber auch das Verhältnis der komplettgeschützten Verjüngungen zu den ungeschützten ist eine wichtige Aussage für das Vegetationsgutachten
AUF HG-EBENE! Im einzelnen Revier kann es Zufall sein, dass die wenigen Aufnahmeflächen im Zaun oder auch außerhalb liegen.
Das Verfahren an sich ist schon recht aufwendig. Die Aussagen können aber nur für eine HG herangezogen werden, nicht für ein einzelnes Revier. Es können bestenfalls Tendenzen für die einzelnen Reviere abgeleitet werden. Ein Verfahren, dass die tatsächliche Verbissbelastung im jeweiligen Revier zahlenmäßig erhebt, kann von der Forstverwaltung weder finanziell noch Personell gestemmt werden. Wo dieser Aufwand geleistet werden soll, müssen das die Jagdgenossenschaften oder Grundbesitzer selbst in Auftrag geben! BTW: Im Staatswald wird das in regelmäßigen Abständen an festgelegten "Trakten" ermittelt und da sind dann Aussagen zum jeweiligen Revier v.a. anhand der Zeitreihen sehr gut möglich. Das setzt aber voraus, dass an solchen Trakten nicht manipuliert wird. Eine andere Möglichkeit besteht in der Errichtung von Weiserzäunen mit entsprechenden Vergleichsflächen. Da wird die unterschiedliche Entwicklung unter Vollschutz und ohne Schutz im Laufe der Zeit sehr schön visualisiert. Aber auch da dürfen die Ergebnisse, insbesondere im Zaun nicht manipuliert werden. Weder in die eine, wie in die andere Richtung.
3. Vegetationsgutachten:
Die Auswertungen, Tabellen und Grafiken der Verbissaufnahmen zur jeweiligen HG kommen i.d.R. einige Wochen nach der Aufnahme von der zentralen Auswertungsstelle (LWF In Freising) zurück. Die Zahlen bilden die Datenbasis für das
Vegetationsgutachten für die jeweilige HG. Neben den aktuellen Zahlen fließen auch Zeitreihen in die Einschätzung ein. Das Vegetationsgutachten soll aber nicht die reine Wiedergabe der nackten Zahlen sein, sondern soll diese Zahlen auch richtig interpretieren. Dabei spielen weitere Faktoren eine wichtige Rolle: Wie entwickeln sich die einzelnen Baumarten über die 5 erfassten Höhenstufen ( 20-50cm, 50 bis 80 cm, 80 bis max. Verbisshöhe, unter 20cm und über max. Verbisshöhe). Sind diese Entwicklungen (sowohl als Vergleich der einzelnen Höhenstufen in der aktuellen Aufnahem wie auch in Zeitreihen mit älteren Aufnahmen) durch Verbiss begründbar? Gibt es andere Faktoren (Lichtgenuss). ist es ein Wirkungskomplex aus beidem?
Des weiteren ist es Wichtig, nicht nur auf die einzelnen Baumartengruppen zu schauen. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die Aufnahmen in gemischten Verjüngungen, also wo durch den Verbiss es zu Entmischungen kommen kann. Auf Deutsch: hab ich Verjüngungen mit nur einer Baumart, ist ein gewisser Verbiss (v.a. bei hohen Pflanzendichten) tolerabel, weil keine Mischbaumart da ist und die auch nicht herausselektiert werden kann. Reine Buche bleibt reine Buche, auch bei 50% Leittriebverbiss. Hab ich aber nur 20% Buchen in 80% Fichten und werden die Fichten überhaupt nicht, die Buchen aber zu 30% (Leittrieb) verbissen, dann können diese 30% deutlich schlechter für die Verjüngung sein, als die 50% (Leittrieb)Verbiss an der reinen Buche und es kann zum Totalausfall der Buchen kommen, weil die Fichten (unverbissen) die Buchen bei zweimaligem Verbiss (in den5 bis 7 Jahren in der verbissgefährdeten Größe) halt einfach überwachsen.