Bayern Verbissgutachten 2024

Registriert
23 Jun 2016
Beiträge
478
Also ... heut war´s soweit. Ich bin mit unserem AELF-Förster von 10-16 h durch die Botanik gestapft und wir haben die Verbissdaten zusammen erhoben. Ist ein ganz Junger, erst seit einem Jahr da, stammt aus Rheinland-Pfalz und hat in BW (Rottenburg) studiert. Der wundert sich ziemlich über so manche bayerische (jagdliche) Gepflogenheit, genau wie über unseren brandneuen Reichs ... äh ... Freistaatsjagdminister 🤣 Gleichwohl sieht er die Bedeutung des Verbissgutachtens durchaus kritisch bzw. real. Wahrscheinlich hätten wir das auch in 4 h schaffen können, aber ich habe den offenen jagdlichen und forstlichen Austausch mit einem, der mein Sohn sein könnte, wirklich genossen.

Aber wir Rottenburger sind doch ganz ganz pöhse Schießer! ;)

Das Problem an der ganzen Geschichte ist doch, dass man meistens nur übereinander und nicht miteinander spricht. Der Förster ist immer der Böse, der jedes Stück am liebsten meucheln würde, das es wagt, die Schalen in den heiligen Wald zu setzen und der Jäger ist der Gute, der das Reh hegt und pflegt und nur ab und an ein Stück totstreichelt.

Der Wald lebt mit Wild und das ist auch gut so, aber ein gesundes Augenmaß muss von beiden Seiten angelegt werden. Auf Kalamitätsflächen muss halt zwangsläufig stärker gejagt werden, als im Hochwald oder Dickungen, wo die meisten Bäume schon aus dem Äser gewachsen sind.
Entsprechend muss das auch vom Jagdpächter und vom Förster gesehen und kommuniziert werden. Jagdrecht und Grundbesitz gehören zusammen, die Interessen des Grundbesitzers stehen aber nunmal über denen des Jagdpächters.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: VJS
Registriert
25 Jan 2022
Beiträge
1.619
Und wenn der Jäger seine Pacht mit den Genossen hat. Dann tanzt er nach der Pfeife deren Willen....
Z.B. war bei uns an die Genossen mitgeteilt, dass der Termin zum Verbiss - Gutachten steht.
Ca. 300+ Genossen haben wir, Teilnehmer an der Sache 2 und der Revierpächter....
Ergebnis passt. Also bleibt der Abschuss!
Da kann auch ein Förster jammern was will, wir haben mit ihm kein Pachtverhältnis, sondern mit den Genossen. Und die geben vor!!
 
Registriert
12 Nov 2014
Beiträge
3.877
Und wenn der Jäger seine Pacht mit den Genossen hat. Dann tanzt er nach der Pfeife deren Willen....
Z.B. war bei uns an die Genossen mitgeteilt, dass der Termin zum Verbiss - Gutachten steht.
Ca. 300+ Genossen haben wir, Teilnehmer an der Sache 2 und der Revierpächter....
Ergebnis passt. Also bleibt der Abschuss!
Da kann auch ein Förster jammern was will, wir haben mit ihm kein Pachtverhältnis, sondern mit den Genossen. Und die geben vor!!
OK, letzter Versuch, die Begrifflichkeiten und Bedeutungen der einzelnen Dinge im Zusammenhang mit Verbissgutachten (Bayern) zu erleutern:
1. Aufnahmen zum Vergetationsgutachten: In einer Hegegemeinschaft werden an mindestens 30 maximal 40 Verjüngungsflächen der Verbiss erhoben. Dazu wird ganz Bayern in gleichgroße Quadrate eingeteilt. Es kann Sein, dass nur in jedem zweiten Quadrat aufgenommen wird, oder in jedem vierten, oder in jedem dritten eine zweite Aufnahme erfolgen muss, damit eben 30 bis 40 Aufnahmepunkte gleichmäßig über die HG verteilt aufgenommen werden. Je nach Größe der HG und den Waldanteilen sind das nicht all zu viele Aufnahmepunkte je Revier.
Die Aufnahmen in dem jeweiligen Revier sind i.d.R. nicht geeignet, eine stichhaltige Aussage zu diesem einen Revier zu treffen. Dazu ist die Zahl der erhobenen Pflanzen einfach zu gering und statistisch nicht abgesichert. Die Beteiligung an den Aufnahmen (Jäger und Jagdvorstand/Jagdgenossen) dient lediglich der Transparenz, die Daten von den ein oder zwei Aufnahmepunkten fürs ganze Revier "hochzurechnen" kann sehr oft zu einem falschen Bild führen. Beispiel: Es werden durch die 2Aufnahmen im Revier zufällig nur Fichten erfasst, diese sind überhaupt nicht verbissen - die Aussage, es gibt keinen Verbiss wäre zu 95% definitiv falsch, da keinerlei Mischbaumarten erfasst wurden (Zufall bei kleiner Stichprobe) Aber gerade die Mischbaumarten sind wichtig!
2. Die Aufnahme am jeweiligen Aufnahmepunkt:
Auf einer Geraden durch die Verjüngungsfläche von Mindestens 50m werden an 5 Punkten die jeweils 15 nähesten Verjüngungspflanzen über 20cm Höhe bis maximale Verbisshöhe (die variiert in Abhängigkeit von vorkommenden Schalenwildarten und Schneelage) erfaßt: Baumart, Baumhöhe in drei Höhenstufen, Leittriebverbiss, Verbiss im oberen Drittel, Fegeschäden. Dazu die Entfernung der 15. Pflanze vom Mittelpunkt (Wichtig zur Ermittlung der Pflanzendichte/ha). 2. Baumgruppe: Alle Verüngungspflanzen über Verbisshöhe nach Anzahl je Baumartengruppe und Fegeschäden. 3. Baumgruppe: Die 5 nähesten Bäume unter 20cm nach Bauart und Verbiss ja nein. Sind im Probekreis 1 (15 Pflanzen über 20cm-Max. Verb.Höhe) weniger wie 5 Pflanzen (oder auch garkeine) dann werden nur diese erfasst. Der Radius zur 5. Pflanze wird auch erfasst, sonst wird automatisch der Radius von Probekreis 1 angenommen und die Pflanzendichte <20cm hoch zu rechnen.
Wichtig: Wo eine Verjüngungsfläche komplett geschützt ist (Zaun oder Einzelschutz) entfällt die Aufnahe der Pflanzen, der Punkt geht ohne Verbisszahlen in die Auswertung, aber auch das Verhältnis der komplettgeschützten Verjüngungen zu den ungeschützten ist eine wichtige Aussage für das Vegetationsgutachten AUF HG-EBENE! Im einzelnen Revier kann es Zufall sein, dass die wenigen Aufnahmeflächen im Zaun oder auch außerhalb liegen.

Das Verfahren an sich ist schon recht aufwendig. Die Aussagen können aber nur für eine HG herangezogen werden, nicht für ein einzelnes Revier. Es können bestenfalls Tendenzen für die einzelnen Reviere abgeleitet werden. Ein Verfahren, dass die tatsächliche Verbissbelastung im jeweiligen Revier zahlenmäßig erhebt, kann von der Forstverwaltung weder finanziell noch Personell gestemmt werden. Wo dieser Aufwand geleistet werden soll, müssen das die Jagdgenossenschaften oder Grundbesitzer selbst in Auftrag geben! BTW: Im Staatswald wird das in regelmäßigen Abständen an festgelegten "Trakten" ermittelt und da sind dann Aussagen zum jeweiligen Revier v.a. anhand der Zeitreihen sehr gut möglich. Das setzt aber voraus, dass an solchen Trakten nicht manipuliert wird. Eine andere Möglichkeit besteht in der Errichtung von Weiserzäunen mit entsprechenden Vergleichsflächen. Da wird die unterschiedliche Entwicklung unter Vollschutz und ohne Schutz im Laufe der Zeit sehr schön visualisiert. Aber auch da dürfen die Ergebnisse, insbesondere im Zaun nicht manipuliert werden. Weder in die eine, wie in die andere Richtung.

3. Vegetationsgutachten:
Die Auswertungen, Tabellen und Grafiken der Verbissaufnahmen zur jeweiligen HG kommen i.d.R. einige Wochen nach der Aufnahme von der zentralen Auswertungsstelle (LWF In Freising) zurück. Die Zahlen bilden die Datenbasis für das Vegetationsgutachten für die jeweilige HG. Neben den aktuellen Zahlen fließen auch Zeitreihen in die Einschätzung ein. Das Vegetationsgutachten soll aber nicht die reine Wiedergabe der nackten Zahlen sein, sondern soll diese Zahlen auch richtig interpretieren. Dabei spielen weitere Faktoren eine wichtige Rolle: Wie entwickeln sich die einzelnen Baumarten über die 5 erfassten Höhenstufen ( 20-50cm, 50 bis 80 cm, 80 bis max. Verbisshöhe, unter 20cm und über max. Verbisshöhe). Sind diese Entwicklungen (sowohl als Vergleich der einzelnen Höhenstufen in der aktuellen Aufnahem wie auch in Zeitreihen mit älteren Aufnahmen) durch Verbiss begründbar? Gibt es andere Faktoren (Lichtgenuss). ist es ein Wirkungskomplex aus beidem?
Des weiteren ist es Wichtig, nicht nur auf die einzelnen Baumartengruppen zu schauen. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die Aufnahmen in gemischten Verjüngungen, also wo durch den Verbiss es zu Entmischungen kommen kann. Auf Deutsch: hab ich Verjüngungen mit nur einer Baumart, ist ein gewisser Verbiss (v.a. bei hohen Pflanzendichten) tolerabel, weil keine Mischbaumart da ist und die auch nicht herausselektiert werden kann. Reine Buche bleibt reine Buche, auch bei 50% Leittriebverbiss. Hab ich aber nur 20% Buchen in 80% Fichten und werden die Fichten überhaupt nicht, die Buchen aber zu 30% (Leittrieb) verbissen, dann können diese 30% deutlich schlechter für die Verjüngung sein, als die 50% (Leittrieb)Verbiss an der reinen Buche und es kann zum Totalausfall der Buchen kommen, weil die Fichten (unverbissen) die Buchen bei zweimaligem Verbiss (in den5 bis 7 Jahren in der verbissgefährdeten Größe) halt einfach überwachsen.
 
Registriert
12 Nov 2014
Beiträge
3.877

4. Revierweise Aussagen:

Weil das Vegetationsgutachten keine Aussage für das einzelne Revier machen kann (und noch nie konnte) hat man vor einigen Jahren die sog. Revierweise Aussage (RA) erfunden. Sie soll dazu dienen, die Ergebnisse des Vegetationsgutachtens auf das jeweilige Revier herunter zu brechen um eben präzisere Aussagen für das jeweilige Revier treffen zu können. Beispiel (fiktiv, aber nicht unwahrscheinlich): Die HG umfasst mehrere Reviere inkl. eines größeren Staatswaldkomplexes. Im Staatswald wird scharf gejagt, die Abschusszahlen über Jahre gesteigert. Die Verjüngung läuft, Verbiss ist in diesem Revier tragbar. auf der Restfläche ist der Waldanteil insgesamt niedriger, aber in summe hat es etwa gleich viel Wald wie im Staatswald. In den privaten Revieren geht so gut wie nix, außer Nadelholz kommt nichts hoch, Laubholz muss grundsätzlich gezäunt werden. die Folge: 50% der Aufnahmepunkte liegen im Staatswald, die andere Hälfte "draußen". von den 50% der AP in den Privatwaldrevierensind wiederum 50% also ein Viertel aller AP im Zaun. die anderen 50% sind fast ausschließlich Nadelholzverjüngungen. Unterm Strich kommen vergleichsweise gute Zahlen raus, weil der Staat defacto 75% der erfassten Pflanzen hat und die 25% aus den übrigen Revieren nur wenig verbissenes Nadelholz aufzeigen. Das wenige Laubholz dort ist stark verbissen, fällt aber garnicht auf, weil der Staat mit guten werten das bissl Laubholz überlagen. In Summe ist also alles ok, auch wenn in den privaten Revieren nur Nadelholz hochkommt. Hier setzt RA an und muss das Ungleichgewicht ausgleichen. Wie schon geschrieben, würden Verbissaufnahmen in einem Umfang, auf deren Basis Aussagen zum jeweiligen Revier getroffen werden könnten, weder finanziell noch personell durch die Forstverwaltung erhoben werden. Die Revieraussage ist dementsprechend eine Wertung durch den hoheitlich zuständigen Revierleiter. Sie ist nicht willkürlich und sollte anhand von Beispielen erklärt und begründet sein. Sofern Jagdgenossen oder Jäger anderer Meinung sind, können sie das gerne Kund tun und - wenn gerechtfertigt - wird die jeweilige Aussage auch nochmals korrigiert.
Die RA werden auch immer Reviere erfassen, die kaum Wald haben oder/und wo in diesen Revieren aktuell keine größeren Verjüngungsmaßnahmen laufen. Für solche Reviere wird i.d.R. keine Aussage über die Verbissbelastung getroffen. Für diese Reviere sollten aber ähnliche Kriterien hinsichtlich der Abschussplanung gelten wie für die umliegenden Reviere, denn wird dort nicht der Jährliche Zuwachs abgeschöpft, dann können die Reviere mit zu hoher Verbissbelastung nebenan garnicht genug Rehe erlegen, weil der Zustrom aus den Feldrevieren ohne Aussage über Verbissbelastung einfach nicht abreißt.

RA werden für alle Reviere in "roten" Hegegemeinschaften erstellt. In den "grünen" HG werden RA nur auf Anfrage durch Jagdgenossenschaft oder Jagdpächter erstellt.

Es gibt nicht wenige, die das gesamte Vegetationsgutachten nebst den Verbissaufnahmen für zu viel Aufwand für zu wenig Erfolg (beim Wald(um)bau) halten und deren Abschaffung fordern. Ich denke auch, dass die revierweisen Aussagen nebst einem Revierbegang mit Grundbesitzern und Jägern zielführender sind. aber eben auch nur, wenn die Jäger die Probleme der Grundbesitzer ernst nehmen. Wo das ganze darauf hinausläuft, dass die Probleme im Wald (und ums Rehwild) ignoriert werden, weil die Grundbesitzer mit Feld ihre Interessen in den Vordergrund stellen und die Jäger sich im Hintergrund die Hände reiben (sie Beitrag '#62), da werden die Grundbesitzer irgendwann gewaltig auf die Fresse fallen. Und ja, wenn die Förster als einzige "jammern", dann hat das sehr oft ach seine Berechtigung. Sie sind die Fachmänner und erkennen auch Probleme, die der Laie, ja selbst der Betroffene nicht sofort erkennt. Ähnlich, wie der Proktologe, der einen Darmkrebs bei seinem Patienten erkennt, lange der Betroffen selbst Schmerzen hat.
 
Registriert
25 Jan 2022
Beiträge
1.619
@Diplomwaldschrat
Ich weiß was ein Verbissgutachten ist, und weiß sehr wohl um die Zusammenhänge....
Es ist auch vorher der Wald ohne Gutachten gewachsen!
Wenn aber der Waldbesitzer den Waldumbau mit Eichen und Buchen nicht will. Sondern Holz möchte das früher mit den nächsten Generationen nutzbar ist!!
Dann kommt noch hinzu das die Pflege mancher Waldbesitzer nicht so kümmert, als jemand der mit Profit Wirtschaftet.
So sieht (leider) mancher Wald bei uns aus. Was wächst, dass wächst oder nicht.
Was hilft dann eure Predigt mit Laubholz Anteil erhöhen.....
Und noch zum Verstehen, der Feldbauer wird nicht bevorzugt. Sie werden auch nicht überstimmt von den anderen Genossen.....
Bei uns wird jeder gleich behandelt.
Schaden ist Schaden und wird ersetzt.
Schaden kann nur ersetzt werden der gemeldet wir.....

Und nochmal, wir haben keinen Vertrag mit der Behörde, Kommune oder von Forstliegenschaften. Also braucht niemand uns vorzuschreiben den Rehwildabschuss zu erhöhen.
Das hier immer wieder als Allheilmittel gepredigt wird.
Es gibt da noch andere Einflüsse.
 
Registriert
3 Nov 2013
Beiträge
272
Moin,

wer kann denn sagen, was das ganze Verbisstheater den Steuerzahler kostet? Ich habe das bei der diesjährigen Auftaktveranstaltung gefragt, leider konnte der nette Förster (das meine ich ernst, er ist wirklich nett!!!) mir gar nicht beantworten, auch der Förster vom Stadtwald hatte dazu keine Meinung. Sie haben dann gemeint, vielleicht so 1 Million Euro. Das ist natürlich weitaus zu wenig, ich beginne mal zu rechnen:

750 HGs in Bayern, also 22500 Aufnahmepunkte. Die Förster schaffen nach eigenen Aussagen so 4-5 Punkte am Tag, also ca. 4500 Tage bzw. 36000 Arbeitsstunden. Das sind dann jetzt schon über 2 Millionen. Dazu kommen noch unzählige Stunden zur Vorbereitung und Auswertung, dazu Software, Fahrzeuge etc etc etc.

Mein Tipp ist insgesamt ein unterer 2-stelliger Millionenbetrag. Wer weiß es genau?

LG Marcus
 

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.396
Eigentum verpflichtet. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft. Steht so in jedem Waldgesetz. Die Gesellschaft läßt sich das ne Menge kosten, daß auch kleine Waldbesitzer ohne eigenes fachkundiges Personal in die Lage versetzt werden, ihren gesellschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen. Da ist dieses Verbißgutachten nur ein kleiner Posten. Die durchführenden werden das ganze Jahr bezahlt.
 
Registriert
25 Jan 2022
Beiträge
1.619
Was spricht dagegen wenn ich meinen Wald so wachsen lasse wie er wachsen will .....
Ist doch dann auch ordnungsgemäß!

Und wenn ich aus öffentlicher Hand nix nehme, dann ist die Gesellschaft verpflichtung ausgeschlossen.....

Weißt, die Gesellschaft hat auch die Bienen gerettet auf dem Rücken der Landeigentümer.....
Aber selbst meist keinen Quadratmeter Eigentum oder aber den Steingarten vorm Haus (pflegeleicht) 😉
 
Registriert
3 Nov 2013
Beiträge
272
Die durchführenden werden das ganze Jahr bezahlt.
Klar werden die das ganze Jahr bezahlt. Das ist aber kein Argument, denn wenn Sie keine Verbissaufnahme machen müssten, könnten Sie in der Zeit etwas anderes, u.U. sinnvolleres machen.

Also, meine Frage war doch recht einfach:

Was kostet das gesamte Verfahren in Bayern pro 3-Jahreszeitraum?
 
Registriert
25 Jan 2022
Beiträge
1.619
Das ist ein Irrtum. Kannst Du gar nicht. Also, nix nehmen. Das bezieht sich nämlich unter anderem auf die komplette Infrastruktur des Landes.
Dann ist es ja egal ob ich was nehme oder nicht.
Wenn der der Staat es so handhabt, dann gibt er Geld aus das für die Katz ist.....

Dann tue ich im Wald gar nix, und der Staat kommt irgendwann, erledigt alles für mich 😉
Auch gut!!
 

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.396
Dann ist es ja egal ob ich was nehme oder nicht.
Wenn der der Staat es so handhabt, dann gibt er Geld aus das für die Katz ist.....

Dann tue ich im Wald gar nix, und der Staat kommt irgendwann, erledigt alles für mich 😉
Auch gut!!
Bist Du so dumm oder tust Du nur so?

Versuch mal, Dein Holz zu verkaufen ohne Straße.

Und nix tun ist keine Option. Spätestens wenn die ungepflegten Stangen beim nächsten Sturm im angrenzenden Grundstück liegen und der Käfer futtert, werden Dir die Nachbarn klar machen, was "Eigentum verpflichtet" heißt.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
15
Zurzeit aktive Gäste
112
Besucher gesamt
127
Oben