Bayern Verbissgutachten 2024

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@Diplomwaldschrat
Ich weiß was ein Verbissgutachten ist, und weiß sehr wohl um die Zusammenhänge....
Das klang bei Deinem letzten Post nicht nach insider Wissen. Jetzt schon wissen, das alles passt, wärend gerade noch die Aufnahmen laufen...
Es ist auch vorher der Wald ohne Gutachten gewachsen!
Wenn aber der Waldbesitzer den Waldumbau mit Eichen und Buchen nicht will. Sondern Holz möchte das früher mit den nächsten Generationen nutzbar ist!!
Das ist Die Frage. Hier haben viele Waldbesitzer erkannt, dass die Fichten nicht mehr über die Dimension von Hochsitzstangen hinaus kommen werden. Wenn das als Nutzung für die ok ist...? Ich bezweifle das.
Dann kommt noch hinzu das die Pflege mancher Waldbesitzer nicht so kümmert, als jemand der mit Profit Wirtschaftet.
So sieht (leider) mancher Wald bei uns aus. Was wächst, dass wächst oder nicht.
Was hilft dann eure Predigt mit Laubholz Anteil erhöhen.....

Und noch zum Verstehen, der Feldbauer wird nicht bevorzugt. Sie werden auch nicht überstimmt von den anderen Genossen.....
Bei uns wird jeder gleich behandelt.
Schaden ist Schaden und wird ersetzt.
Ok, wie viel Wildschäden im Wald hast Du schon bezahlt?
Schaden kann nur ersetzt werden der gemeldet wir.....
Der Aufwand, einen Wildschaden zu ermitteln ist enorm im Vergleich zu Feld. Entmischungen durch Verbiss entstehen schleichend. Die Anmeldung ist nur halbjährlich möglich. Da sehe ich schon einen Unterschied zu Feld.
Und nochmal, wir haben keinen Vertrag mit der Behörde, Kommune oder von Forstliegenschaften. Also braucht niemand uns vorzuschreiben den Rehwildabschuss zu erhöhen.
Ja, ja - wer bezahlt, schafft an...
Das blöde ist nur: es stellt halt ein Verstoß gegen geltendes Recht dar, wenn der Verbiss zu hoch ist. Da der Staat den Waldbesitzer finanziell unterstützt und damit die gemeinwohlorientierten Aufgaben des Waldbesitzers honoriert, wird der Gesetzgeber über lang oder kurz die Rahmenbedingungen ändern - sprich, die Jagdgesetze überarbeiten. Und dann fängt die versammelte Schar der Rehsteichler wieder an, Rotz und Wasser zu heulen. Versteht aber offensichtlich niemand, dass man um Gesetzesreformen bettelt wenn die geltenden Rechte mit Füßen getreten werden.
Das hier immer wieder als Allheilmittel gepredigt wird.
Es gibt da noch andere Einflüsse.
Die "anderen Einflüsse" auf den Wildverbiss liegen zum überwiegenden Teil in Händen der Jäger. Es gibt aber nur ganz wenige Reviere, die das auch umsetzen. Und da alles was dem Rehwild Ruhe und Äsung bietet, gleichzeitig auch zu einer Erhöhung der Biotopqualität und damit der Rehwilddichte führt, wird man gerade da auch den Abschuss steigern müssen, wenn es nicht ein Strohfeuer werden soll.
Ist Wildbiologie. Ist nicht einfach und gehört eigentlich in der Jagdausbildung stärker eingebracht. Extra für Dich: Man kann Füchse auch mit Mäusen füttern, statt sie zu erlegen. Ob das aber dem Rebhuhn hilft???
 
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So ..... mal Butter bei die Fische!!!
Schnallst es wohl auch nicht wie es läuft..... Weil immer noch nicht verstanden wird was Staat, Kommune und Privateigentum ist im Bezug Wald.
Bei uns wird keine Straße vom Staat gebaut.
Hier schon. Waldwege im Rahmen von Waldbereinigungsverfahren werden mit 50 bis 80% bezuschusst. Für den regulären Waldwegebau gibt es ebenfalls Fördermittel.
Denn Unterhalt machen die Genossen aus der Kasse.
Den da kommen die Einnahme der Jagdpacht zusammen und die werden für so Sachen dann ausgegeben.
Unterhalt wäre eigentlich Aufgabe der Anlieger bzw. der Gemeinde (je nach Eigentum und Widmung) Dafür verzichten hier die allermeisten Gemeinden auf Ausschüttung der Jachteinnahmen. Dass der Jagdpächter den Straßenunterhalt bezahlt, hab ich noch nicht erlebt, wird aber öfters behauptet. Sobald der Pachtschilling bei der JG ist, können die mit IHREM Geld machen, was sie wollen.
 
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Der letzte Satz könnte falscher nicht sein. Solange der Jagdpächter üppig Pacht bezahlen muss, ist es eben nicht so.
Kein Jagdpächter ist verpflichtet, üppig Pacht zu bezahlen. Da steht niemand dahinter, der im einen Revolver an den Schädel hält und in zur Unterschrift zwingt. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass geltendes Gesetz nach wie vor über privatrechtlichen Vereinbarungen steht.
 
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Nö, falsch ist der Satz natürlich nicht, da ist kein Automatismus drinne. Wesentlich ist aber, dass Inhalt und Umsetzung eines Pachtvertrages der Privatautonomie unterliegen - und was manche anmaßenden Du...pfe aber eben nicht kapieren, ist die Tatsache, dass sie in dieses vertragliche Konstrukt zwischen Grundeigentümer und JAB gefälligst nicht einzugreifen haben.
Naja, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt sind, sehe ich da schon eine Relevanz für staatliche Stellen einzugreifen. Passiert bislang nur nicht in der Realität
Einzig der Grundeigentümer hat zu bestimmen, an welchem Punkt er eine mögliche Vertragsverletzung als gegeben sieht und wie er darauf reagiert.
Wenn der Pachtvertrag keine Vorgaben zu Wildschäden am Wald macht, was will dann ein einzelner Waldbesitzer dann unternehmen? Gegen alle anderen Jagdgenossen klagen?
Außerhalb der Staatswaldflächen hat ein Landesbeamter nun eben KEINE eigenen Entscheidungsbefugnisse, sondern hat max. zu BERATEN, auch wenn er sich dabei noch so sehr aufplustert...
Wenn Du die persönlichen Anfeindungen durch Jäger erfahren würdest, die engagierte Förster bei Ihrer Beratung der Waldbesitzer oder Jagdgenossenschaften schon erfahren mussten, würdest Du anders schreiben. Von Shitstorms gegen Entscheider, die andere Jagdformen bei sich eingeführt haben ganz zu schweigen. Zudem Sind Förster öfters Bewirtschafter von Flächen, gerade im Kommmunalwald. Warum sollten Sie da nicht auch bei der Verpachtung mitreden dürfen, insbesondere, wenn Sie von den Grundstückseeigentümern/-vertretern dazu beauftragt werden?
Und weder gibt es herausragende wirtschaftliche Ergebnisse bei (in diesem Fall) BaySF (s. Rechnungshofberichte), noch ist die jagdliche Situation (s. Bayern weite Verbisssituation von 2021) im Staatswald so signifikant besser als in den anderen Waldbesitzarten, als dass dieses Aufplustern gerechtfertigt wäre...
Ich kenn jetzt nicht alle 700.000ha Statswald in Bayern, aber ich hab schon ein paar Ecken gesehen und ich erlaube mir durchaus ein Urteil: Im Durchschnitt sieht man einen deutlichen Unterschied in der Waldverjüngung zwischen Staatswald und umliegenden Privatjagden. Die von Dir genannte Quelle (Rechnungshof) würd mich mal interessieren. Stell doch mal einen Link ein.
Zu dem Verbissgutachten von 2021: Wie schon geschrieben erfasst das Gutachten Zahlen für einzelne Hegegemeinschaften. In vielen Bereichen sind BaySF Reviere teil größerer HG. Die Zahlen aus dem Staatwald können zum einen das Ergebnis der jeweiligen HG verbessern. Und nur, weil es im Staatwald noch nicht 100%ig läuft, halte ich es für übertrieben, daraus abzuleiten, es wäre im Nicht-Staatswald besser.
 
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Naja, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt sind, sehe ich da schon eine Relevanz für staatliche Stellen einzugreifen. Passiert bislang nur nicht in der Realität

die gesetzlichen Vorgaben, die in einem Pachtevertrag zu stehen haben, beschränken sich auf den Pachtvertrag im engeren Sinne - und im Zweifelsfall auf die Regulierung eines Wildschadens.
"Wald vor Wild" mag im WALDgesetz stehen, für das JAGDgesetz und die dort agierenden Player enfaltet dieser Grundsatz ebensowenig Wirkung, wie eine möglicherweise noch detailliertere "Waldbauanweisung"

Wenn der Pachtvertrag keine Vorgaben zu Wildschäden am Wald macht, was will dann ein einzelner Waldbesitzer dann unternehmen? Gegen alle anderen Jagdgenossen klagen?

Du hast es erfasst, genau so ist die Rechtslage! Auch wenn es Dir nicht passt!!

Wenn Du die persönlichen Anfeindungen durch Jäger erfahren würdest, die engagierte Förster bei Ihrer Beratung der Waldbesitzer oder Jagdgenossenschaften schon erfahren mussten, würdest Du anders schreiben.

Wenn ich Anfeindungen durch Jäger erfahren würde, würde ich zu allererst einmal hinterfragen, ob diese nicht bis zu einem gewissen Grad berechtigt sind - weil ich vielleicht gerade meine Kompetenzen überschritten habe oder dieses fortwährend tue.

Von Shitstorms gegen Entscheider, die andere Jagdformen bei sich eingeführt haben ganz zu schweigen. Zudem Sind Förster öfters Bewirtschafter von Flächen, gerade im Kommmunalwald.

Sie sind dann in diesem Fall nix anderes als "Lohnsklaven", genauso, wie die Jagdausübungsberechtigten "Lohnsklaven" sind, indem sie FÜR DEN GRUNDEIGENTÜMER agieren. Und wenn der Grundeigentümer von seinem Bewirtschafter verlangt, z.B. Fichte zu pflanzen, zeig´ mir bitte das Gesetz in dem steht, dass er Eichen aus Naturverjüngung bringen MUSS. Da kann der Lohnsklave Förschter vielleicht sagen, dass der Grundeigentümer keine Förderungen bekommt (oder zurückzahlen muss) oder dass seine Zertifizierung zum Deubel geht, VERHINDERN kann er es nicht.
Das wird in "Deinem" Fall in Bayern ganz besonders deutlich, angesichts der Tatsache, dass, wenn ich recht informiert bin, BAYSF-Angehörige AUSSERHALB des Staatswaldes keinerlei HOHEITLICHE Befugnisse haben

Warum sollten Sie da nicht auch bei der Verpachtung mitreden dürfen, insbesondere, wenn Sie von den Grundstückseeigentümern/-vertretern dazu beauftragt werden?

s.o. selbst WENN Du beauftragt wirst, die Interessen der Waldbesitzer zu wahren, hast Du als Bewirtschafter keinerlei direkte formale Befugnisse, hoheitliche Anweisungen zu geben oder durchzusetzen.

Ich kenn jetzt nicht alle 700.000ha Statswald in Bayern, aber ich hab schon ein paar Ecken gesehen und ich erlaube mir durchaus ein Urteil: Im Durchschnitt sieht man einen deutlichen Unterschied in der Waldverjüngung zwischen Staatswald und umliegenden Privatjagden. Die von Dir genannte Quelle (Rechnungshof) würd mich mal interessieren. Stell doch mal einen Link ein.
Zu dem Verbissgutachten von 2021: Wie schon geschrieben erfasst das Gutachten Zahlen für einzelne Hegegemeinschaften. In vielen Bereichen sind BaySF Reviere teil größerer HG. Die Zahlen aus dem Staatwald können zum einen das Ergebnis der jeweiligen HG verbessern. Und nur, weil es im Staatwald noch nicht 100%ig läuft, halte ich es für übertrieben, daraus abzuleiten, es wäre im Nicht-Staatswald besser.

Wie immer redest Du von Dingen, zu denen ich mich gar nicht geäußert habe - und daher recht unqualifiziert - zumal Du das, WAS ich geschrieben habe, ebenfalls nur selektiv wahrnimmst!
Die Zahlen, auf die ich mich bezogen habe, stammen, wie Du richtig wahrscheinlich geschrieben hast, aus den Hegegemeinschaften. Und sie sprechen für sich. Übrigens habe ich von SIGNIFIKANT geschrieben, dass es grundsätzliche Unterschiede gibt, lässt sich ja gar nicht bestreiten (ich schaue da z.B. AUCH auf die Tannenzahlen...).
Und ansonsten habe ich mich natürlich NICHT auf die allgemeinen HG-Angaben bezogen, sondern auf die Zahlen, die die Waldbesitzarten differenzieren.

Was außerhalb dieser Erfassungsfläche passiert, ist schlicht unbewiesene Gefechtsfeldlyrik, solange Du (oder umgekehrt ich) dies nicht handfest belegen kannst. Und da gibt es bewlegbare Fälle, zweifellos in BEIDE Richtungen.
 
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Kein Jagdpächter ist verpflichtet, üppig Pacht zu bezahlen. Da steht niemand dahinter, der im einen Revolver an den Schädel hält und in zur Unterschrift zwingt. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass geltendes Gesetz nach wie vor über privatrechtlichen Vereinbarungen steht.

:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO: Dein Rechtsverständnis ist schon herzerfrischend - aber leider zienmlich krude!
Zumindest insofern, als dass Du wahrscheinlich damit so einen allgemeinen Schwachsinn wie "Wald vor Wild" darunter implizierst - oder gar irgendwelche konkretisierenden Vorgaben.
Vielleicht solltest Du Dir noch einmal vor Augen führen, wer die Vertragspartner sind, welchen direkten rechtlichen Bindungen diese unterworfen sind -und wo der Unterschied zwischen einer direkten Handlungsvorgabe und einem allgemein gehaltenen Grundsatz liegt.
Ich glaube, da mangelt es doch sehr auf der Seite einiger allzu Forstbeflissener.
 
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... es gibt Gegenden, wo das Rehwild 'etwas' explodiert.
Selbst wenn ich wollte, eine nennenswerte Reduktion vom Rehwild bekomme ich
bei mir im Revier kaum hin.
Deckungsarme, baumlose Agrarsteppe mit Waldanteil von 0,5%.
Wir müssten uns mehr um den weiblichen Abschuß kümmern.
Nur wie soll das gehen.
Ab 1. Mai geht es los - wir schießen primär Schmalrehe, erst später die Böcke.
In 2024 werden wir ab 1. Mai kein weibliches Stück schießen, da man dank der
fortgeschrittenen Vegetation kein Schmalreh mehr von einen Geiß unterscheiden
kann.
Also beginnen wir ab September mit dem Abschuß bei weiblichen Rehwild.
Jeder Schuß jenseits der 150m, evtl. auch 250m +.
Wie bescheuert ist das denn ???
Also - ich/wir sorgen dafür, dass bei den Nachbarn das Rehwild mehr wird.
So viele können die gar nicht schießen bzw. bei ähnlicher Struktur haben
die ein absolut vergleichbares Problem.
Zumindest wir bräuchten das Schmalreh ab 1. April auf, wenn es einen Sinn
ergeben soll.
Nur erkläre das mal einem Menschen am Amt .... oder gar einem Vertreter
in den zuständigen Ministerien :unsure:
 
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Zumindest wir bräuchten das Schmalreh ab 1. April auf, wenn es einen Sinn
ergeben soll.
Nur erkläre das mal einem Menschen am Amt .... oder gar einem Vertreter
in den zuständigen Ministerien :unsure:
Nachweislich haben die unteren Jagdbehörden (zumindest in Bayern) den vorzeitigen Jagdbeginn bei entsprechender Begründung bisher oft genehmigt.
Erst durch eine Reihe von Prozessen, die der BJV (oder stellvertretend dieser Verein zur Verhinderung einer vernünftigen Jagdausübung unter der Führung einer frustrierten Wildbiologin) gegen diese Praxis angestrengt hat und neuerdings durch ein Schreiben des neuen Jägerministers an seine nachgeordneten Dienststellen wird eine sinnvolle Vorverlegung des Jagdzeitbeginns mit fadenscheinigster Begründung unnötig erschwert. Und Bayerns öberster Jägervertreter wird auch nicht müde, seine jagdliche Kompetenz in dieser Hinsicht unter Beweis zu stellen...
 
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Nachweislich haben die unteren Jagdbehörden ....
Seit über 4 Jahrzehnten habe ich den JS und seit 4 Jahrzehnten kenne ich die Debatten.
Auch diese plakativen Statements und Debatten habe ich verfolgt - bringen tut es nichts.
-
Aus meiner persönlichen Überzeugung sollte der Abschuß beim Rehwild bis Silvester
erledigt sein.
Andererseits sollte man das Schmalreh schon im April freigeben, insbesondere wenn
man an eine Bestandsreduzierung anstrebt.
-
Vorstehende Zeilen sind kein Geheimnis - es würde auf der ganzen Breite helfen.
Die in der Vergangenheit oft praktizierte Schußzeitverlängerung bis Ende Januar
halte ich für wenig zielführend und nur tauglich, evtl. eine Planvorgabe zu erfüllen.
Daher sollte man nicht alles in einen Topf werfen.

Schonzeitverkürzung ja, aber nur für im April für die die Schmalrehe.
 
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Seit über 4 Jahrzehnten habe ich den JS und seit 4 Jahrzehnten kenne ich die Debatten.
Auch diese plakativen Statements und Debatten habe ich verfolgt - bringen tut es nichts.
-
Aus meiner persönlichen Überzeugung sollte der Abschuß beim Rehwild bis Silvester
erledigt sein.
Andererseits sollte man das Schmalreh schon im April freigeben, insbesondere wenn
man an eine Bestandsreduzierung anstrebt.
-
Vorstehende Zeilen sind kein Geheimnis - es würde auf der ganzen Breite helfen.
Die in der Vergangenheit oft praktizierte Schußzeitverlängerung bis Ende Januar
halte ich für wenig zielführend und nur tauglich, evtl. eine Planvorgabe zu erfüllen.
Daher sollte man nicht alles in einen Topf werfen.

Schonzeitverkürzung ja, aber nur für im April für die die Schmalrehe.
Amen!
 
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Schonzeitverkürzung ja, aber nur für im April für die die Schmalrehe.
Und warum genau soll ich, wenn ich im April schon raus darf, dann die ganzen Böcke, die da definitiv an mir vorbei spazieren werden, laufen lassen? Wem genau hilft das was? Und warum soll ich Ende Dezember Schluss machen, wenn es doch im Januar noch häufiger mal Frostperioden mit etwas Schnee gibt, die ich gut nutzen könnte? Und warum darf ich nach dem 15. Oktober keine Böcke mehr schießen, während alles andere noch offen ist und es aus biologischer Sicht keinen Grund gibt, die nicht auch mit zu nehmen?
Die Jagdzeiten in Bayern sind konsequent gemacht, um Leuten, die viel schießen wollen, das so schwer wie möglich zu machen. Anders lässt sich das nicht erklären.
 
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Moin,

ich bin ein großer Freund der Jagdzeit auf Schmalrehe und Böcke ab dem 1. April - soviel vorab.

Aber: Ich bin seit dem 1. April jeden Tag im Wald unterwegs (morgens/mittags und auch mal abends) und habe so gut wie kein passendes Stück vorgehabt :unsure:. Meine bescheidene Meinung dazu ist, dass die Schmalrehe und Jährlinge noch dicht bei der Ricke stehen, und diese noch nicht besonders mobil ist. Ich habe auch keine nennenswerten Wiesen oder ähnliche Strukturen im Revier. Ich meine, dass es sich ab Mitte April dann hoffentlich wieder ändern wird (so meine Erfahrung aus vergangenen Jahren) - im Mai dürfte es spätestens wieder passen (was die Aktivität angeht)...

Wie sind Eure Erfahrungen mit der Präsenz von Rehwild Anfang bis Mitte April (im Wald!).

munter bleiben!!

hobo
 
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Und warum genau soll ich, wenn ich im April schon raus darf, dann die ganzen Böcke, die da definitiv an mir vorbei spazieren werden, laufen lassen? Wem genau hilft das was? ....
Ich versuche es mal zu erklären an unserem Revier als Beispiel:
Wir sehen unser Rehwild bis Mai - dann verschwindet es in der Frucht bis Ernteende.
Daher müssen wir nicht raten, wie sich der Bestand darstellt.
Revierunabhängig - mit den Rehböcken bringt man keine Bestandsregulierung hin.
Entscheidend ist nicht die absolute Stückzahl, sondern der weibliche Abschuß ;)
Nur was man hier wegnimmt, bringt mittelfristig einen Erfolg.
* Wir schießen kein Bockkitz
* Wir schießen die Schmalrehe, solange es gesichert möglich ist. Dann kommen Böcke.

Daher im April bewußt die Schmalrehe bejagen ... subjektiv für eine erfolgreiche
Bestandsreduzierung der mitentscheidende Parameter ;)
 
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In unserem Waldrevier verschwinden die Rehe scheinbar so ab Ende April.
Sie stehen dann in der Deckung. Das macht die Sache dann nicht gerade einfacher. Wenn möglich sollten Schmalrehe immer als erstes erledigt werden. Manchmal klappt es auch
 

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