Bayerische Staatsforsten gegen einen ehemaligen Berufsjäger

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Würde er sich bei mir bewerben, würde ich von ihm erwarten, dass er mich auffordert seine vorherigen Dienstgeber zu befragen.
Dem muss doch klar sein, dass er für so ein öffentliches Amt eine makellose Weste benötigt. Wenn er auch nur den Anschein erweckt, irgend was zu verbergen zu haben, wäre er aus meiner Sicht ungeeignet.
Das Gastgewerbe sucht dringend Kellner.... vielleicht mal dort probieren.

HWL
Alles richtig und mann kann es so in Absprache machen. Dennoch haben gewisse Sachen aus der Akte nach gewisser Zeit zu verschwinden.
Wenn man persönliche Daten weiter gibt ohne dass derjenige einverstanden ist verstößt gegen geltendes Recht. Ist quasi unzuverlässig 😅.
 
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Den Beamten trifft hier eine Sonderstellung… der Dienstherr darf bspw. Bei einem Wechsel der Dienststelle sämtliche Daten weitergeben. Die Beihilfestelle ebenso.. nach außen selbstverständlich nicht.

Als AG kann ich von einem Bewerber maximal ein Arbeitszeugnis fordern … sonst nichts. Was ich unter 4 Augen mit dem alten Arbeitgeber ggf. bespreche steht auf einem anderen Blatt.

Wirklich dünnes Eis …. Wer hier auf irgendwelche Informationen vom letzten AG hofft oder diese weitergibt, ist wohl einige Jahrzehnte im Rückstand.
 
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Schwarze Schafe gibt es immer. Das bestätigt doch nur die Wichtigkeit einer vorherigen gründlichen Durchleuchtung.

HWL
Ja mag sein, aber es ist nicht immer alles so Schwarz und Weiss wie es scheint . Abmahnungen werden auch mal gern zur Konditionierung der Mitarbeiter missbraucht. Da findet sich schnell was fadenscheiniges. Und der mit dem längeren Hebel bekommt von seinen Mitkrähen selten ein Aug ausgehackt.
 
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Ja mag sein, aber es ist nicht immer alles so Schwarz und Weiss wie es scheint . Abmahnungen werden auch mal gern zur Konditionierung der Mitarbeiter missbraucht. Da findet sich schnell was fadenscheiniges. Und der mit dem längeren Hebel bekommt von seinen Mitkrähen selten ein Aug ausgehackt.
Im Bewerbungsgespräch kann jeder Bewerber seine Sicht der Dinge darlegen. Aber schon im Vorfeld zu versuchen, dass wichtige Informationen nicht bekannt werden disqualifiziert den Bewerber.

HWL
 
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Im Bewerbungsgespräch kann jeder Bewerber seine Sicht der Dinge darlegen. Aber schon im Vorfeld zu versuchen, dass wichtige Informationen nicht bekannt werden disqualifiziert den Bewerber.

HWL
Di “verwechselst“ hier etwas 😉. Es geht hier um jemanden der mutmaßlich rechtswidrig persönliche Daten weiter gegeben hat.

Ich kenne niemanden der mir beim Bewerbungsgespräch seine Schwächen, Niederladen und Missgeschicke auf dem Tablett serviert hat. Auf keiner Ebene.
 
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Was heißt denn wichtige Informationen?
Jegliche Daten und seien es noch so wilde Geschehnisse haben das Dienstherrenverhältnis weder in der aktiven Zeit, noch in der Pension zu verlassen.
Aus Ende. Da gibt es keinerlei Spielraum zum „Schutze der Allgemeinheit“.

Wird ein Bewerber rechtlich für ein relevantes Vergehen belangt, findet sich das ggf. im Führungszeugnis, welches auf Wunsch vorgelegt werden kann. Möchte ein Bewerber dies dann nicht vorlegen, hat es sich mit der Bewerbung.
 
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Du “verwechselst“ hier etwas 😉. Es geht hier um jemanden der mutmaßlich rechtswidrig persönliche Daten weiter gegeben hat.
Ich verwechsle hier nichts. Ich sehe durchaus nicht fehlerfreies Handeln Seites des Forstbetriebs, was auch gerügt würde.... rechtlich im übrigen ein "Furz".
Dafür wurde eine womöglich zweifelhalt Persönlichkeit aus einem öffentlichen Dienstverhältnis ferngehalten. Das sehe ich als Schutz eines höherwertigen Rechtsguts.
Würde das in unserem Land konsequent durchgezogen, würden es Vollpfosten nicht bis in Ministerämter schaffen.

HWL
 
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Ich verwechsle hier nichts. Ich sehe durchaus nicht fehlerfreies Handeln Seites des Forstbetriebs, was auch gerügt würde.... rechtlich im übrigen ein "Furz".
Dafür wurde eine womöglich zweifelhalt Persönlichkeit aus einem öffentlichen Dienstverhältnis ferngehalten. Das sehe ich als Schutz eines höherwertigen Rechtsguts.
Würde das in unserem Land konsequent durchgezogen, würden es Vollpfostenes nicht bis in Ministerämter schaffen.

HWL
Uii, wurde gerügt.

Es lebe der Denunziant. Lass uns unrechtes tun um das Ergebnis dann als positiv darstellen. Irgendwie ulkig…
 
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Soso… ein Furz. Gerügt haben die Datenschützer, kein Gericht. Die Klage ist noch anhängig. Stimmt das Geschilderte und ist nachvollziehbar, zockte dort jemand mit seinen Pensionsansprüchen.

Ein öffentliches Ehrenamt ist kein Dienstverhältnis.

Was das mit politischen Posten zu tun hat ist wohl aus dem Reich der Schwurbler.
 
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Soso… ein Furz. Gerügt haben die Datenschützer, kein Gericht. Die Klage ist noch anhängig. Stimmt das Geschilderte und ist nachvollziehbar, zockte dort jemand mit seinen
Da lehnen wir uns doch entspannt zurück und schaun wie's ausgeht.
Ich tippe drauf, gegen den Forstbeamten wird eingestellt und der Berufsjäger bekommt das "Ehrenamt" nicht....wegen zu wenig.... nein, ..... vielleicht....weils noch makellosere Bewerber gab?

😇

HWL
 
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Da lehnen wir uns doch entspannt zurück und schaun wie's ausgeht.
Ich tippe drauf, gegen den Forstbeamten wird eingestellt und der Berufsjäger bekommt das "Ehrenamt" nicht....wegen zu wenig.... nein, ..... vielleicht....weils noch makellosere Bewerber gab?

😇

HWL

Ich würde mir wünschen, dass das Amt adäquat besetzt wird… wenn der Herr nicht geeignet ist, hat er an der Stelle nichts verloren. Da gehe ich absolut d‘accord. Aber doch nicht so?

Dass ein ehemaliger Vorgesetzter angeblich sein Wissen und Kenntnisse aufgrund eines augenscheinlich persönlichen Konfliktes weitertratscht ist unter aller Kanone… Wenn es um die Sache ginge, hätte man schlicht den persönlichen Kontakt suchen können. Ein „offizielles“ Schriftstück aufzusetzen, ist an Arroganz kaum zu überbieten.

Würde ich derartiges bei ehemaligen Mitarbeitern machen, würde mich ein pfiffiger Anwalt wohl zurecht in der Luft zerreißen… bei Beamten ist das Ganze aber nunmal deutlich heikler, weil dort ganz andere weitaus intimere Dinge in den Personalakten des Dienstherren und der Beihilfestelle stehen als in der freien Wirtschaft.
 
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Der Berufsjäger war doch kein Beamter sondern bestenfalls Angestellter.....
Drum steht ja auch in seinem Personalakt was er "angestellt" hat..
😇

HWL
 
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Das weiß ich nicht sicher, es gab aber einige die verbeamtet wurden.

Wenn der Merkur halbwegs weiß, was er von sich gibt und zwischen Dienstherr und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst unterscheiden kann, ist er verbeamtet.

Sie schreiben ja auch vom pensionierten BJ.

Heißt für mich, er ist Beamter.

Ist er es nicht, wäre es für mich zwar ähnlich inakzeptabel (sofern alles stimmt), der Aspekt der Gesundheitsdaten würde aber wegfallen. Das ist ja das prekäre an dem Ganzen …
 
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Wenn sowas gemauschelt wird, geht normal ein Anruf durch, kein Schriftverkehr, und der Betreffende wird freundlich abgelehnt, weil man einen anderen gefunden hat.

Wenn ein solches Schreiben aufgesetzt wird, gibt es dafür nur eine Erklärung:
Da sollte jemandem eine reingewürgt werden.

Blöderweise hat der nicht stillgehalten.

Kindergarten.
 

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