Ich würde annehmen, dass Besuche eines Schießstandes durchaus möglich sind (die WBK bleibt ja gültig) und die Haftpflicht hat man ja.
Munitionsbesitz könnte ohne Stempel in der WBK womöglich ein Problem werden; die lässt man dann bei jemanden mit gültiger Pappe einlagern. Ich frag mich immer, warum man beim Erwerb einer Waffe auf den Stempel für den Munitionserwerb verzichtet.
Wenn ich mich richtig erinnere, bedeutet kein gültiger Jagdschein den Wegfall des Bedürfnisses zum Waffenbesitz und somit dürfte formell die Aufforderung eingehen Waffen und Munition mit Frist zum Wegfall des Bedürfnisses nachweislich Berechtigten zu überlassen. Damit ist dann auch der Weg zum Schießstand erledigt.