Keine Steuerermäßigung für Jagdhunde

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Wollen sie bei uns jetzt auch umstellen. Bis jetzt sind sie befreit, aber die Stadt braucht Asche... meiner hat noch einen Bescheid "steuerfreier Hund" - wir werden sehen, ob das bestehen bleibt...
 
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An einer Katzensteuer könnte man wahrscheinlich mehr einnehmen. Das würde halt nur auf einen „etwas“ größeren Widerstand wie bei den Jagdhunden stoßen…
Ja, bundesweit einführen, da kannman dann auch mal mit Steuern steuern. Bei geschätzt 16 Mio Katzen, a 50 €/Jahr... da kann man allerhand Sandkästen saubermachen und Nistkästenfür aufhängen.


Den im Artikel auftretenden Antagonisten sollte kein Fehler unterlaufen, wenn sie mal einen Wildunfall haben oder Marder oder Waschbär bei ihnen einziehen.


rechy
 
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Naja, grundsätzlich ist die Hundesteuer schon sinnvoll. Die ist kommunal in der Regel zweckgebunden und wird für die Bereitstellung der Hundebeutel, die Leerung der entsprechenden Eimer und die entgültige Entsorgung der Hinterlassenschaften verwendet. Die Jagdhunde hatten halt vielerorts einen Sonderstatus, weil sie für manche Jagdarten und -situationen vorgeschrieben sind. Damit waren sie Diensthunden quasi gleichgestellt. Das fällt aber immer mehr...
 
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Da es sich um eine Kommunalsteuer handelt ist der Umgang mit der Hundesteuer, ihre Höhe und Art und Weise möglicher Vergünstigungen schon immer völlig unterschiedlich in den Kommunen geregelt. Wenn eine solche Steuer erhoben wird darf sie aber gem. Kommunalabgabengesetz nicht zweckgebunden sein.
 
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Ich zitiere aus dem Artikel :

„Es verlangt kein Gesetz vom Jäger, einen Hund zu halten und zu führen“, stellt Julia Pfeiffer-Schlichting klar.

Das ist defenitiv Falsch. Das Gestzt schreibt vor das Zur Jagdausübung geeigneter Jagdhunde zur Verfügung stehen müssen. Nun stellen sich Jagdhunde aber nicht selber zur Verfügung; sie werden von Menschen; bei Eingesetzten Jagdhunden mit einer Fach- und Sachkundeprüfung als geprüfte Hunde eingesetzt. Jagdhunde sind Arbeitshunde und daher wie Diensthunde und Blindenhunde zu behandeln.

Sie verweist zudem auf ein Oberverwaltungsgerichtsurteil, nach denen Jagdhunde der persönlichen Lebensführung zuzurechnen sind.
Rollstuhlfahren gehört auch zur persöhnlichen Lebensführung. Ich kann auf einen Rollstihl verzichten auch wen ich ihn benötige. Und ich kann auf meinen Schwerbehindertenausweis ( und damit Steuerermäsigung) verzichten; ich benötige ihn nicht Dringend.


Wie die Jagdsteuer diene die für Hunde der sozialen Gerechtigkeit.

Warum dient einer Aufwandssteuer der Sozialen Gerechtigkeit ? Wen dem so währe; dann müsten alle die keine Hunde halten wegen der Sozialen Grechtigkeit " Hundeersatzsteuer" zahlen...


Zudem hat die niedersächsische Tierschutzbeauftragte Bedenken, weil die Ausbildung der Jagdhunde an lebenden Füchsen stattfinde.




Ist genaus Quatsch wie die Begründung das die Tierschutzbeauftragte Bedenken wegen der Jagdhundeausbildung hat Ist Quatsch .

Die Tierschutzbeauftragte hat in diesem Fall eine Private; aber Unmaßgebliche Meinung. Deren Meinung istr nicht Gesetz und kann auch nicht Gesetz Ersetzen. Das Gresetz aber schreibt zur Jagdausbildung Geschulte und Geprüfte Hunde vor... Und für diese Gesetzlich Vorgeschrieben Anforderung gibt es Prüfungs und Schulungsanforderungen.
 
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@ rechy : bist du Regional vor Ort ?

Das was die Berfufsidiologen am meisten fürchten ist öffentliche Demaskierung.

Und das geht; gerade im ländlichen Raum, und dazu zähle ich Bad Bevensen...hervoragend über Leserbriefe im Lokalteil der örtlichen Presse.

Verwende doch gerne dafür Argumentationen aus den verschiedenen Foren...

Regionale Externe in Leserbriefe werden anders Gewichtet und War genommen als Ortsgebundene.
 

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