Kam gestern per Mail
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Nr. 60/24 Natascha Manski
Kommunikation I Presse
Calenberger Straße 2, 30169 Hannover Tel.: (0511) 120-2137
Fax: (0511) 120-2382
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pressestelle@ml.niedersachsen.de
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ASP: Virus-Einschleppung nach Niedersachsen verhindern
Nach Ausbruch der Seuche in Hessen: Appell der Landesjägerschaft und des
Agrarministeriums
Hannover. Im hessischen Landkreis Groß-Gerau wurde am 15. Juni 2024 die Afrikanische
Schweinepest (ASP) bei einem krank erlegten Wildschwein festgestellt. In Hessen wurde somit
erstmals ein Wildschwein positiv auf die Seuche getestet. Vor diesem Hintergrund appellieren
das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
und die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) an Jagdausübende sowie Schweine haltende
Betriebe um eine erhöhte Wachsamkeit und die strenge Einhaltung von
Biosicherheitsmaßnahmen.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Ein ASP-Ausbruch in Niedersachsen hätte nicht
nur große wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Betriebe, sondern wäre auch mit
großem Tierleid verbunden. Deshalb müssen wir alles dafür tun, um die Einschleppung des
Virus‘ zu verhindern. Parallel arbeitet mein Haus fortlaufend an Lösungen, um die Folgen bei
einem möglichen erneuten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen so gut
wie möglich abzufedern.“
Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., ergänzt:
„Die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen sind seit Jahren für das Thema ASP sensibilisiert.
Das bedeutet, dass wir nicht nur das Schwarzwild intensiv bejagen, sondern auch höchste
Wachsamkeit in Bezug auf die Präventionsmaßnahmen walten lassen. Am Ende gilt es
insbesondere auch den Transitverkehr zu informieren und aufzuklären, denn bereits ein
unachtsam weggeworfenes Wurstbrötchen, in dem das Virus steckt, kann schon zur Verbreitung
der Seuche beitragen“.
In Niedersachsen unterstützt die Landesjägerschaft die ASP-Prävention durch eine intensive
Bejagung des Schwarzwildes, durch die Teilnahme an der ASP-Sachverständigengruppe des
Landes sowie die kontinuierliche Information der Jägerinnen und Jäger über die Präventions- und
Biosicherheitsmaßnahmen. Zudem beteiligen sich die niedersächsischen Jägerschaften an den
regelmäßig stattfindenden Übungen auf Landkreisebene und bringen dort ihre Expertise ein.
Auch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild gehören zu diesen
Präventionsmaßnahmen.
Niedersächsisches Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
20. Juni 2024
Nr. 60/24 Natascha Manski
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Für Jägerinnen und Jäger, die außerhalb Niedersachsen zur Jagd gehen, gilt:
Grundsätzlich sollten Jagdeinsätze in Regionen, die an die eingerichtete infizierte Zone in
Hessen und Rheinland-Pfalz angrenzen, vermieden werden. Das trifft auch auf Regionen in
Brandenburg und Sachsen zu, in denen der ASP-Erreger weiterhin in der Wildschweinpopulation
vorhanden ist. Dort erlegtes Schwarzwild sollte erst nach einem negativen Test auf Afrikanische
Schweinepest nach Niedersachsen gebracht werden. Es gilt darauf zu achten, dass unter
anderem auch Waffen, Kleidung und Jagdhunde desinfiziert bzw. gewaschen werden. Weitere
Jagdeinsätze sollten frühestens nach zwei Tagen erfolgen. Da das Virus sehr stabil ist, bleibt es
in der Umwelt sehr lange infektiös und kann durch bestimmte Fleischprodukte, aber auch durch
kontaminiertes Futter, Fahrzeuge, Kleidung oder Werkzeuge übertragen werden.
Schweine haltende Betriebe sollten insbesondere folgende Punkte beachten:
1. Darauf achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird (zum Beispiel durch
Kleidung und Schuhe). Bekleidung, die im Stall getragen wird, sollte nicht außerhalb des
Stalls getragen werden.
2. Kein Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten oder ähnlichem Futter sowie Einstreu aus
infizierten Zonen, bzw. Sperrzonen.
3. Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, sollten die Gefahren einer
Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den
Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten.
Im Hinblick auf die nahende Ferienzeit appellieren ML und LJN auch an Bürgerinnen und
Bürger. So sollten keine Fleischprodukte oder Wurstbrote unachtsam in der Natur entsorgt
werden, um zu verhindern, dass sie von Wildschweinen aufgenommen und das Virus so
weitergetragen werden könnte.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für den Menschen ungefährliche, aber für
Schweine in der Regel tödliche Seuche. Durch den Verzehr von (Wild-) Schweinefleisch können
sich Menschen nicht anstecken. In Niedersachsen war die Seuche im Juli 2022 im Landkreis
Emsland in einem Schweine haltenden Betrieb ausgebrochen. Trotz intensiver Untersuchungen
und Nachforschungen konnten weder der Eintragsweg des Virus noch die Herkunft des Erregers
nachgewiesen werden. Das Geschehen war am 5. Oktober 2022 beendet.
Unter Leitung des ML und Geschäftsführung des LAVES wurde in Niedersachsen bereits im Jahr
2014 eine niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe eingerichtet. Diese multidisziplinär
besetzte Arbeitsgruppe befasst sich intensiv mit Vorbereitungen auf ein mögliches ASP-
Geschehen bei Wildschweinen in Niedersachsen. Mit der Schlacht-, Verarbeitungs- und
Vermarktungswirtschaft befindet sich das ML im Austausch, um im Ausbruchsfall die Abnahme
von Schweinen zur Schlachtung und die Verarbeitung und Vermarktung weiter zu verbessern.
Außerdem finden regelmäßig Tierseuchenübungen statt. In diesem Jahr ist wiederum eine
Übung zur Bekämpfung der ASP geplant. Zudem soll erstmalig eine Übung stattfinden, an der
auch die Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungswirtschaft teilnehmen sollen.
Nr. 60/24 Natascha Manski
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Informationsblätter mit wichtigen Hinweisen über Hygienemaßnahmen, zur Biosicherheit und zum
aktuellen Seuchengeschehen sind auf folgenden Internetseiten zu finden:
anische_schweinepest/wildschweine/afrikanische-schweinepest-207141.html
anische_schweinepest/hausschweine/afrikanische-schweinepest-207147.html
anische_schweinepest/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-
207148.html#:~:text=Bei%20gehaltenen%20Schweinen%20werden%20seit,L%C3%A4ndern%2
0F%C3%A4lle%20von%20ASP%20festgestellt