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Grundsätzlich zahlt der Pächter, sofern er sonst auch zahlen müsste.Kurze und wertfreie Frage aus reinem Interesse: Wenn Jagdverbot verordnet wird, muss dann weiterhin Pachtzins für das Jagdausübungsrecht entrichtet werden, welchem ich aufgrund behördlicher Anordnung gar nicht mehr nachkommen kann? Wie soll ich (jagdlich) z.B. auch Wildschaden verhindern, wenn ich es gar nicht mehr darf? Wildschadenersatz müsste dann auch anders geregelt werden, oder?
Frage wirklich nur aus Interesse. Alle vorher und nun neu betroffenen Personen tun mir wirklich leid. Ich befürchte irgendwie, dass es nicht bei dem einzigen Fund bleiben wird..
Hier ganz gut erklärt :