ASP in Deutschland aktuell

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Kurze und wertfreie Frage aus reinem Interesse: Wenn Jagdverbot verordnet wird, muss dann weiterhin Pachtzins für das Jagdausübungsrecht entrichtet werden, welchem ich aufgrund behördlicher Anordnung gar nicht mehr nachkommen kann? Wie soll ich (jagdlich) z.B. auch Wildschaden verhindern, wenn ich es gar nicht mehr darf? Wildschadenersatz müsste dann auch anders geregelt werden, oder?

Frage wirklich nur aus Interesse. Alle vorher und nun neu betroffenen Personen tun mir wirklich leid. Ich befürchte irgendwie, dass es nicht bei dem einzigen Fund bleiben wird..
Grundsätzlich zahlt der Pächter, sofern er sonst auch zahlen müsste.

Hier ganz gut erklärt :
 
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Wen es interessiert, die Av vom Kreis GG. Steht aber praktisch das Gleiche drin.
 

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  • AV_infizierte_Zone (1).pdf
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Da die Grenzen Kreis übergreifend sind muss wohl das gleiche überall gelten.
Bei uns bildet die Grenze zum infizierten Gebiet die Kreisgrenze zu GG.
Bin gespannt auf die Auflagen, die für uns als unmittelbare Nachbarn kommen.
Im Moment laufen 3 Veterinäre mit dem JH an der Grenze und beproben eine Sau von Freitag Abend.
 
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ich habe in den letzten Pachtvertrag die Abrede eingefügt, dass für den Fall behördlich angeordneter Jagdverbote, auch die Pflicht zur Wildschadenzahlung entfällt.
Das ist grundsätzlich gut, wobei wenn es hart auf hart kommt geht es zwar wohl erst mal Bauer>JG>Pächter, dann aber Pächter an Landkreis der die Sperre angeordnet hat.
 
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Das ist grundsätzlich gut, wobei wenn es hart auf hart kommt geht es zwar wohl erst mal Bauer>JG>Pächter, dann aber Pächter an Landkreis der die Sperre angeordnet hat.

Wenn ein solcher Passus im Pachtvetrag enthalten ist, ist der Pächter raus aus der Ersatzpflicht, egal wie hart es kommt.
Der Anspruch bleibt bei der JG hängen.
 
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Dann lies mal das Papier bzw FAQ des DJV dazu. Wenn Wildschaden durch ein Jagdverbot nicht verhindert werden kann, muss auch i.d.R. niemand zahlen. Ansprüche des Landwirts regeln dann wohl die Behörden. Ähnlich wie bei Tierhaltern.
Genauso ergibt sich auch eine angemessene Minderung der Jagdpacht.
Da wirkt das BGB § 581
 
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Das ist grundsätzlich gut, wobei wenn es hart auf hart kommt geht es zwar wohl erst mal Bauer>JG>Pächter, dann aber Pächter an Landkreis der die Sperre angeordnet hat.
der Landkreis ist aber nicht mein Vertragspartner, sondern die JG und ein Vertrag ist, noch, eine zweiseitige, gleich lautende Willenserklärung ☝️
 
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der Landkreis ist aber nicht mein Vertragspartner, sondern die JG und ein Vertrag ist, noch, eine zweiseitige, gleich lautende Willenserklärung ☝️
Ja in Deinem Fall ist das so weil Du es im Vertrag stehen hast, aber das muss nicht immer so sein. Wenn man die verlinkten Artikel etc. liest wird man feststellen das es verschiedene Meinungen dazu gibt. Am Ende wenn es hart auf hart kommt wird es ein Gericht entscheiden.
 
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Erfahrung mit ASP hab ich keine. Allerdings bin ich öfters mal als Gast in der Pfalz und das ist gar nicht so weit weg.

In der Landkreis wo ASP ist wird der Jagd eingestelt.

Aber was soll man in Angrenzende gebieten machen? Bestand so mochlich wie es geht reduzieren?
Das muss nicht sein. Wir waren bis vor kurzen noch ASP Kernzone. Wir durften weiter jagen. Bei uns hat es der Amtstierarzt entschieden.

Ich kann euch eins sagen. Ich bin mir ziemlich sicher das die ASP bei uns (LK Meißen) schon weit früher ausgebrochen ist als angenommen. Der Erste Fund war im Oktober 21 allerdings wurde plötzlich bei intensiver Suche überall Knochenreste gefunden mit Viruslast.

Seit 1,5 Jahren hatte wir keinen neuen Funde mehr bei uns. Man sieht wieder vermehrt Schwarzwild und der Bestand war zeitweise bei fast Null.

Der Hauptübertragungsweg ist und bleibt der Mensch. Bis vor kurzen gab es an der Sächsischen Landesgrenze noch Kontrollen. Neben vielen illegalen Migranten wurde auch jede Menge Wurstprodukte aus Fernost sichergestellt. Solange das Problem besteht, brauchen wir uns keine Gedanken darüber machen wie wir die ASP verhindern.
 
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Reaktion auf rheinland-pfälzischer Seite:



p.s. ein interessantes Detail findet sich übrigens in der Begründung/Sachverhanltsschilderung der AV! das infizierte Stück wurde wohl nicht tot gefunden, sondern als krank erlegt...
 
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