ASP in Deutschland aktuell

Registriert
14 Dez 2000
Beiträge
3.072
Auch wenn dir das jetzt schon x-mal erklärt wurde, scheinst du aus der Ferne einfach nicht zu schnallen, daß bei >102.000 erlegten Sauen in BB in 2019/20 das Ende der Fahnenstange in Sachen möglichen Aufwandes irgendwo erreicht wird. Das Land hat auf dem Papier 13.000 Jagdscheininhaber und auch unter Berücksichtigung der Jagdgäste werden von den aktiven Jägern längst Strecken erzielt, die sehr weit über dem Forendurchschnitt bzw. dem Schnitt anderer BL liegen. Mit Appellen und Glückwünschen passiert da nicht mehr viel. Wenn du das als Geschnatter oder Verweigerung von Unterstützung bezeichnen willst, machst du dich lächerlich.

Auch wenn ich x-mal geschubbt habe, bringt Verweigerungshaltung überhaupt nix. Ich habe meinen Post auch nicht auf Brandenburg begrenzt, sondern für die ganze Republik geschrieben.
Eure lokalen Probleme solltet Ihr versuchen mit Unterstützung vor Ort zu lösen. Unterstützung von ausserhalb eingeschlossen.

wipi
 
Registriert
23 Nov 2016
Beiträge
219
62

§ 12 LJG-NRW
Jagderlaubnis
(Zu § 11 Abs. 1 Satz 3 BJG)

(3) Die entgeltliche Erteilung einer Jagderlaubnis bedarf der Schriftform. Sie unterliegt den Bestimmungen der §§ 12 und 13 des Bundesjagdgesetzes. Derjenige, dem eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt wird, steht im Sinne des § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes einem Jagdpächter gleich. Die Sätze 2 und 3 finden auf entgeltliche Erlaubnisse, die nur zum Einzelabschuss berechtigen, keine Anwendung.
Ich befinde mich in Brandenburg, hier ist es nicht so. Lasse mich gerne etwas anderes belehren.
 
Registriert
23 Nov 2016
Beiträge
219
Nein. Niemand zwingt einen BGSler KOSTENLOS bei einem JAB zu jagen und evtl. noch das Wildbret KOSTENLOS zu bekommen. Da kann man etwas Engagement schon erwarten.
Wer anderer meinung ist darf sich davon scheren und gerne selber pachten. Inkl aller Verantwortung, Ärger und Kosten.
Wie bereits zuvor gesagt, es kommt auf die jeweilige Konstellation an.

In meinem Beispiel kann man von einem Jahresbeitrag reden der schon vierstellig ist. Ich darf Wildbret behalten, SW komplett frei, RW und DW grosszügig begrenzt.
Aber nach wie vor es gibt tausende Konstellationen zwischen Begehern, Gästen und JAB.

Dann würdest du bei uns im Revier nicht lange jagen. Wenn dein Froster voll ist wärs vorbei.
Entweder hält man zusammen oder sucht sich bessere Leute.
Für eine kostenlose Jagdmöglichkeit evtl. sogar mit kostenlosen SW Wildbret bei Bedarf sollte man sich ruhig etwas engagieren und nicht nur an sich selbst denken.
Sonst denkt der JAB irgendwann auch nur noch an sich selbst...
Es war überspitzt gesagt. Denk nicht immer nur an kostenloses Wildbret und Kostenlose Jagdmöglichkeit. Der JAB hat in BB wenig davon wenn er nur an sich selbst denkt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.833
Derjenige, dem eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt wird, steht im Sinne des § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes einem Jagdpächter gleich.


Jetzt liest Du bitte noch, was in §11 Abs. 1 LJG-NRW steht:

"Die Zahl der Jagdpächter wird bei Jagdbezirken bis zu 300 ha auf zwei beschränkt. In größeren Jagdbezirken ist für jede weiteren vollen 150 ha je ein weiterer Pächter zulässig."

Nur Flächenbezug bzw. Begrenzung der JAB/entgeltlichen JES. Kein Wort von Gleichstellung oder Erlangung eines Jagdausübungsrechtes. Das ist ein häufiges Mißverständnis, weil viele sich nicht die Mühe machen, den Kontext zu lesen und zu verstehen.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
9.002
Inhaber eines Jagderlaubnissscheines, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, sind vom Status her Jagdgäste und keine JAB. Man kann es aber schaffen, derlei Verträge so blöd abzuschließen, dass der JESInhaber klageweise zum Pächter werden kann. Aber das nur am Rande.
 
Registriert
1 Jan 2019
Beiträge
1.410
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. (A. Einstein)
 
Registriert
30 Aug 2007
Beiträge
5.041
Nein. Niemand zwingt einen BGSler KOSTENLOS bei einem JAB zu jagen und evtl. noch das Wildbret KOSTENLOS zu bekommen. Da kann man etwas Engagement schon erwarten.
Wer anderer meinung ist darf sich davon scheren und gerne selber pachten. Inkl aller Verantwortung, Ärger und Kosten.

Irgendwie ist das, was hier abläuft außerhalb Deiner Begriffswelt.
Es geht hier schon lange nicht mehr darum, ob irgendein Jägerlein irgendwas unentgeltlich mitnehmen darf. Es geht hier darum, dass die erlegten Massen vergraben werden müssen, weil auch für lau kein Absatz da ist. Und da lasse ich eben den Finger grade. Ich buddel doch nicht jedeWoche fünf 50kg-Sauen ein. Ob prämiert oder nicht.
Und ja, ob nun Pächter, Mitpächter, Begeher oder Jagdgast. Die Grundkosten eines Revieres müssen bezahlt werden. Wie das nun jeweils geregelt wird, ist überall anders.
Es ist aber mit der derzeitigen Absatzflaute nicht einfacher geworden.
Gruß-Spitz
 
Registriert
1 Jan 2019
Beiträge
1.410
Hallo.
Unabhängig davon, was Behörden anordnen oder durchsetzen können geht es am Ende darum die Bestände einzudämmen. Sowohl in den betroffenen Regionen, als auch in ganz Deutschland.
Wer das (immer noch nicht) geschnappt hat, dem ist nicht mehr zu helfen. Ich kann das Geschnatter nicht mehr hören, wo einerseits immer mehr nach staatlichen Hilfen geschrien und andererseits effiziente Unterstützung verweigert wird.
Natürlich muss die Masse der Jäger auch noch beruflichen Verpflichtungen nachkommen, diese schließen aber Maßnahmen nicht aus. Niemand erwartet 24/7 Aktivitäten, aber starkes Engagement wäre angebracht. Sowohl in Brandenburg, als auch im Rest der Republik.

wipi

Ich glaube, dass Du ein falsches Bild von Brandenburg hast. Wenn man in BB mal die Hobbyjäger aus Berlin bzw. den westlichen Ländern, die zur Erholung jagen, weglässt, dann finden sich in Brandenburg soziale Strukturen, die jagdlich einmalig und mehr als vorbildhaft sind. Übersätigte nach westlichem Vorbild, die neben der Jagd noch zwei oder drei andere zeitbeanspruchende Hobbies haben und den jagdlichen Erfordernissen nicht gerecht werden, findet man landstrichweise eher selten. Sehr sehr viele Jäger leben dort ausschließlich für und sogar auch von der Jagd. In Brandenburg solche Vorhaltungen zu machen, scheint mir nur im Ausnahmefall gerechtfertigt.

Brandenburg ist aber relativ dünn besiedelt, hat Wald und Feld üppig, aber auch zahlreiche Ecken, wo verwöhnte Jagdromantiker westlichen Standards niemals hin wollen, d. h. für das viele Wild gibt es gebietsweise deutlich zu wenig einheimische Jäger. Ausrüstungs-, kaliber- und waffenfanatische Westkasper wollen sie in Gegenden, wo der zuständige Förster oftmals schon der Reichste ist, auch nicht so gern sehen :cool:, aber jagdlich sind sie sehr bodenständig und ohne großes Getöse um Unnützes oder Waidheiligkeit sehr erfolgreich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Irgendwie ist das, was hier abläuft außerhalb Deiner Begriffswelt.
Es geht hier schon lange nicht mehr darum, ob irgendein Jägerlein irgendwas unentgeltlich mitnehmen darf. Es geht hier darum, dass die erlegten Massen vergraben werden müssen, weil auch für lau kein Absatz da ist. Und da lasse ich eben den Finger grade. Ich buddel doch nicht jedeWoche fünf 50kg-Sauen ein. Ob prämiert oder nicht.
Und ja, ob nun Pächter, Mitpächter, Begeher oder Jagdgast. Die Grundkosten eines Revieres müssen bezahlt werden. Wie das nun jeweils geregelt wird, ist überall anders.
Es ist aber mit der derzeitigen Absatzflaute nicht einfacher geworden.
Gruß-Spitz
Ich glaube du kapierst hier ordentlich was nicht.
Ich habe nie was anderes gesagt.
Alles zu lesen wäre deinem Verständnis sicher förderlich gewesen.
Meine hier getätigten Aussagen beziehen auch rein auf die von freedddn getätigte Beschwerde dass die Prämie doch an jeden BGS ler statt nur an dwn JAB ausbezahlt werden soll.
 
Registriert
1 Jan 2019
Beiträge
1.410
Irgendwie ist das, was hier abläuft außerhalb Deiner Begriffswelt.
Es geht hier schon lange nicht mehr darum, ob irgendein Jägerlein irgendwas unentgeltlich mitnehmen darf. Es geht hier darum, dass die erlegten Massen vergraben werden müssen, weil auch für lau kein Absatz da ist. Und da lasse ich eben den Finger grade. Ich buddel doch nicht jedeWoche fünf 50kg-Sauen ein. Ob prämiert oder nicht.
Und ja, ob nun Pächter, Mitpächter, Begeher oder Jagdgast. Die Grundkosten eines Revieres müssen bezahlt werden. Wie das nun jeweils geregelt wird, ist überall anders.
Es ist aber mit der derzeitigen Absatzflaute nicht einfacher geworden.
Gruß-Spitz

Freilich ist es schlimm, wenn man kostbares Wildpret entsorgen muss, weil sich kein Abatz findet. Wer die hygienerechtlichen Voraussetzungen erfüllt und zerwirkt abgeben darf, kann aber auch spenden. Altenheime, Tafeln, etc. nehmen gern und auch viel, wenn sie dürfen. Trotz der Probleme im Absatz ist das aber eine völlig falsche Einstellung.

Ansonsten sollte man vor dem Pachtvertrag wissen, was man zusammenpachtet und ob man es finanziell im Kreuz hat. Ich bin sehrwohl auch der Meinung, dass die Jagd nur soviel wert ist, wie das zu entnehmende Wildpret zu Marktpreisen in normalen Zeiten. Aber auch in schlechten Zeiten muss man es im Kreuz haben oder einfach lassen. Die Zeiten können sich ändern. Jeder erwachsene Mensch weis das.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
151
Zurzeit aktive Gäste
339
Besucher gesamt
490
Oben