- Registriert
- 22 Dez 2004
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Moin zusammen,
Sorry das ich nun noch nen neuen Thread aufmache. Habe da ein aktuelles Problem das sich wie folgt darstellt:
Ein Bekannter von mir hat ein Schreiben vom Landratsamt Wartburgkreis bekommen. Er wird darin aufgefordert unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 31.12.2009 seine Waffen mit einem Blockiersystem ( na welches wohl ) zu sichern und die WBK zur Eintragung des Blockiersystems bei der Behörde vorzulegen. Andernfalls solle er eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die ihn von der Verpflichtung des Einbaus eines Blockiersystems freistellt.
Es handlet sich hier um Erbenwaffen die auf einer Erben WBK eingetragen sind und auch gesetzeskonform aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung wurde bereits nachgewiesen und nicht beanstandet.
Soweit so gut.
Ist denn nun das Armatix System marktreif und zugelassen, sodass dieser Vorgang rechtens wäre?
Habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert und er sagte seinen Informationen zufolge wäre das Blockiersystem marktreif, zugelassen und verfügbar und daher wäre alles rechtens.
Mein BüMa sagte er wisse noch nichts von der Marktreife und er habe auch noch keine Infos bezgl. der Verfügbarkeit der Blockiersysteme.
Kann mir das jemand mal rechtsverbindlich erklären. Denke es ist ein Problem was in nächster Zeit auf einige Erbenwaffenbesitzer zukommt.
Daher habe ich der Übersicht halber einen neuen Thread eröffnet.
Wenn gewünscht kann ich das Schreiben auch mal einstellen.
Sorry das ich nun noch nen neuen Thread aufmache. Habe da ein aktuelles Problem das sich wie folgt darstellt:
Ein Bekannter von mir hat ein Schreiben vom Landratsamt Wartburgkreis bekommen. Er wird darin aufgefordert unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 31.12.2009 seine Waffen mit einem Blockiersystem ( na welches wohl ) zu sichern und die WBK zur Eintragung des Blockiersystems bei der Behörde vorzulegen. Andernfalls solle er eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die ihn von der Verpflichtung des Einbaus eines Blockiersystems freistellt.
Es handlet sich hier um Erbenwaffen die auf einer Erben WBK eingetragen sind und auch gesetzeskonform aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung wurde bereits nachgewiesen und nicht beanstandet.
Soweit so gut.
Ist denn nun das Armatix System marktreif und zugelassen, sodass dieser Vorgang rechtens wäre?
Habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert und er sagte seinen Informationen zufolge wäre das Blockiersystem marktreif, zugelassen und verfügbar und daher wäre alles rechtens.
Mein BüMa sagte er wisse noch nichts von der Marktreife und er habe auch noch keine Infos bezgl. der Verfügbarkeit der Blockiersysteme.
Kann mir das jemand mal rechtsverbindlich erklären. Denke es ist ein Problem was in nächster Zeit auf einige Erbenwaffenbesitzer zukommt.
Daher habe ich der Übersicht halber einen neuen Thread eröffnet.
Wenn gewünscht kann ich das Schreiben auch mal einstellen.