Armatix - Was ist denn nun?

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Moin zusammen,

Sorry das ich nun noch nen neuen Thread aufmache. Habe da ein aktuelles Problem das sich wie folgt darstellt:

Ein Bekannter von mir hat ein Schreiben vom Landratsamt Wartburgkreis bekommen. Er wird darin aufgefordert unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 31.12.2009 seine Waffen mit einem Blockiersystem ( na welches wohl ) zu sichern und die WBK zur Eintragung des Blockiersystems bei der Behörde vorzulegen. Andernfalls solle er eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die ihn von der Verpflichtung des Einbaus eines Blockiersystems freistellt.
Es handlet sich hier um Erbenwaffen die auf einer Erben WBK eingetragen sind und auch gesetzeskonform aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung wurde bereits nachgewiesen und nicht beanstandet.
Soweit so gut.
Ist denn nun das Armatix System marktreif und zugelassen, sodass dieser Vorgang rechtens wäre?
Habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert und er sagte seinen Informationen zufolge wäre das Blockiersystem marktreif, zugelassen und verfügbar und daher wäre alles rechtens.
Mein BüMa sagte er wisse noch nichts von der Marktreife und er habe auch noch keine Infos bezgl. der Verfügbarkeit der Blockiersysteme.

Kann mir das jemand mal rechtsverbindlich erklären. Denke es ist ein Problem was in nächster Zeit auf einige Erbenwaffenbesitzer zukommt.
Daher habe ich der Übersicht halber einen neuen Thread eröffnet.
Wenn gewünscht kann ich das Schreiben auch mal einstellen.
 

SB

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Wann hat der Bekannte geerbt? (Ist er "Alterbe..."?)

Welches Kaliber hat die Waffe ( beispielsweise gibt es von Armatix keine Sperrelemente im Kaliber 22 lfB.)
 
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Die Erben WBK ist ihm am 01.07.1998 ausgestellt worden. Die Kaliber weiss ich jetzt nicht genau. Er hat mir nur erzählt das u.a ein Drilling seines verstorbenen Onkels dabei ist. Allein dafür wären ja schon 600€ für das BS anzunehmen...
 

SB

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Zumindest für Bayern gilt, dass Alterben vorerst KEIN Blockiersystem benötigen:

Die Regeln zur Blockierpflicht finden nur auf Erbfälle Anwendung, die ab dem 1. April 2008 eintreten. Bereits ererbte Waffen fallen also vorerst nicht darunter, sondern erst wenn sie künftig weiter vererbt werden.
http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/in ... ail/16857/

Vielleicht findet ihr für euer Bundesland eine ähnliche Durchführungsrichtlinie?
 
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Vielen Dank für den Hinweis. Mal sehen wie das in Thüringen ist. Der SB von der Behörde hätte das jedoch wissen müssen. Aber bei den häufigen Änderungen kann man ja auch nicht immer alles wissen. :lol:
Geht mir ja selbst so.
Ich recherchiere mal weiter und bin für weitere sachdienliche Hinweise sehr dankbar.
 

SB

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fuchsjaeger schrieb:
Der SB von der Behörde hätte das jedoch wissen müssen.

Manche SB haben leider keine Ahnung - dafür haben sie davon reichlich und vertreten diese vehement.

Ich wünsche deinem Bekannten viel Erfolg :!:
 
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:lol: :lol:
Wie schon gesagt, ein Stück weit kann ich das sogar verstehen. Bevor endlich mal eine Durchführungsverordnung zum geänderten WaffG da ist, ist schon wieder ein neues WaffG da.
 
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Lieber fuchsjaeger

Es wäre nett gewesen wenn Du gleich zu Anfang deines Posts erwähnt hättest, daß es sich um Erbenwaffen handelt.

Jetzt habe ich wieder nervösen Hautausschlag !

Greetz Anton
 
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Sorry lieber Anton,

nun kannst du dich wieder entspannen.... :lol: :lol: :lol:
Versuch mal Ringelblumensalbe oder Baldrian
 
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Geht aus Deinem Post nicht eindeutig hervor, aber ist Dein bekannter ausschließlich Erbwaffenbesitzer oder besitzt er noch eine weitere waffenrechtliche Erlaubnis?

Eine andere Möglichkeit, um sich den Preis von 600 Euro zu sparen, wäre der, daß Ihr beide einen Vertrag schließt. Die Waffe wird auf Deine WBK eingetragen, Eigentümer der Waffe bleibt jedoch der Kumpel. So kann er eine Menge Kohle sparen und dich einmal im Jahr auf ein Bier einladen, daß er zu Dir mitbringt und Ihr könnt dann gemeinsam Opas Püster befummeln oder ihn mal auf dem Schießstand ausprobieren.
 

M03

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ElmerKeith schrieb:
Eine andere Möglichkeit, um sich den Preis von 600 Euro zu sparen, wäre der, daß Ihr beide einen Vertrag schließt. Die Waff.........n Bier einladen, daß er zu Dir mitbringt und Ihr könnt dann gemeinsam Opas Püster befummeln oder ihn mal auf dem Schießstand ausprobieren.

OK , geht wohl so aber für mich wäre das keine Möglichkeit. Entweder ist das Dingen bei mir oder ganz weg. Aber beim Kumpel klingeln und sich die eigene Flinte zeigen lassen !!?? Naja....

Aber mal zu der Frage an sich. Ist das wirklich wahr das Erbwaffen obwohl bereits sicher gelagert , dann im Tresor etc. trotzdem noch diesen Pariser haben müssen ???

Wozu ist das denn gut ? Vor allem , wenn das nun wirklich so ist dann ist es eine Frage der Zeit wann alle anderen das auch machen müssen.
 
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M03, bei den Erbenwaffen geht es darum, jemandem die Möglichkeit zu nehmen, eine funktionstüchte EWB-Waffe im Haus zu haben, ohne daß ansonsten ein Bedürfnis vorliegt.

Auf diesen Dildo-Müll wird es wahrscheinlich auch bald hinauslaufen, zumindest bei FFW.
 

M03

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ElmerKeith schrieb:
M03, bei den Erbenwaffen geht es darum, jemandem die Möglichkeit zu nehmen, eine funktionstüchte EWB-Waffe im Haus zu haben, ohne daß ansonsten ein Bedürfnis vorliegt.

Hi Elmer,
vielleicht habe ich Ladehemmung aber Fuchsjäger schrieb doch im Eingangsposting das die Gesetzeskonforme Lagerung bereits nachgewiesen worden ist und nicht beanstandet worden ist.

Das heißt für mich das ausser dem Erben keiner Zugang zu der Waffe hat.

Wozu denn dann nochmal dieser Pariser der doch vom Erben montiert oder auch wieder abgenommen werden kann ?

Oder kann der Erbe das Dingen selber nicht abnehmen :?:
 
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Der arme Tropf hat ausschließlich Erbenwaffen und sonst keinerlei Berechtigung. Das sind Waffen von seinem verstorbenen Onkel die er als Andenken gerne behalten möchte. Ja, das mit dem Umschreiben wäre natürlich eine Möglichkeit. Es ging mir eigentlich darum zu erfahren ob A****x mittlerweile zugelassen ist und ob die Dildos`s in allen Kalibern verfügbar sind. Die Zulassung haben sie wohl bekommen. Habe hier mittlerweile ein Gutachten von der PTB. Wie auch immer. Die Sachbearbeiter in Thüringen sind wohl von der schnellen Sorte.
Gibt es mittlerweile noch andere Anbieter von Blockiersystemen? ( ausser den zwei bereits bekannten) Wenn da mal irgendwann ein Wettbewerb entsteht wird sicher auch der Preis nach unten korrigiert. Es wird sicher auf ein Blockiersystem hinauslaufen. Die gesetzliche Schiene ist ja geebnet.
Prostmahlzeit..... :twisted:
 
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fuchsjaeger schrieb:
...
Gibt es mittlerweile noch andere Anbieter von Blockiersystemen? ( ausser den zwei bereits bekannten) Wenn da mal irgendwann ein Wettbewerb entsteht wird sicher auch der Preis nach unten korrigiert. ...

Ich hab keine Ahnung welche du ausser Ana... noch kennst, aber gunblock gibts auch noch.

www.gunblock.de
 

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