Anzeige des Erwerbs nach 34 WaffG - Schenkung und Schriftformerfordernis

Registriert
14 Sep 2005
Beiträge
3.838
Das beschenkte Kind feiert sich grad eins, weil nach der letzten Mail Ruhe herrscht, denn die Untere Behörde findet keine Antwort.
 
Registriert
14 Sep 2005
Beiträge
3.838
Wir schreiben den 25.09.2024. Die hiesige Waffenbehörde hat meine Büchse längst ausgetragen. Die dortige bisher nicht gezuckt. Man sollte Ämter wieder verpachten, damit jemand ein wirtschaftliches Interesse am Funktionieren der Aufgabe hat.

Wie war das noch mit den nie offen diskutierten Folgen der Versäumnisse der Unteren Waffenrechtsbehörde im Fall Steinhäuser, die in Bummelei und Desinteresse nur die Spitze des Eisbergs sind und waren? Unglaublich.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.541
Hmmm ... Es gibt ja da noch die interne Aufsicht (sprich: Landrat) und die Fachaufsicht durch ein Landesministerium ... Wenn man nicht gleich klagen will. Es könnte dann aber schlafende Hunde wecken, wenn man so "über Bande" spielt.
 
Registriert
25 Jul 2023
Beiträge
765
Kannst Du doch haben. Was hindert Dich daran, wenn Du es denn willst?
Meine waffenbehörde sagt da nein. Solange die wbks noch Platz haben wird darauf eingetragen. Nix mit je Waffe eine wbk 😉

Wäre mir aber auch zu nervig, hast aufeinmal die falsche dabei bei einer Kontrolle. Oder die musst immer den dicken Leitzordner mit schleppen 🤪
 
Registriert
25 Jul 2023
Beiträge
765
Und ich diskutiere sicherlich nicht wegen so einer Kleinigkeit und mache mir Feinde. Will ja eh keine wbk pro Waffe 😉
 
Registriert
25 Jul 2023
Beiträge
765
Äähhhmmm die ist aber schon aufgefallen, dass der threadstarter eine erwerbsanzeige bei seiner Behörde abgegeben hat? Und bei Erwerb von privat musst denjenigen auch angeben der abgibt.

Somit ist die Herkunft geklärt und der verschenkende muss die Waffe ja auch austragen lassen.
 
Registriert
14 Sep 2005
Beiträge
3.838
So, nach mehreren Monaten hat die Behörde hinterm Ostseestrand endlich zu der Überzeugung gefunden, dass man ohne weiteres Murren und Knurren endlich eine neue WBk ausgestellt hat. Seit 14 Tagen ist es erledigt.

Es wiehert der Amtsschimmel. Wir sollten einen virtuellen Amtsschimmel jährlich der jagd- oder waffenrechtlich erstaunlichsten Posse widmen, derer wir gewahr werden.
 
Registriert
25 Jan 2022
Beiträge
1.679
Was lange währt wird endlich gut .....
Manchmal wundert man sich und ist verärgert über die Situation 🙄

Sei froh und hak es ab 👍
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
347
Besucher gesamt
486
Oben