Anzeige des Erwerbs nach 34 WaffG - Schenkung und Schriftformerfordernis

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Das beschenkte Kind feiert sich grad eins, weil nach der letzten Mail Ruhe herrscht, denn die Untere Behörde findet keine Antwort.
 
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Wir schreiben den 25.09.2024. Die hiesige Waffenbehörde hat meine Büchse längst ausgetragen. Die dortige bisher nicht gezuckt. Man sollte Ämter wieder verpachten, damit jemand ein wirtschaftliches Interesse am Funktionieren der Aufgabe hat.

Wie war das noch mit den nie offen diskutierten Folgen der Versäumnisse der Unteren Waffenrechtsbehörde im Fall Steinhäuser, die in Bummelei und Desinteresse nur die Spitze des Eisbergs sind und waren? Unglaublich.
 
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Hmmm ... Es gibt ja da noch die interne Aufsicht (sprich: Landrat) und die Fachaufsicht durch ein Landesministerium ... Wenn man nicht gleich klagen will. Es könnte dann aber schlafende Hunde wecken, wenn man so "über Bande" spielt.
 

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