Anzeige des Erwerbs nach 34 WaffG - Schenkung und Schriftformerfordernis

Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
11.672
In M. leitet das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung nun eine Frau. Aus dem Grünen Lager. Der tut das gar nix.
Die Untergebenen haben ihre Anweisungen. So restriktiv wie möglich. Plus dass was man sich in M. seit Jahren ausgedacht hat und auch durch setzt.
Man kann ja umziehen...
Ich hab nen neuen SB. Hatte noch nicht das Vergnügen. Aber ein Kollegen mit dem selben Buchstaben beim Nachnahmen meinte, der ist sehr kundenorientiert. Ja, der ist neu. Der muss noch geschult werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.968
"Ein Tauschvertrag ist ein Vertrag, bei dem zwei Parteien vereinbaren, Eigentum, Rechte oder Güter auszutauschen. Im Gegensatz zum Kaufvertrag, bei dem ein Gut gegen Geld getauscht wird, tauschen die Parteien beim Tauschvertrag ihre Güter direkt miteinander aus."

Schreib rein, das Du die Knarre gegen eine handvoll rostiger Nägel eingetauscht hast.

Vielleicht merken Sie es dann.
 
Registriert
14 Sep 2005
Beiträge
3.839
Wieso? Du bist verpflichtet, den Erwerb anzuzeigen. Das hast Du gemacht.
Das Problem besteht immer darin, dass die aktuelle Lieblingsbüchse genau auf der WBK steht, die dann wochenlang unterwegs ist.

Aber mit mehreren Lieblingsbüchsen auf diversen…äh…verschiedenen WBKs ist das locker auszusitzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
9.214
Das Problem besteht immer darin, dass die aktuelle Lieblingsbüchse genau auf der WBK steht, die dann wochenlang unterwegs ist.

Aber mit mehreren Lieblingsbüchsen auf diversen…äh…verschiedenen WBKs ist das locker auszusitzen.
Und der "sparsame" Jäger mit einer Flinte, einem 98er und einem KK, der nun eine Pistole kaufen will, geht dann nicht mehr jagen solange, oder wie?
Manche Behörden lassen ja auch zu, nur eine Waffe pro WBK einzutragen und dann auf Wunsch nächste Waffe neue WBK. Auch nicht doof.
 
Registriert
14 Sep 2005
Beiträge
3.839
Das ist durchaus schlau. Aber das Argument für eine Zweit-WBK für das Ersatzwerkzeug usw. ist bei den Ehefrauen noch nicht verbrannt.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
727
Also unsere Behörde hat wegen Personalnotstand (verursacht vom Ministerpräsidenten des Bundeslandes :cautious:) auch inzwischen Bearbeitungszeiten jenseits des sinnhaften Rahmens. Eine neu erworbene Waffe in die WBK eintragen dauert (Stand Mitte diesen Jahres) mind. 6 Wochen (bei noch gültiger Sicherheitsüberprüfung) bis locker 3 Monate (mit Sicherheitsüberprüfung).
Allerdings haben sie inzwischen den "Service", dass man die WBK behalten darf, bis sich die Behörde zwecks physischer Eintragung meldet. Da steht man dann wenigstens nur ein paar Tage ohne WBK da.
Der Chef der Waffenbehörde sagt selbst, dass sie völlig überfordert sind und die aktuellen Bearbeitungszeiten nicht in seinem Sinne sind. Es fehlen ihm aber mind. 5 weitere Mitarbeiter bei der Anzahl der Anträge, die durchlaufen. Die wird es aber nicht geben, die "weiter oben" sehen keinen Bedarf :sick:
 
Registriert
24 Apr 2013
Beiträge
160
Also unsere Behörde hat wegen Personalnotstand (verursacht vom Ministerpräsidenten des Bundeslandes :cautious:) auch inzwischen Bearbeitungszeiten jenseits des sinnhaften Rahmens. Eine neu erworbene Waffe in die WBK eintragen dauert (Stand Mitte diesen Jahres) mind. 6 Wochen (bei noch gültiger Sicherheitsüberprüfung) bis locker 3 Monate (mit Sicherheitsüberprüfung).
Allerdings haben sie inzwischen den "Service", dass man die WBK behalten darf, bis sich die Behörde zwecks physischer Eintragung meldet. Da steht man dann wenigstens nur ein paar Tage ohne WBK da.
Der Chef der Waffenbehörde sagt selbst, dass sie völlig überfordert sind und die aktuellen Bearbeitungszeiten nicht in seinem Sinne sind. Es fehlen ihm aber mind. 5 weitere Mitarbeiter bei der Anzahl der Anträge, die durchlaufen. Die wird es aber nicht geben, die "weiter oben" sehen keinen Bedarf :sick:

Das lässt mich tatsächlich erwägen, unter Umständen doch beim jährlichen Lösen des Jagdscheines zu bleiben, denn spätestens seit der letzten Gesetzesänderung erfolgt ja die Zuverlässigkeitsprüfung dann ebenfalls jährlich, was erklären könnte warum ich stets, selbst bei formlosem Antrag per Post, die WBK, z.B. am Montag verschickt, Ende der Woche samt Eintrag und Rechnung zurück habe. Wenn man persönlich auf der Behörde erscheint, reicht denen sogar theoretisch ein Post-It mit den NWR-Nummern und dem Namen des Verkäufers/ Käufers...WBK kann man, samt Ein-/Austragung, gleich wieder mitnehmen. Und alles freundlich, unkompliziert und kundenorientiert. Ich hoffe, ganz eigennützig, mein SB hat noch ein bisschen Zeit bis zum Ruhestand...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Mai 2020
Beiträge
526
Ich habe das Problem noch nicht wirklich verstanden:

Beim letzten Mal hat mir der Büchsenmacher einen NWR-Wisch mitgegeben, dass er mir die Waffe übertragen hat. Damit sollte sich wohl im seltenen Falle, dass ich meine WBK zur Eintragung noch nicht zurück habe, wenn die Kontrolle kommt, doch erklären lassen, warum diese Waffe gerade dabei / im Schrank habe. Zusätzlich kann man ja noch den Schriftverlauf / Email whatever meinetwegen ausgedruckt den interessierten Kontrolleuren hinhalten.

Bei einer "geschenkten" Waffe habe ich damals einen Kaufvertrag zu Null EUR ausgestellt und mitgegeben - wenn sie das sehen wollen, warum nicht? WBK nach 2 Tagen zurück, alles paletti.

Bin grundsätzlich dabei, das Eintragen und Austragen der Waffe im NWR zueinander passen sollten und damit auch keine Nachfragen nach Kauf-, Schenkungs- oder ähnlichen -vertrages notwendig sein sollte. Es sollte aber auch kein Problem sein, da was vorzeigen zu können.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
153
Zurzeit aktive Gäste
432
Besucher gesamt
585
Oben