Alttier vor Kalb geschossen - Jagdschein Entzug folgt

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Moin!

Was mich vom Ursprungspost ausgehend wundert:

Aufgrund welcher Strafrechtsvorschrift wurde der Jäger verurteilt?

Im November sind doch Alttiere und Kälber frei. Was er dann streckt, ist doch Sache des Schützen? Das sollte doch auch bei den Barzis so sein...?!?!?!

Klärt mich doch bitte einmal auf.

Gruß,


frogger
 
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...aber doch nicht mehr im November.
Da sind die Kälber doch schon groß genug um durchzukommen.

Natürlich ist es besser das Kalb zuerst zu strecken, aber die sollen doch einmal mit der Kirche im Dorf bleiben.

frogger
 
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frogger schrieb:
...aber doch nicht mehr im November.
Da sind die Kälber doch schon groß genug um durchzukommen.

Natürlich ist es besser das Kalb zuerst zu strecken, aber die sollen doch einmal mit der Kirche im Dorf bleiben.

frogger

Die Frage ist wie das ein Gericht oder ein Ordnungsbehörde sieht. Wann ist die Aufzugszeit beim Rotwild beendet? Theoretisch doch erst am Beginn des nächsten Jagdsjahres.

Kann ein Kalb ohne Alttier überleben, sehr wahrscheinlich. Ich denke, daß hier aber andere, persönliche, Angelegenheiten ein Rolle spielen.
 
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(4) In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die
für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht
bejagt werden. Die Länder können für Schwarzwild, Wildkaninchen, Fuchs, Ringelund
Türkentaube, Silber- und Lachmöwe sowie für nach Landesrecht dem Jagdrecht
unterliegende Tierarten aus den in Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 genannten Gründen
Ausnahmen bestimmen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall
das Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke aus den in
Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 79/409/EWG genannten Gründen und nach den
in Artikel 9 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Maßgaben genehmigen. Das Ausnehmen
der Gelege von Federwild ist verboten. Die Länder können zulassen, daß Gelege in
Einzelfällen zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken oder für Zwecke
der Aufzucht ausgenommen werden. Die Länder können ferner das Sammeln der Eier von
Ringel- und Türkentauben sowie von Silber- und Lachmöwen aus den in Artikel 9 Abs. 1
der Richtlinie 79/409/EWG genannten Gründen und nach den in Artikel 9 Abs. 2 dieser
Richtlinie genannten Maßgaben erlauben.

Ob das bei einem evtl auch noch starkem Hirschkalb wirklich gegeben ist, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß derzeit die Äsung übers ganze Jahr hervorragend ist und das Wild derzeit keine Not leidet (Was uns die Jagd in SH leider nicht einfacher macht). In bajuwarischen Hoch-Berglagen mag das anders sein...

Also vom Damwild kenne ich das so, daß einzelne Kälber, die das Muttertier ab November verloren haben, sich problemlos einem Rudel oder anderem Alttier - Hirschkälber auch einem Hirschrudel- anschließen und problemlos durch den Winter kommen, ohne jede Mangelerscheinung. Ein Damhirschkalb, welches das Muttertier im frühen Oktober verliert, sieht man wohl im nächsten Jagdjahr als Knopfspießer wieder...

Gruß,

frogger
 
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@ frogger

Ich stimme mir Dir ueberein, in Bezug auf auf die Ueberlebensfaehigkeit eines Kalbes, aber das ist Praxis. Gesetze sind theoretisch, und wenn Du jemanden belangen willst, aus was fuer Gruenden auch immer, dann wendest Du eben die Theorie an.

Ich habe versucht der Geschichte zu folgen, aber leider noch keinen update gefunden. Ich denke wirklich, dass in diesem Falle noch andere Beweggruende eine Rolle spielen muessen, denn ich denke das Situationen wie diese doch vorkommen koennen, ohne das es zu diesen legalen Auswuechsen kommt.

Leider, wie in den meisten Faellen, waren wir nicht dabei. Wir wissen nicht was der Schuetze auf seinem Stand gesehen hat, und ich kann nicht verstehen was einen Jaeger(in) dazu bewegen koennte aus einem, wie beschrieben, 4 koepfigen Rudel die Alttiere herauszuschiessen. Das ist was mich an dieser Geschichte stoert.

Natuerlich besteht immer die Moeglichkeit, dass der Schuetze wirklich gezielt so gehandelt hat, aber warum? Um Jagdkoenig zu werden? In dem Fall sollte er den Jagdschein fuer immer verlieren.
 

steve

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mauser_66 schrieb:
@ frogger

Ich stimme mir Dir ueberein, in Bezug auf auf die Ueberlebensfaehigkeit eines Kalbes, aber das ist Praxis.

Praxis? Also in der Praxis gehts dem Kalb ohne Alttier aber auch im November ziemlich dreckig! Das Kalb ist zu diesem Zeitpunkt NICHT selbstständig. Klar, es wird wohl überleben, aber das Überleben ist nicht der Punkt. Das Kalb dem man das Alttier vor der Nase schießt wird in der Regel verkümmern und ja, es wird so kümmern, dass man ihm das auch deutlich ansieht.

Man darf das nicht mit Rehwild verwechseln. Da von mir aus lasse ich mir das ja noch gefallen (und selbst da schieße ich NIE Ricke vor Kitz), aber das gesamte Sozialverhalten des Rotwildes ist darauf ausgelegt, dass das Kalb vom Alttier geführt wird und das im Übrigen ja auch nicht über ein, sondern über zwei Jahre hinweg. :wink:

Wh

Steve
 

Rotmilan

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steve schrieb:
aber das gesamte Sozialverhalten des Rotwildes ist darauf ausgelegt, dass das Kalb vom Alttier geführt wird und das im Übrigen ja auch nicht über ein, sondern über zwei Jahre hinweg. :wink:

Wh

Steve

Wann kann man dann Alttiere bejagen? Erst, wenn Kalb und Schmaltier erlegt wurden?

Rotmilan
 

steve

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Nee, also ein eventuell vorhandenes Schmaltier darf ruhig überleben. :wink: Das kümmert dann nicht mehr. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass der Familienverband beim Rotwild eine besondere Rolle spielt, was nicht zuletzt an der langen Bindung der Jung- an die Altiere zu sehen ist.

Alttiere können erlegt werden als Doublette nach ihren Kälbern oder wenn sie einem beim Ansitz einzeln kommen und man längere Zeit warten kann. :wink:
 
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steve schrieb:
mauser_66 schrieb:
@ frogger

Ich stimme mir Dir ueberein, in Bezug auf auf die Ueberlebensfaehigkeit eines Kalbes, aber das ist Praxis.

Praxis? Also in der Praxis gehts dem Kalb ohne Alttier aber auch im November ziemlich dreckig! Das Kalb ist zu diesem Zeitpunkt NICHT selbstständig. Klar, es wird wohl überleben, aber das Überleben ist nicht der Punkt. Das Kalb dem man das Alttier vor der Nase schießt wird in der Regel verkümmern und ja, es wird so kümmern, dass man ihm das auch deutlich ansieht.

Man darf das nicht mit Rehwild verwechseln. Da von mir aus lasse ich mir das ja noch gefallen (und selbst da schieße ich NIE Ricke vor Kitz), aber das gesamte Sozialverhalten des Rotwildes ist darauf ausgelegt, dass das Kalb vom Alttier geführt wird und das im Übrigen ja auch nicht über ein, sondern über zwei Jahre hinweg. :wink:

Wh

Steve

Ok, ich lasse mich gerne belehren und gestehe, daß Du recht hast. ich habe mich da wohl zu einer Aussage hinreißen lassen, die weniger auf das gelernte als auf das was ich praktiziert gesehen habe (Caveat:Nicht immer und überall).
 
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Wie Steve schon richtig schrieb, ist die soziale Bindung Alttier-Kalb sehr stark ausgeprägt und für die weitere Entwicklung des Kalbes entscheidend.

Im Gegensatz zum Rehwild bedarf das Kalb die Führung der Mutter bis in das nächste Frühjahr hinein. Einem Kalb das Alttier wegzuschioessen im november, Dezember, Januar ist schlichtweg richtig übel. Das Kalb wird sofort vom übrigen Familienverband oder Rudel abgeschlagen (im wahrsten SInne, wenns sein muss bis zu Tod) und vegetiert und kümmert vor sich hin.

Erst dieses Jahr wieder einen gestreckten Rotspiesser im Nachbarrevier mit 41 Kg!!!!!! Gewicht gesehen. Dass ist dann das Ergebnis.

Wenn sich die Situation so abgespielt hat, wie die Zeugen der Staatsanwaltschaft ausgesagt haben, sollte dem Lump der JS auf Lebenszeit entzogen werden!.r
 

Rotmilan

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steve schrieb:
Alttiere können erlegt werden als Doublette nach ihren Kälbern oder wenn sie einem beim Ansitz einzeln kommen und man längere Zeit warten kann. :wink:

Ich jage nicht im Rotwildrevier, aber in aller Regel kommen einzeln anwechselnde "Kleinfamilien" doch seltener vor. Meist sind es doch kleine bis grössere Rudel. Eine Zuordnung Kalb-Alttier geht doch gar nicht. Im Frühjahr sind die Alttiere wieder zu - inne haben sie bereits. Also wie also soll eine "vernünftige" Bejagung der Alttiere praktisch umgesetzt werden?

Und die DJ-Strecken sehen auch anders aus. :roll:

Rotmilan
 
A

anonym

Guest
Rotmilan schrieb:
Also wie also soll eine "vernünftige" Bejagung der Alttiere praktisch umgesetzt werden?

Sehr gute Frage :!:
Kenne mich bei Rotwild nicht aus, aber wenn ich das hier alles lese, sehe ich nur die Möglichkeit des Ansitzes mit dem Hoffen dass Mama so dumm ist und zum geschossenen Kalb wieder zurückkommt.
 

Rotmilan

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Wanderjaeger schrieb:
Erst dieses Jahr wieder einen gestreckten Rotspiesser im Nachbarrevier mit 41 Kg!!!!!! Gewicht gesehen. Dass ist dann das Ergebnis.

Ich will jetzt nicht dem Alttierabschuß das Wort reden, aber wie ist die rechtliche Definition von unselbstständig? War der Rotspiesser auch unselbstständig? Oder könnte man nicht annehmen, er war selbstständig, da er überlebt hat? Ob Kümmerer oder nicht hat evtl. keinen Einfluß auf die Rechtssprechung.

Rotmilan

P.S.: Kleine Anmerkung zum Thema Kümmerer. Bei Schafen, die krankheitsbedingt oder generell durch schlechtes Wachstum als Jährling deutlich hinter dem Gewicht ihrer Artgenossen zurückgeblieben waren, war der Unterschied nach 2 Jahren kaum noch wahrnehmbar. Auch die Fortpflanzungsfähigkeit war nicht eingeschränkt. Warum sollte das beim Schalenwild nicht genauso sein?
 

steve

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Ohne mich jetzt als der Rotwildexperte aufzuspielen - der ich nun wahrlich nicht bin - aber ein paar Grundregeln habe ich von echten Experten doch schon kennengelernt:

Der Dude schrieb:
Sehr gute Frage :!:
Kenne mich bei Rotwild nicht aus, aber wenn ich das hier alles lese, sehe ich nur die Möglichkeit des Ansitzes mit dem Hoffen dass Mama so dumm ist und zum geschossenen Kalb wieder zurückkommt.

Sie ist nicht so "dumm", sondern sie hat eine so starke Bindung zu ihrem Kalb, dass sie oft (längst nicht immer :wink: ) nach dem Schuss ein paar Meter abspringt und dann verhofft. Das habe ich selbst auf Drückjagden bereits erlebt und zur Doublette genutzt. Auch bei einem größeren ´Rudel habe ich es einmal erlebt. Der Jagdherr saß etwa 300 Meter neben mir. Ihm kam ein großes Rudel (ich schätze jetzt mal bestimmt 15-20 Stück, für ein genaues zählen war ich zu aufgeregt). Er schoss ein Kalb das im Feuer lag, das Rudel flüchtet in den Wald...bis auf ein Alttier. Das verhoffte vor dem Holz, äugte zurück und zog in Richtung seine Kalbs und wurde dann ebenfalls erlegt.

Und die Konstellation des kleinen Familienverbandes, die kommt doch regelmäßig vor.

Wer auf Rotwild im Revier hat der muss sich auch darauf einlassen, sonst jagt er nicht lange auf Rotwild. Das heißt zum einen, dass er dem Wild viel Ruhe lässt (sich z.B. bei der Nachtjagd einschränkt) und die Sozialstrukturen beachtet. Wilde Jagerei ist da völlig fehl am Platze...wie m.E. bei so vielen anderen Wildarten auch. :wink:

Rotmilan schrieb:
P.S.: Kleine Anmerkung zum Thema Kümmerer. Bei Schafen, die krankheitsbedingt oder generell durch schlechtes Wachstum als Jährling deutlich hinter dem Gewicht ihrer Artgenossen zurückgeblieben waren, war der Unterschied nach 2 Jahren kaum noch wahrnehmbar. Auch die Fortpflanzungsfähigkeit war nicht eingeschränkt. Warum sollte das beim Schalenwild nicht genauso sein?

Naja, also den Tierschutzaspekt sollte man mal nicht vergessen. Ein verwaistes Kalb leidet ganz erheblich.

Wh

Steve
 

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