der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:TBr schrieb:Ist aber für die Zulassung zu Prüfungen des JGHV von diesem so gefordert.
§23 Abs.3.
was soll denn der vdh noch prüfen wenn die papiere sowieso FCI-anerkennung haben?
wenn dein vorgesetzer einen vertrag mit seiner unterschrift "absegnet" kannst du im quadrat springen wird sich dran nix ändern oder?
Wir reden hier von Hunden die einer Rasse angehören, welche nicht durch einen zuchtbuchführenden Verein beim JGHV vertreten wird (gilt für die v. Frank genannten Bracken).
Sollte der Hund einer Rasse angehören, welche im JGHV vertreten ist (Tiroler o.ä.) dann hast du recht und er wird in das entsprechende Zuchtbuch übernommen.