Ich habe mal nach eine Verbot der Abgabe von eingeforenem Wildfleisch gesucht- aber es gibt bislang nichts eindeutiges:
Aus:
www.juris.de
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von
erlegtem Wild:
4.2 Erlegtes Großwild ist auf Ersuchen des amtlichen Untersuchers zur Untersuchung zu enthäuten; der
Brustkorb ist zu öffnen. Die Wirbelsäule und der Kopf sind längs zu spalten, wenn nach Feststellung
des Untersuchers gesundheitliche Gründe dies erforderlich machen. Erlegtes Großwild
in der Decke darf nicht eingefroren werden.
4.3 Erlegtes Federwild ist auf Verlangen des Untersuchers zur Untersuchung so herzurichten, dass
die nach der fachlichen Beurteilung erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden können.
Ungerupftes und nicht ausgenommenes Federwild darf nicht eingefroren werden.
§ 16a Inverkehrbringen bestimmter
aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen, die nach der Herstellung gefroren oder tiefgefroren worden sind, dürfen in aufgetautem oder teilweise aufgetautem Zustand unverpackt nur an Verbraucher abgegeben werden, wenn gut sichtbar und eindeutig mit der Angabe „aufgetaut“ auf diesen Zustand hingewiesen wird.
Ergo- man darf auch eingefrorenes Fleisch abgeben es steht in der verordnung nichts gegenteiliges.... oder??
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Fachdienst Recht und Veterinärwesen Mewesstr. 22-24, 23843 Bad Oldesloe schreibt in einem Merkblatt für Jäger:
Tiefkühllagerung und Abgabe von eingefrorenem Fleisch ist nur an der Betriebsstätte zulässig (nicht im Privathaushalt des Jägers).
Ergo würde das heissen- wenn ich mich als Kleinunternehmer registrieren lasse, mit Wildkühlraum und allem pi pa po und somit eine Betriebsstätte errichte, dürfte ich es. als Privater Jäger aus meiner privaten Kühltruhe darf ich es nicht .... richtig so ??:what:
Hier sieht man Deutschlands Einigkeit, hier lässt sie sich beweisen: Dem einen gönnt man s' Fressen net, dem andern nicht das ScheXXXXX.
wmh
Jäger