Abgabe von zerwirktem Wild - Lebensmittelunternehmer / Veterinäramt

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@Mohawk, ja so solls doch auch sein, die schlampigen unhygienische Jäger meiden, das macht der Kunde doch schon. Hier bei uns zumindest, und in meinem näheren Umfeld, kenne ich keinen Jäger der schlampig oder unhygienisch arbeitet. Vor oder nach der Verordnung. Schulung ja , die musste sein, auch mir war das eine oder andere nicht bewußt, aber alles zertifizieren lassen , alles genehmigen lassen?
Grüße Günter

Hier laufen die Gedanken ganz ordentlich Slalom.
Wenn vor in Kraft treten der Hygiene und Lebensmittelverordnungen alles im grünen Bereich gelegen hat (hat es das ?) dann hat sich ja
nicht geändert. G
ut, wenn du mehr willst als Wild in der Decke, Wild in Teilen zu veräussern, dann hast du ein paar Auflagen zu erfüllen. Ansonsten, Wildkammer und Kühlung nach einfachsten Gesichtspunkten
In Ordnung halten und ein kleines Brieferl an das Vet - Amt schicken, das war's.
Dann hält man sich noch an die "kleinen Mengen" (Tagesstrecke - mehr zu verarbeiten ist den allermeisten eh nicht möglich) und den 100km Bereich.
Alles kein Grund, einen Zwergenaufstand an zu leiern.
 
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aber alles zertifizieren lassen , alles genehmigen lassen?

Jo, bei uns kam das Vet-Amt mit drei Mann, die sich alles angeschaut haben.
Genau da liegt auch der Vorteil, daß die Paragraphen nicht zu 100% exakt sind, es liegt immer noch beim Amt zu genehmigen oder nicht und man kann miteinander reden.

und richtig Joe, die ursprüngliche Regelung der EU war alles an Profis zu verkaufen, die dann an Endkunden abgeben.

NOCH haben wir die Möglichkeit in der Decke an Privat abzugeben und zerwirkt nach Zertifizierung.
Das war eine deutsche Lösung, überall sonst gibt es das verkaufen an privat kaum in dem Maße wie bei uns.
 
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...............Deine freien Interpretationen zum Thema Wildunfälle haben wir bereits in dem anderen Faden widerlegt.
Die Wiederholung hier macht es nicht besser, Du verrennst Dich da ziemlich...........

Widerlegt hast Du gar nix.
Deshalb nochmals : Wenn Du mir ein Gerichtsurteil oder eine Stelle in der einschlägigen Fachliteratur nennen kannst, die meiner Rechtsauffassung widerspricht, streue ich Asche auf mein Haupt und spendiere den Teilnehmern des nächsten Lehrgangs für die Kundige Person einen Kasten Bier, damit die armen Jagdfreunde, die diesen Schwachsinn über sich ergehen lassen müssen, wenigstens etwas Vernünftiges zu sich nehmen können.

Waidmannsheil
bonchasseur
 
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Nach fast 50 Jahren als Jäger war ich vor einigen Wochen erstaunt, als mir ein Leiter zur Ausbildung der "kundigen Person" mitteilte, dass ich grundsätzlich keine gefrorenen Wildteile verkaufen darf.
Er selber läßt sich von allen Kunden schriftlich bestätigen, dass sie frisches Wildbrett erwerben.
Bei meiner "Nachschulung" 2007 wurde uns das nicht so erklärt. Die Nachfrage beim Veterinäramt bestätigte aber die Aussage des Ausbilders. Das erschwert natürlich für viele Jäger die Vermarktung.

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/wildbrethygienebert08_0.pdf
 
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Wenn du schon einen Link anhängst, wo steht das bitte, daß man Fleisch nicht einfrieren darf?
Da steht nur was vom Verbot des einfrieren des kompletten Körpers in der Decke.
 
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Hallo,
tut mir leid, entweder habe ich oder du etwas überlesen. Der folgende Satz bezieht sich auf Wild auf nicht abgeschwartete oder aus der Decke geschlagennes Wild:
"Es besteht ein generelles Einfrierverbot für Haarwild in der Decke …"

Ich habe sonst nichts gefunden, was es verbieten könnte.

Wir haben dieses Wochenende in der JS Wildbret Hygiene. Ich kann den Veterinär mal fragen.
 
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Wenn du schon einen Link anhängst, wo steht das bitte, daß man Fleisch nicht einfrieren darf?
Da steht nur was vom Verbot des einfrieren des kompletten Körpers in der Decke.


Eben, da steht nichts davon. Ist aber von 2007 und heutige Anrufe bei der uJB und beim Veterinäramt ergaben eindeutig die Bestätigung des Verbotes. Du kannst natürlich gerne selber Deine zuständige Behörde um Auskunft bitten.
 
A

anonym

Guest
Nach fast 50 Jahren als Jäger war ich vor einigen Wochen erstaunt, als mir ein Leiter zur Ausbildung der "kundigen Person" mitteilte, dass ich grundsätzlich keine gefrorenen Wildteile verkaufen darf.

Das halte ich für fraglich und ich bin überrascht.

Richtig ist, dass ich immer nachvollziehen können muss, bis das letzte Stück Wildbret verkauft wurde, von welchem Stück das Wildbret ist (Stichwort Ursprungsnachweis). Das kann man aber bei einzeln erlegten Stücken dadurch nachvollziehen, dass man das Erlegungs-/Zerwirkdatum auf die Einfriertüte schreibt.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
 
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Das ewige Problem der Ämter, da kocht jeder sein eigenes Süppchen.
Unser Vet.amt, weiß ganz genau, daß wir natürlich auch gefrorenes abgeben.

Der Autor des Links war mein Ausbilder Bereich Wildbrethygiene und auch einer derjenigen, die für die Bundesrepublik bei der EU verhandelt haben und das schlimmste abgewendet haben.
 
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:biggrin: passt, unterrichtet, dass man keine eingefrorenen Wildteile vermarkten darf, aber wenn man zwischen den Zeilen liest, verkauft er sie trotzdem und läßt sich von den Kunden was falsches unterschreiben. :cool: Schenkelklopfer
Aber nerofrankkirn wird einer Straftat bezichtigt. #8
Habe selbst drei Kurse besucht, nein nicht weil ich schwer von Begriff bin :biggrin: einer war in einem Schwarzwildseminar dabei und den zweiten hielt eine Freundin ( Veterinärin ) von mir und da wollte ich mir das anschauen, den ersten hab ich gemacht, damit wir unser Wild vom Revier "straffrei" :-D vermarkten können . Aber in keinem der Kurse war die Abgabe von gefrorenen Teilen ein Thema.
2 in S.-H. 1 in Niedersachsen.
Ich glaube die kennen die Verordnungen nicht richtig und unterrichten :what:

Grüße Günter
 
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Unser Veterinäramt gab als Begründung an, dass kein Nachweis über die Einhaltung der Kühlkette ohne Unterbrechung nachvollzogen werden könne. Inzwischen bekam ich die gleiche Auskunft wie in Niedersachsen beim für mein Revier zuständigem Amt in Thüringen. Es kann also leider nicht falsch sein. Das Amt kann nur die aktuelle Vorschrift der EU weitergeben und nicht sein eigenes Süppchen kochen.
 
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Ich ziehe nach England :p die haben die Schnautze von EU wohl voll :biggrin:
Ist z.T. hanebüchend diese Verordnung.
Grüße Günter
 
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Moin!

Unser Veterinäramt gab als Begründung an, dass kein Nachweis über die Einhaltung der Kühlkette ohne Unterbrechung nachvollzogen werden könne.

Das ist bei gewerblichem Verkauf auch nicht garantiert und es wäre heilbar, wenn du z. B. die Gefriertruhe direkt neben der Wildkammer und dem Zerwirkraum hast.

Das Amt kann nur die aktuelle Vorschrift der EU weitergeben und nicht sein eigenes Süppchen kochen.

Doch, können die. Die legen die RL aus und damit ist die "Suppe" angesetzt.

Viele Grüße

Joe
 
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Das Amt kann nur die aktuelle Vorschrift der EU weitergeben und nicht sein eigenes Süppchen kochen

wie Joe schreibt, sie können, so wie jeder Landkreis auch in manchen waffenrechtlichen Fragen anders bescheidet als der Nachbarkreis.

Geht alles und ist rechtens bis sich jemand einen Anwalt nimmt klagt und dann eine Antwort bekommt, die u.U. in die Hose geht, siehe HA.
 
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Ich habe mal nach eine Verbot der Abgabe von eingeforenem Wildfleisch gesucht- aber es gibt bislang nichts eindeutiges:

Aus: www.juris.de

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)

Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von
erlegtem Wild:

4.2 Erlegtes Großwild ist auf Ersuchen des amtlichen Untersuchers zur Untersuchung zu enthäuten; der
Brustkorb ist zu öffnen. Die Wirbelsäule und der Kopf sind längs zu spalten, wenn nach Feststellung
des Untersuchers gesundheitliche Gründe dies erforderlich machen. Erlegtes Großwild in der Decke darf nicht eingefroren werden.
4.3 Erlegtes Federwild ist auf Verlangen des Untersuchers zur Untersuchung so herzurichten, dass
die nach der fachlichen Beurteilung erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden können. Ungerupftes und nicht ausgenommenes Federwild darf nicht eingefroren werden.


§ 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs

Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen, die nach der Herstellung gefroren oder tiefgefroren worden sind, dürfen in aufgetautem oder teilweise aufgetautem Zustand unverpackt nur an Verbraucher abgegeben werden, wenn gut sichtbar und eindeutig mit der Angabe „aufgetaut“ auf diesen Zustand hingewiesen wird.



Ergo- man darf auch eingefrorenes Fleisch abgeben es steht in der verordnung nichts gegenteiliges.... oder??
____

Fachdienst Recht und Veterinärwesen Mewesstr. 22-24, 23843 Bad Oldesloe schreibt in einem Merkblatt für Jäger:
Tiefkühllagerung und Abgabe von eingefrorenem Fleisch ist nur an der Betriebsstätte zulässig (nicht im Privathaushalt des Jägers).

Ergo würde das heissen- wenn ich mich als Kleinunternehmer registrieren lasse, mit Wildkühlraum und allem pi pa po und somit eine Betriebsstätte errichte, dürfte ich es. als Privater Jäger aus meiner privaten Kühltruhe darf ich es nicht .... richtig so ??:what:


Hier sieht man Deutschlands Einigkeit, hier lässt sie sich beweisen: Dem einen gönnt man s' Fressen net, dem andern nicht das ScheXXXXX.




wmh

Jäger:cool:
 

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