- Registriert
- 31 Aug 2006
- Beiträge
- 1.388
Nö so stimmt das nicht.
Der DJV hat eine Super Infografik veröffentlicht. Es gibt von Bundesland Unterschiede und Organe sind nicht extra aufgeführt, ansonsten sollte folgende Grafik alles klären:
https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV-Infografik%20Voraussetzung%20zur%20Abgabe%20von%20Wildfleisch%202014_0.pdf
Ich kann leider nicht rauskopieren aber selbst wenn Wild in der Decke abgegeben werden soll, muss eine kundige Person das Stück und Organe untersuchen. Steht hier z.B.:http://http://www.jagd.it/gesetze/Wildbrethygiene-Regelung.pdf
Die Grafik ist ganz gut, nur Deine Interpretation ist nicht stimmig.
Allerdings ist in der DJV Grafik gleich ein Fehler in der Spalte bei Eigenverbrauch: hier muss ein Jäger nicht einmal geschult sein!
Das mit der direkten Abgabe einer Leber (nicht bei Schwarzwild!) kannst Du mir bitte glauben.
Der 2. Link funktioniert bei mir nicht, aber auch ohne das gelesen zu haben: "kundig" muss ein Jäger nur sein bei der Abgabe an Wildbearbeitungsbetriebe, für alle anderen Vermarktungswege reicht es, "geschult" zu sein.