Abgabe von zerwirktem Wild - Lebensmittelunternehmer / Veterinäramt

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Meine Mutter hat Kuchen gebacken fürs Schulfest.
Meine Frau tauscht mit ihrer Freundin selbstgemachte Marmelade.
Mein Vater hat als Imker Honig "in den Verkehr" gebracht.
Der Nachbar hat fürs Helfen ne leckere selbst geräuchert Forelle vobeigebracht.
Wenn geschlachted wurde mußte der kleine Rhöni den Nachbarn einen Eimer Wurstbrühe und einen Ring Blutwurst bringen.
Pfeifend mit 50 Pfennig und der Milchkanne zum Bauern ums Eck, jeden Abend, ob -20° oder +20°.
Brot wurde einmal die Woche im Backhaus geholt, bei Erna. Ohne Quittung, ohne Waage ohne aushängende Liste der Inhaltsstoffe, dafür mit Geschmack !

Wie haben die Menschen das überlebt ?

Alles skrupellose Verbrecher. :no:
 
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Gerne.
Auf zwei besonders krasse Widersprüche habe ich bereits hingewiesen, siehe meine posts #34 und 38 zum Thema Wildunfälle. Um hier noch weitere Ungereimtheiten aufzulisten, ist mir ehrlich gesagt, die Zeit zu schade. Vieleicht, wenn es sich ergibt, in der jagdfreien Zeit.

Und wenn Du EU-Recht als übersichtlich empfindest, chapeau!
Ich kenne aus entsprechenden Lehrgängen viele gestandene Juristen, die damit so ihre Schwierigkeiten hatten.

Waidmannsheil
bonchasseur


Der Umgang mit verunfalltem Wild ist nicht im EU-Recht, sondern in der nationalen DVO geregelt. Deine freien Interpretationen zum Thema Wildunfälle haben wir bereits in dem anderen Faden widerlegt.
Die Wiederholung hier macht es nicht besser, Du verrennst Dich da ziemlich.

Wo ist denn der hiesige Jäger überhaupt vom EU-Recht berührt?

1. EU-VO 178, gilt: Der Jäger ist "Lebensmittelunternehmer", also verantwortlich für sein "Produkt". Er darf Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr bringen! Und , sofern an den Handel abgegeben wird, muss die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein.
Die VO gilt nicht für den privaten häuslichen Verbrauch!

2. EU-VO 852 gilt nicht:
für den privaten häuslichen Verbrauch
für die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte, die an Endkunden abgeben
Diese VO gilt, wenn Wild z.B. zerwirkt an den Endverbraucher oder den lokalen Einzelhandel abgegeben wird. Hierzu gibt es Vorgaben zur Beschaffenheit der Wildkammern, zum Transport, zur Verwendung sauberen Wassers usw.

3. EU-VO 853 gilt nicht:
für den privaten häuslichen Verbrauch
für die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsgeschäfte, die an Endkunden abgeben
für Jäger, die kleine Mengen von Wild oder Wildfleisch direkt abgeben an Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsgeschäfte, die an Endkunden abgeben
Diese VO gilt i.W. für den Großhandel, also für Wildbearbeitungsbetriebe. Die Qualifizierung der Jäger als kundige Person ist hier geregelt.

4. EU-VO 854
Diese VO richtet sich vorrangig an die Behörden, die für die amtliche Überwachung zuständig sind.


Ich halte diese EU-Regelungen durchaus für überschaubar, auch wenn die Sprache durch die Übersetzungen nicht immer leicht verständlich ist.

Das nationale Recht ist da durchaus komplizierter, aber dafür gibt es ja Leute, die das aufbereiten und für den "Normalo" verständlich zusammenfassen können.;-)
 
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Meine Mutter hat Kuchen gebacken fürs Schulfest.

Das gibt es heute auch noch!

Meine Frau tauscht mit ihrer Freundin selbstgemachte Marmelade.

Auch daran muss sich nichts geändert haben!

Mein Vater hat als Imker Honig "in den Verkehr" gebracht.

Ich beziehe direkt von mehreren örtlichen Imkern meinen Honig!

Der Nachbar hat fürs Helfen ne leckere selbst geräuchert Forelle vorbeigebracht.

Wo ist der Unterschied zu heute?

Wenn geschlachted wurde mußte der kleine Rhöni den Nachbarn einen Eimer Wurstbrühe und einen Ring Blutwurst bringen.

Das wäre noch möglich, aber wer macht noch Hausschlachtung? Heute philosophiert der kleine Rhöni über vegane Ernährung?

Pfeifend mit 50 Pfennig und der Milchkanne zum Bauern ums Eck, jeden Abend, ob -20° oder +20°.

OK, durch die Klimaveränderung ist es nicht mehr so kalt im Winter, aber Milchtankstellen an den Höfen gibt es wieder mehr!

Brot wurde einmal die Woche im Backhaus geholt, bei Erna. Ohne Quittung, ohne Waage ohne aushängende Liste der Inhaltsstoffe, dafür mit Geschmack !

Das hat sich wirklich geändert und Erna gibt es nicht mehr.

Wie haben die Menschen das überlebt ?

Die durchschnittliche Lebenserwartung ist gestiegen!!

Alles skrupellose Verbrecher. :no:


Es kommt wie so oft, auch auf den Blickwinkel an. Ist das Glas nun schon halbleer und doch noch halbvoll?
 
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@küstenhase, erkläre mir mal den Sinn, wenn ich die Räumlichkeiten eines Metzgers nutze, darf der mir nicht helfen, ich miete die und mach alles alleine, wenn ich jetzt aber meinen Zerwirkraum nutze,darf mir der Metzger helfen. Verstehe ich nicht ?
Dann dies schwammige Aussage --kleine Mengen ?? Mengen eines Jagdtages? Einzelperson? Revier? Gesellschaftsjagd? Ich schieße manchmal 2 Stück oke, kleine Menge, bei der Rickenjagd schießen wir manchmal 15 Stück, auch noch geringe Menge?, diese Verordnung ist .... naja.
Ich habe die Hygiene schon immer eingehalten (strengstens, habe die Sauna schon vor 15 Jahren rausgeschmissen und einen Zerwirkraum daraus gemacht, aufgebrochen wird Grundsätzlich zu Hause, 10 min zum Revier, bei Licht und fließend Wasser), da brauch ich nicht noch Schreibskram vom Theoretiker der von der Jagd keine Ahnung hat und mehr kaputt macht als er hilft. Und dankbar müssen wir auch nicht sein, frag mal die Schlachter wie dankbar die sind :evil: hier bei uns, 15.000 Einwohner gibt es KEINEN Schlachter mehr, alle aufgegeben, weil sie die Auflagen finanziell nicht halten, So Frage: wo , bei wem sind all die Fleischskandale aufgetreten? beim Schlachter um die Ecke? das macht er einmal, danach sind die Kunden weg, die wissen wers war und gehen nicht mehr hin, bei den letzten Skandalen werden die Namen der Großschlachtereien normalerweise nicht genannt und die machen weiter.
Danke EU
Grüße Günter
 
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@küstenhase, erkläre mir mal den Sinn, wenn ich die Räumlichkeiten eines Metzgers nutze, darf der mir nicht helfen, ich miete die und mach alles alleine, wenn ich jetzt aber meinen Zerwirkraum nutze,darf mir der Metzger helfen. Verstehe ich nicht ?
Dann dies schwammige Aussage --kleine Mengen ?? Mengen eines Jagdtages? Einzelperson? Revier? Gesellschaftsjagd? Ich schieße manchmal 2 Stück oke, kleine Menge, bei der Rickenjagd schießen wir manchmal 15 Stück, auch noch geringe Menge?, diese Verordnung ist .... naja.
Ich habe die Hygiene schon immer eingehalten (strengstens, habe die Sauna schon vor 15 Jahren rausgeschmissen und einen Zerwirkraum daraus gemacht, aufgebrochen wird Grundsätzlich zu Hause, 10 min zum Revier, bei Licht und fließend Wasser), da brauch ich nicht noch Schreibskram vom Theoretiker der von der Jagd keine Ahnung hat und mehr kaputt macht als er hilft. Und dankbar müssen wir auch nicht sein, frag mal die Schlachter wie dankbar die sind :evil: hier bei uns, 15.000 Einwohner gibt es KEINEN Schlachter mehr, alle aufgegeben, weil sie die Auflagen finanziell nicht halten, So Frage: wo , bei wem sind all die Fleischskandale aufgetreten? beim Schlachter um die Ecke? das macht er einmal, danach sind die Kunden weg, die wissen wers war und gehen nicht mehr hin, bei den letzten Skandalen werden die Namen der Großschlachtereien normalerweise nicht genannt und die machen weiter.
Danke EU
Grüße Günter

Ich beschränke mich auf das, was die Jäger angeht. Da kenne ich mich einigermaßen aus. Schwierig wird es sicher, wenn man in die Verarbeitung kommt, also bei der Wurstherstellung usw..
Daher gibt es eben auch das Sterben der kleinen Schlachtereien, aber auch der Bäckereien usw.

Da kommt auch sehr viel individuelle Einstellung der Mitarbeiter der Veterinärbehörden dazu, das ist ein weites Feld......

Sei doch froh, dass wir für die "kleinen Menge" eine so praxisfreundliche Auslegung haben. Ja, die Strecke eines Jagdtages kann ganz erheblich sein, dann ist das eben so.
Die EU-Bürokraten hatten da auch schon den Finger draufgelegt, bisher noch ohne Folgen. Also lasst die Diskussion, setzt das vernünftig um und alles ist gut!
 
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erkläre mir mal den Sinn....

Sei doch froh, wenn es etwas wischi-waschi formuliert ist.

Nochmal, es hat nicht viel gefehlt und wir dürften NICHTS mehr verkaufen.
Was macht man mit 80 Sauen und 35 Stück Rehwild im Jahr, wie in unserem Fall?
 
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dann kann ich auch mit der Verordnung wischi waschi umgehen?
Das meine ich doch die ganze Zeit, wenn es richtig gemacht wird braucht kein Mensch diese Aufpasser, die wischi waschi produzieren.
Grüße Günter
 
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und uns zu verbieten , gar nichts mehr abzugeben? Wie soll das gehen? die Jagd verbieten? Der Staat übernimmt alles zum Selbstkostenpreis? Wir sind ja so erpressbar, nehmt das hin was wir euch verordnen oder ihr dürft nix mehr :evil:
 
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Sei doch froh, wenn es etwas wischi-waschi formuliert ist.

Nochmal, es hat nicht viel gefehlt und wir dürften NICHTS mehr verkaufen.
Was macht man mit 80 Sauen und 35 Stück Rehwild im Jahr, wie in unserem Fall?

Tonne
Ne im Ernst, natürlich verkaufen oder du brauchst kein Revier pachten.
 

Fex

Moderator
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Dann dies schwammige Aussage --kleine Mengen ?? Mengen eines Jagdtages? Einzelperson? Revier? Gesellschaftsjagd? Ich schieße manchmal 2 Stück oke, kleine Menge, bei der Rickenjagd schießen wir manchmal 15 Stück, auch noch geringe Menge?, diese Verordnung ist .... naja.
Grüße Günter

Ja, so ist das in Deutschland. Hat man eine Regelung, die Interpretationsspielraum lässt und einem gewisse Freiheiten einräumt, dann verlangt man mehr Restriktionen.

Hat man diese dann bekommen, regt man sich darüber auf, dass einem das Gesetz keinen Interpretationsspielraum lässt und einen gängelt.
 
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@küstenhase, erkläre mir mal den Sinn, wenn ich die Räumlichkeiten eines Metzgers nutze, darf der mir nicht helfen, ich miete die und mach alles alleine, wenn ich jetzt aber meinen Zerwirkraum nutze,darf mir der Metzger helfen. Verstehe ich nicht ?

Danke EU
Grüße Günter

Bin Zwar nicht Küstenhase; aber ich versuch es mal :

Der Metzger; der in seinen Räumen Lebensmittel für seinen Geschäftszweck Herstellt/ Verarbeitet ist Gewerblich und unterliegt strengeren Hygeneanforderungen als wir Jäger;
eine greift hier Besonders : die Schwarz-Weiß-Trennung .

Wild im Rohzustand darf nicht in gleicher Räumlichkeit Gelagert / Verrabeitet werden wo sich zu Verrabeitendes Meterial; also Fleisch und Fleischerzeignisse befinden.

Wir jäger bekommen die Trennung in Schwarz- Weiß durch die Zeitliche Trennung vollzogen ( Aufbrechen; Aus der Decke schlagen; Zwischenreinigung der Räumlichkeiten; dann zerwirken); das geht in einem Schlachtereibetrieb der kontenuierlich arbeitet aber nicht.


Vermietet der Metzger dir seine Werkstatt; bist du Unternehmer und Betreiber der Anlage; und der Metzger ist erstmal nicht ( mehr) verantwortlich; sondern Du.
Du darfst aber nicht Zeitgleich Wild und Kassler Aufschnitt oder Weißwurst aus Kalbsfleisch herstellen... dazu bist du i.d.R. nicht Qualifiziert und Berechtigt
( Lebensmittel und Produkthaftungsgesetz).


Daher darf der Metzger dir seine Werkstatt vermieten wen er selber Zeitgleich dann für keine weitere Verrabeitung seiner Produkte Verantwortlich ist; in diesem Umfang darf er dann auch für dich arbeiten; Verantwortlich bleibst du.


Ob mann es Mag oder nicht; ob einem die EU-Hygenevorschriften liegen oder nicht... sie sind aber derzeitig für uns Verbindende Rahmengesetzgebung und zählen für alle.

Nur weil es Steuerbetrüger gibt; ist Steuerbetrug nicht legal !


TM
 
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Moin!

und uns zu verbieten , gar nichts mehr abzugeben? Wie soll das gehen?

Ganz einfach: keine Abgabe mehr an Endkunden, nur noch über zuverlässige, zertifizierte Veredelungsbetriebe - damit sind die unzuverlässigen, schlampigen, hygienevorschriften missachtenden Jäger draussen und der Kunde bekommt ein vom regelmäßig kontrollierten Profi sicher aufbereitets Nahrungsmittel. :roll:

Viele Grüße

Joe
 
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@ fex, das ist zu einfach gedacht, die lassen und doch keinen Spielraum-- die haben wenig Ahnung.
Grüße Günter
 
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Sei doch froh, wenn es etwas wischi-waschi formuliert ist.

Nochmal, es hat nicht viel gefehlt und wir dürften NICHTS mehr verkaufen.
Was macht man mit 80 Sauen und 35 Stück Rehwild im Jahr, wie in unserem Fall?

Es gibt ein Klare Defination :

Jahresstrecke eines ( deines) Revieres. Dazu zählt auch die Tagesstrecke einer DJ.

Wir haben für unsere Wildkammer aber eine abweichende Defination gewählt :

" für den Nichtgewerblichen Einsatz zur Wildversorgung/ Zerwirkung
im Rahmen der Jahresstreke des Verarbeitenden Revieres"


Damit dürfen auch Nachbarreviere die Wildkammer mit Nutzen; den nicht jedes Revier kann sich diese Investitionen Vorhalten.

Von Qualitativ Hochwertigen Wild parzefizieren wir aber alle; und ein Schwarztes Schaf kann uns alles wieder versauen.


TM
 
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@Mohawk, ja so solls doch auch sein, die schlampigen unhygienische Jäger meiden, das macht der Kunde doch schon. Hier bei uns zumindest, und in meinem näheren Umfeld, kenne ich keinen Jäger der schlampig oder unhygienisch arbeitet. Vor oder nach der Verordnung. Schulung ja , die musste sein, auch mir war das eine oder andere nicht bewußt, aber alles zertifizieren lassen , alles genehmigen lassen?
Grüße Günter
 

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