Abgabe von zerwirktem Wild - Lebensmittelunternehmer / Veterinäramt

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Danke für die Erläuterungen.:roll:

Zum Verständnis, mein Eintrag
"Wenn ein Transport der frisch zerwirkten Teile vermieden werden soll, wie soll ich denn diese Teile verkaufen, falls das Vermarkten von Eingefrorenem verboten sein sollte oder ich mal frische Teile verkaufen will?"
bezog sich nur auf den Satz von Fex im Post #86 direkt oberhalb:
"Allerdings sollte die Tiefkühle in der Wildkammer stehen - ein Transport des frisch zerwirkten Wildes sollte vermieden werden."

Gruß Bello
 
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Danke für die Erläuterungen.:roll:

Zum Verständnis, mein Eintrag
"Wenn ein Transport der frisch zerwirkten Teile vermieden werden soll, wie soll ich denn diese Teile verkaufen, falls das Vermarkten von Eingefrorenem verboten sein sollte oder ich mal frische Teile verkaufen will?"
bezog sich nur auf den Satz von Fex im Post #86 direkt oberhalb:
"Allerdings sollte die Tiefkühle in der Wildkammer stehen - ein Transport des frisch zerwirkten Wildes sollte vermieden werden."

Gruß Bello

Fex hatte sicher gemeint." ein ungekühlter Transport.....solte vermieden werden".;-)
 
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In der JS habe ich jetzt mal den Amtsveterinär darauf angesprochen.

Bei dem Einfrieren kann relativ viel falsch gemacht werden. Deshalb gibt es für die Industrie Vorgaben, die Produkte schnell einzufrieren.
Im Normalfall sollte das aber für den Jäger kein Problem sein, sein Stück auch ohne Professionelle Industrieanlage schnell einzufrieren.

Es ist nach seiner Aussage also erlaubt, gefrorenes Wild unter Voraussetzung:
Nicht in der Decke!
Zertifizierter Zerwirkraum
an den Verbraucher abzugeben.

Bundesland Brandenburg
 
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In der JS habe ich jetzt mal den Amtsveterinär darauf angesprochen.

Bei dem Einfrieren kann relativ viel falsch gemacht werden. Deshalb gibt es für die Industrie Vorgaben, die Produkte schnell einzufrieren.
Im Normalfall sollte das aber für den Jäger kein Problem sein, sein Stück auch ohne Professionelle Industrieanlage schnell einzufrieren.

Es ist nach seiner Aussage also erlaubt, gefrorenes Wild unter Voraussetzung:
Nicht in der Decke!
Zertifizierter Zerwirkraum
an den Verbraucher abzugeben.

Bundesland Brandenburg
Aber nur sofern der Jäger beim Veterinäramt registriert ist, korrekt? Oder reicht es einfach eine geprüfte Wildkammer mitzuverwenden?

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Registrierung und Schulung in Hygiene habe ich jetzt mal vorausgesetzt.
Bei uns wird die Schulung im Jagd Kurs mit durchgenommen. Wer im selben Kreis wohnt konnte sich sogar gleich registrieren lassen.
 
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Registrierung und Schulung in Hygiene habe ich jetzt mal vorausgesetzt.
Bei uns wird die Schulung im Jagd Kurs mit durchgenommen. Wer im selben Kreis wohnt konnte sich sogar gleich registrieren lassen.
Daher meine Frage, Schulung ist bereits vorhanden im Rahmen der Jagdausbildung, Registrierung noch nicht. Danke für die Information! :)

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Ich häng mich jetz mal hier ins Thema rein, weil es thematisch zu passen scheint.
Alle Jungjäger, die am 25.6.2016 die Jägerprüfung im hiesigen Landkreis bestanden haben, wurden heute vom Landrat angeschrieben mit im Anhang ersichtlichen Text. Ich habe gelernt, wenn man nur für den Eigenbedarf jagt, ist eine Anmeldung nicht notwendig. It das jetzt ein besonderer Service der Behörde oder Gängelung?
 

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Fex

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Offensichtlich wird das von den einzelnen LK sehr unterschiedlich gehandhabt. In meinem LK wurde klar gesagt, dass sich nur derjenige zu registrieren hat, dem das Wildbret rechtlich zusteht, also der Jagdausübungsberechtigte. Die im selben Revier tätigen Begehungscheininhaber oder Jagdgäste nicht...
 
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Moin!

IIRC betrifft die Registrierungspflicht den Lebensmittelunternehmer, d.h. denjenigen, der Wildbret abgibt. Wenn der JAB seinen Begehern die Stücke ganz überlässt und die die komplett alleine verputzen besteht dann keine Registrierungspflicht. Geben die aber Fleisch an andere Personen ab ...

Wie geht der eingestellte Text weiter? Der letzte sichtbare Satz deutet an, dass das ein Serviceangebot ist, aber weiter hinten steht, ob und wer sich daran beteiligen kann und sollte.

Viele Grüße

Joe
 
G

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Guest
@ Anhalter
Ruf doch einfach mal bei der Behörde, gib denen deine Vorgangsnummer und stell denen deine Frage bezüglich der Anmeldung.
Deren Auskunft ist für dich in dem Fall wohl die beste!
 
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Ich häng mich jetz mal hier ins Thema rein, weil es thematisch zu passen scheint.
Alle Jungjäger, die am 25.6.2016 die Jägerprüfung im hiesigen Landkreis bestanden haben, wurden heute vom Landrat angeschrieben mit im Anhang ersichtlichen Text. Ich habe gelernt, wenn man nur für den Eigenbedarf jagt, ist eine Anmeldung nicht notwendig. It das jetzt ein besonderer Service der Behörde oder Gängelung?
So wie ich das jetzt lese, sollte die Anlage "Darstellung der Registrierungspflicht ........."
zeigen, ob du dich registrieren musst oder nicht.
Im Zweifel, wie von @Baummarder empfohlen, auf der zuständigen Behörde anrufen.
 
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Du musst dich registrieren, wenn du Wild an Verarbeitende Vertriebe oder Endverbraucher verkaufen/abgeben möchtest. Wenn du IMMER dein erlegtes Wild selbst isst oder wenn du alles erlegte Wild deinen Jagdausübungsberechtigten(Pächter) abgibst brauchst du es in der Regel nicht.

Da bei uns die Trichinschulung in der Jagdschule gemacht wird, und das Registrieren bei deinem Zuständigen Amt auch nur ein paar Euro kostet, kann/sollte man das machen. Ansonsten dürftest du Niemals eine Leber verschenken oder Wildbret abgeben/verkaufen.
 

Fex

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In meinem LK kostet das Registrieren nichts und es lässt sich auch formlos übermitteln.
 
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Da hier doch Einiges durcheinander geht, Behörden eingeschlossen, versuche ich mich mal an einer Klärung:

Ein Jäger muss sich immer dann als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen, wenn er Wild über die Primärproduktion hinaus bearbeitet und an Andere abgibt. Das bedeutet, sobald die Decke, Schwarte abgenommen wird, ist es keine Primärprodukton mehr.

Der rechtliche Status als Jäger, also ob Pächter (Jagdausübungsberechtigter) oder Erlaubnisscheininhaber ist dabei nicht entscheident.

Beispiele:

Der Jagderlaubnisscheininhaber erlegt ein Stück Schalenwild und übernimmt es aufgebrochen vom Pächter: Primärproduktion, keine Registrierung erforderlich. Nur Eigentumsübergang im juristischen Sinne.

Dieser JES-Inhaber nimmt das Stück zu sich nach Hause in die Kühlung und verschenkt das Stück anschließend zerwirkt an die freundlichen Nachbarn: Die Primärproduktion wird verlassen, der JES-Inhaber muss als Lebensmittelunternehmer registriert sein, üblicherweise wird irgendwann das Veterinäramt die Wildkammer überprüfen und abnehmen.

Der JES-Inhaber verkauft das Stück zerwirkt an ein Restaurant: Wie vorher, keine Primärproduktion mehr, Registrierung und jetzt zusätzlich Dokumentation der Abgabe.

Das sind die Hauptregeln, alles unter dem Vorbehalt der "kleinen Menge" und der 100 km Zone.
Natürlich kommen die Vorgaben zur Trichinenuntersuchung hinzu.

@Terzel13
Eine Leber darf ich auch ohne Registrierung abgeben, da es noch Primärproduktion ist, Schwarzwildlebern außen vor!
Auch für die Abgabe von ganzen Stücken in der Decke/Schwarte bedarf es keiner Regstrierung!
 
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Nö so stimmt das nicht.
Der DJV hat eine Super Infografik veröffentlicht. Es gibt von Bundesland Unterschiede und Organe sind nicht extra aufgeführt, ansonsten sollte folgende Grafik alles klären:
https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV-Infografik%20Voraussetzung%20zur%20Abgabe%20von%20Wildfleisch%202014_0.pdf

Ich kann leider nicht rauskopieren aber selbst wenn Wild in der Decke abgegeben werden soll, muss eine kundige Person das Stück und Organe untersuchen. Steht hier z.B.:http://http://www.jagd.it/gesetze/Wildbrethygiene-Regelung.pdf
 
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