77 jähriger Jäger erschießt 16 jährigen Einbrecher

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Endlich mal was positives.
Ist doch wieder mal ein Grund ein wenig mit der Kurzwaffe zu üben. :wink:
 
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Doppelte Begründung der Staatsanwaltschaft und nachvollziehbar wasserdicht. Das für mich persönlich entscheidende Adjektiv war: "gegenwärtig". Rechtssicherheit MUSS sein.
 
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Kann aber sein, dass es noch eine Beschwerde gibt.

Keine Ahnung, ob es die schon gab.

Hoffe aber auch, dass es dabei bleibt.
 
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Nachtjäger 65 schrieb:
Das freut mich aufrichtig für den 77jährigen.

Wh

Nachtjäger

Mich auch.
Allerdings hätte ich den Satz nach der Hauptbegründung dass der Angriff noch gegenwärtig gewesen wäre lieber unterlassen:
"Der erschossene 16-Jährige hatte die Geldbörse des Rentners mit über 2.000,00 Euro Inhalt in seiner Jackentasche. ......Dies habe den infolge einer Knieoperation auf Krücken angewiesenen Rentner berechtigt, zu schießen. Demzufolge sei es auch unerheblich, dass der 16-Jährige in den Rücken getroffen wurde."
Das wird einige Kommentare auslösen (wieviel ist ein Menschenleben wert?)

Ich hätte als Hauptgrund der Einstellung eher auf Notfallexzess getippt.
 
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Thersites schrieb:
Allerdings hätte ich den Satz nach der Hauptbegründung dass der Angriff noch gegenwärtig gewesen wäre lieber unterlassen:

Das wird einige Kommentare auslösen (wieviel ist ein Menschenleben wert?)

Na und? Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Wenn ich jemanden ausrauben will, muß ich damit rechnen, daß dieser sich wehrt - und nichts anderes ist passiert.
 

K98

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Pfannenjäger schrieb:
Thersites schrieb:
Allerdings hätte ich den Satz nach der Hauptbegründung dass der Angriff noch gegenwärtig gewesen wäre lieber unterlassen:

Das wird einige Kommentare auslösen (wieviel ist ein Menschenleben wert?)

Na und? Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Wenn ich jemanden ausrauben will, muß ich damit rechnen, daß dieser sich wehrt - und nichts anderes ist passiert.

:arrow: 1+
 
A

anonym

Guest
Ein erster Schritt in die richtige Richtung:Glückwunsch.
Aber noch bestehen Möglichkeiten, diese Entscheidung anzufechten.
 
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Thersites schrieb:
Nachtjäger 65 schrieb:
Das freut mich aufrichtig für den 77jährigen.

Wh

Nachtjäger

Mich auch.
Allerdings hätte ich den Satz nach der Hauptbegründung dass der Angriff noch gegenwärtig gewesen wäre lieber unterlassen:
"Der erschossene 16-Jährige hatte die Geldbörse des Rentners mit über 2.000,00 Euro Inhalt in seiner Jackentasche. ......Dies habe den infolge einer Knieoperation auf Krücken angewiesenen Rentner berechtigt, zu schießen. Demzufolge sei es auch unerheblich, dass der 16-Jährige in den Rücken getroffen wurde."
Das wird einige Kommentare auslösen (wieviel ist ein Menschenleben wert?)

Ich hätte als Hauptgrund der Einstellung eher auf Notfallexzess getippt.

Warum soll ich es auf Notwehrexzess schieben? Dies würde den täter nur endschludigen. Hier ist jedoch eine VOLLE RECHTFERTIGUNG des 77-Jährigen vorliegend. Das heißt: Da applaudiert die Rechtsordnung (sagte mein Prof immer so) Warum dann nur eine zweitklassige Entschuldigung anführen, wenn er doch erstklassig gerechtfertigt war?!
 
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Weil wahrscheinlich dann von einigen gern das berühmte Lehrbuchbeispiel von dem Kirschbaum (m.E. hier falsch) zitiert wird.
 
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malsehen15 schrieb:
Weil wahrscheinlich dann von einigen gern das berühmte Lehrbuchbeispiel von dem Kirschbaum (m.E. hier falsch) zitiert wird.

+1 !!!!!!!

Man möchte allerdings auch manchem Richter mal anheimstellen sich über Rechtfertigunggründe und besonders die Gebotenheit von Notwehrhandlungen zu informieren!
 
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"Abwarten und Tee trinken." wäre für manche hier wohl das adequate Motto gewesen, anstatt in verschwörerischer Vorrausahnung eine Veruteilung des Rentners zu prognostizieren, um sich gleich über den Staat, die Rechtssprechung, Moral und Gott weis noch was zu ereifern...
 
A

anonym

Guest
nuncius schrieb:
"Abwarten und Tee trinken." wäre für manche hier wohl das adequate Motto gewesen, anstatt in verschwörerischer Vorrausahnung eine Veruteilung des Rentners zu prognostizieren, um sich gleich über den Staat, die Rechtssprechung, Moral und Gott weis noch was zu ereifern...

Woher kommt´s denn :?:

Es ist leider nicht so, daß díese Gedanken wirklich unrealistisch sind, lass den Mann einfach mal 20 Jahre jünger und ohne Krücken durch die Laube kriechen, dazu der rechte (linke) Staatsanwalt oder/und einem Richter der dem legalen Waffenbesitzer nicht "grün" ist....

Es gab einfach schon zu viele, für den aussenstehenden Betrachter(Normalbürger?) nicht mehr nachvollziehbare Äußerungen von Gerichten, Politikern, Beamten, als dass es wirklich abwegig wäre, was da an Zweifeln und Zweifelhaftem geschrieben wurde. :?

rechy
 
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