0,5 Promille-Grenze und erster Antrag Jagdschein

mfb

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Es tritt folgender Fall ein; Ein junger Mann wurde verhaftet und bestraft, weil er mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hatte und Auto fuhr. Dies geschah im Frühjahr 2021. Bußgeld wurde erhoben.

Jetzt möchte dieser junge Mann den Jagdschein beantragen. Den Jagdschein, es geht hier nicht um die waffenrechtlichen Erlaubnis. Wir wissen das bei einer Ordnungswidrigkeit den Jagdschein wegen Alkohol am Steuer für ungültig erklärt werden kann. In diesem Fall aber geht es um ein erster Antrag und die Ordnungswidrigkeit geschah vor drei Jahren.

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Muss mich korrigieren…. Da steht ja nur mit mehr als 0,5 Promille…. Nicht wieviel und was genau passiert ist…

Also keine Ahnung, siehe Bußgeldkatalog, das geht ja von bis
 
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Jetzt möchte dieser junge Mann den Jagdschein beantragen. Den Jagdschein, es geht hier nicht um die waffenrechtlichen Erlaubnis
In D. kommt der Jagdschein einer waffenrechtlichen Erlaubnis gleich. Er kann mit Jahresjagdschein ein AR15 und beliebige Mengen Munition erwerben, ohne dass weitere Prüfungen erforderlich wären.

Folglich sehe ich für einen Jahresjagdscheine durchaus Verweigerungsgründe.
 
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Darf ich mal kurz zur für mein Verständnis nachfragen:

Jetzt möchte dieser junge Mann den Jagdschein beantragen. Den Jagdschein, es geht hier nicht um die waffenrechtlichen Erlaubnis

Meinst Du mit Jagdschein das Beantragen das Lösen eines 1-3-Jahres-Jagdscheins?
D.h. er hat schon die Jägerprüfung abgelegt?

Oder will er den Jagdkurs machen und damit die Jägerprüfung beantragen?

Wie willst Du denn den Jagdschein von der waffenrechtlichen Erlaubnis überhaupt trennen???

Ich glaube auch, daß es im geschilderten Fall nicht mehr nur um eine reine Ordnungswidrigkeit geht.

Je nach Sachverhalt gibt es festgelegte Sperrfristen.

Nur ein Gespräch mit der zuständigen Waffenbehörde/Jagdbehörde kann dies verwendbar beantworten
 
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Geht es um einen deutschen Jagdschein?

Mehr als 0,5 Promille kann ja viel heißen. Ab 1,1 Promille ist man auf jeden Fall dran. Ab 1,6 Promille ist zur Wiedererlangung des FS ne MPU fällig...Dann kommt es auch noch auf die sonstigen Umstände an, die beim "Erwischtwerden" mit Alk am Steuer vorlagen.

Ich lese das Geschriebene so, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis nicht vorliegt, aber nun entweder ein JS gemacht werden soll (Führungszeugnis erforderlich) oder nach abgelegter Prüfung nun versagt wird (warum erst jetzt versagt behördlicherseits?).

So lange man nichts konkretes weiß, ist es elaboriertes Stochern im Nebel. Es scheint ja allerdings gereicht zu haben, gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG den Jagdschein zu versagen, weil wohl Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht vorhanden ist. Zum Beispiel: Wer möglicherweise zur MPU muss, sollte nicht mit Waffen hantieren...

Ich würde mich im Zweifel an einen Fachanwalt für Waffenrecht o.ä wenden und diesem den kompletten Sachverhalt schildern. Hier im Forum, ohne den ganzen Sachverhalt zu offenbaren, aber dafür mit viel juristischem Halbwissen konfrontiert, wird das nichts.
 
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In D. kommt der Jagdschein einer waffenrechtlichen Erlaubnis gleich. Er kann mit Jahresjagdschein ein AR15 und beliebige Mengen Munition erwerben, ohne dass weitere Prüfungen erforderlich wären.

Folglich sehe ich für einen Jahresjagdscheine durchaus Verweigerungsgründe.
Er kann mit Jahresjagdschein auch direkt eine R8 kaufen, ohne dass weitere Prüfungen erforderlich wären.
Eigentlich erschreckend.
 
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Imho gilt folgendes: Nur Bussgeld-> keinerlei Folgen, kein Eintrag ins Führungszeugnis
Bei verhängtem Strafbescheid und vorhandenem Jagdschein: Hängt von der Anzahl der Tagessätze ab, wie schon erwähnt. Eine einzige Vorstrafe unter 60 Tagessätze erscheint imho auch nicht im Führungszeugnis.
Bei uns damals in Berlin wurde man mit einer bedeutenden Vorstrafe gar nicht erst zur Prüfung zugelassen.
Hier wurde aber geschrieben: Bußgeld erhoben. Wenn das alles war, bestehen keine Hinderungsgründe.
 
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Grundsätzlich ist nach einem Bußgeld die Sache erledigt und vergessen.
Geldstrafe dagegen wird in weiteren Zeitverlauf in der Entscheidungsfindung noch berücksichtigt.
 
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Es tritt folgender Fall ein; Ein junger Mann wurde verhaftet und bestraft, weil er mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hatte und Auto fuhr. Dies geschah im Frühjahr 2021. Bußgeld wurde erhoben.

Jetzt möchte dieser junge Mann den Jagdschein beantragen. Den Jagdschein, es geht hier nicht um die waffenrechtlichen Erlaubnis. Wir wissen das bei einer Ordnungswidrigkeit den Jagdschein wegen Alkohol am Steuer für ungültig erklärt werden kann. In diesem Fall aber geht es um ein erster Antrag und die Ordnungswidrigkeit geschah vor drei Jahren.

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Es ist nicht wirklich sauber zu beantworten.

Ich hatte selber vor 20 Jahren den Fall, dass ich ziemlich genau 0,5 Promille hatte und mich die Polizei angehalten hat. Die Promillegrenze war nicht das Problem später, sondern dass ich eine Kurve geschnitten hatte und damit auffällig gewesen bin.

Die anwaltliche Beratung war eindeutig. Wer mit Promille im Blut fährt, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft immer unzuverlässig. Kommen Auffälligkeiten hinzu oder stark erhöhte Promillewerte ist es im Ermessen des Staatsanwaltes, wie hoch das Strafmaß ist (natürlich nicht nach oben offen). Insofern ist die potentielle Zuverlässigkeit immer sehr stark Einzelfallabhängig.

Wegen der Auffälligkeit, die lächerlich war, wollte ich natürlich dagegen angehen. Zwei Anwälte haben gesagt, dass sie mich gerne vertreten, aber ich keine Chance habe und das es weniger als 20 Minuten vor Gericht dauern wird und sich mein Strafmaß noch erhöht.

Es waren zwei Glas Wein, der Führerschein war sechs Monate weg, und der ganze Spaß hat mich knapp 5000 € gekostet.

Im Wiederholungsfall und sei es auch nur mit 0,1 Promille, wäre ich mit hoher Wahrscheinlichkeit meinen Jagdschein losgeworden. Seitdem nie mehr Alkohol am Steuer.

Und wer nicht glaubt, wie Alkohol die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt, der sollte mal beim ADAC oder einem Automobilhersteller einen Fahrkurs machen. Dort kann man auch die Reaktionsverzögerung nachstellen. Hab ich auch mal bei BMW in München gemacht. Obwohl ich wusste, dass die Situation gestellt ist und wir AusweichManöver vorher geübt hatten, hätte ich jedes fucking Mal mit Tempo 50 ein Kind überfahren. Ohne die simulierte Verzögerung wäre es mir fast immer gelungen.

Ich schreibe das deshalb so ausführlich, weil so mancher Kommentar mit Bußgeld und dann ist es erledigt nicht unbedingt stimmen muss.
 
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Die Tatsache, dass der TS seit 2007 hier angemeldet ist, lässt eher auf den Sohn oder Neffen schließen 😛
 

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