- Registriert
- 5 Sep 2013
- Beiträge
- 2.604
Versuch mach klug. Der "Bekannte" beantragt den Jagdschein und man wird sehen wie es ausgeht, wenn verwehrt geht man mit dem Ablehungsbescheid zum Anwalt und erklärt sich, was man beim Anwalt vorher macht, ausser Geld ausgeben ist mir nicht klar.
Ich wünsche dem "Bekannten" viel Glück und ggf. dann Waidmannsheil, vielleicht sehen wir dann auch was im Erlegerfaden mit Taubenbild auf dem angelegten Hanf-Wildacker ;-) .
Ich wünsche dem "Bekannten" viel Glück und ggf. dann Waidmannsheil, vielleicht sehen wir dann auch was im Erlegerfaden mit Taubenbild auf dem angelegten Hanf-Wildacker ;-) .
Zuletzt bearbeitet: