0,5 Promille-Grenze und erster Antrag Jagdschein

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Versuch mach klug. Der "Bekannte" beantragt den Jagdschein und man wird sehen wie es ausgeht, wenn verwehrt geht man mit dem Ablehungsbescheid zum Anwalt und erklärt sich, was man beim Anwalt vorher macht, ausser Geld ausgeben ist mir nicht klar.
Ich wünsche dem "Bekannten" viel Glück und ggf. dann Waidmannsheil, vielleicht sehen wir dann auch was im Erlegerfaden mit Taubenbild auf dem angelegten Hanf-Wildacker ;-) .
 
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Etwas verworren. MeinTip zum Ablauf wäre: Angehalten durch Streife, Auffälligkeiten, gepustet,
BAK über 0,5 promille, dann Mitnahme zur Dienststelle zur Abnahme der Blutprobe
 
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Hätte nicht gedacht, dass sich dieser Trööt so lange hinzieht.
Angeblich wurde doch ein Bußgeld verhängt.
Dann ist die Sache doch klar: Keine weiteren Konsequenzen.
 
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Weil die Begrifflichkeit FESTNAHME hier für Verwirrung sorgt.
Ist aber einfach nur Unkenntnis des TE.
Der Betroffene wurde lediglich einer FESTHALTUNG (zeitlich beschränkt) unterzogen um die gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung/Blutalkoholmessung durchzuführen.
Diese Maßnahmen und das Bußgeld haben keine weitere Konsequenzen auf die Erlangung des Jagdscheins.
 
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Diese Maßnahmen und das Bußgeld haben keine weitere Konsequenzen auf die Erlangung des Jagdscheins.
Na hoffentlich doch:

Das sollte "dem Betroffenen" (euphemistische Formulierung für jemanden, der selbst und aktiv etwas falsch gemacht hat) eine Warnung sein, dass Alkohol und Autos/Waffen einfach keine gute Kombination sind und daher zusammen nicht vorkommen sollten.
 
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