0,5 Promille-Grenze und erster Antrag Jagdschein

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Es tritt folgender Fall ein; Ein junger Mann wurde verhaftet und bestraft, weil er mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hatte und Auto fuhr. Dies geschah im Frühjahr 2021. Bußgeld wurde erhoben.

Jetzt möchte dieser junge Mann den Jagdschein beantragen. Den Jagdschein, es geht hier nicht um die waffenrechtlichen Erlaubnis. Wir wissen das bei einer Ordnungswidrigkeit den Jagdschein wegen Alkohol am Steuer für ungültig erklärt werden kann. In diesem Fall aber geht es um ein erster Antrag und die Ordnungswidrigkeit geschah vor drei Jahren.

Wie schätzen die Experten von dieses angesehenes Forum die Chancen auf einen guten Ausgang ein? Herzlichen Dank!
Hat er seinen Führerschein wieder ?
 
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Es tritt folgender Fall ein; Ein junger Mann wurde verhaftet und bestraft, weil er mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hatte und Auto fuhr. Dies geschah im Frühjahr 2021. Bußgeld wurde erhoben.

Jetzt möchte dieser junge Mann den Jagdschein beantragen. Den Jagdschein, es geht hier nicht um die waffenrechtlichen Erlaubnis. Wir wissen das bei einer Ordnungswidrigkeit den Jagdschein wegen Alkohol am Steuer für ungültig erklärt werden kann. In diesem Fall aber geht es um ein erster Antrag und die Ordnungswidrigkeit geschah vor drei Jahren.

Wie schätzen die Experten von dieses angesehenes Forum die Chancen auf einen guten Ausgang ein? Herzlichen Dank!
Du würfelst zwar einige Begriffe aus dem Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht durcheinander stellst aber dann klar, dass es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelte.

Mit dem Bußgeld und dem Monat Fahrverbot ist das erledigt.

Es wird zwar bei der Waffenbehörde durch die Abfrage bei der Polizei als Vorgang auftauchen hat aber keine Auswirkung auf die Erteilung des Jagdscheins. Der wird sicher genehmigt werden.
 
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Mein Brüderchen hatte sich damals in einem 3 Wochen Kurs in MV angemeldet.
Just 4 Wochen vor dem Kurs aufm Volksfest eine Maß zuviel getrunken und am Nachhauseweg mit dem Auto kontrolliert und rausgezogen worden. Ich müsste mal fragen, wieviel Promille er hatte, aber 4 Wochen war der Schein weg. Die hatte er sich dann so einrichten können, dass er zu der Zeit in MV in der Jagdschule war.
Die Prüfung war 0 Problem, aber als er in der Heimat dann den Jagdschein lösen wollte, hat es ungewöhnlich lange gedauert, weil die Kreisbehörde durch die Trunkenheitsfahrt ganz genau geprüft hat.
Ich vermute, ihm kam zu Gute, dass er zu dem Zeitpunkt schon 20 Jahre Sportschütze war und eh regelmäßig geprüft wurde und auch so nie aufgefallen ist.
Seitdem gilt für ihn wenn er fährt auch 0% Alkohol.

Manchen Leuten muss man es erst einhämmern....:rolleyes:
 

BAL

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Mein Brüderchen hatte sich damals in einem 3 Wochen Kurs in MV angemeldet.
Just 4 Wochen vor dem Kurs aufm Volksfest eine Maß zuviel getrunken und am Nachhauseweg mit dem Auto kontrolliert und rausgezogen worden. Ich müsste mal fragen, wieviel Promille er hatte, aber 4 Wochen war der Schein weg. [...]
Er hat also drei Maß getrunken, weil mit zweien darf man ja noch fahren ;)
 
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Ziemlich viel Spekulatius hier.

Aus dem Eingangsbeitrag heraus auch nicht anders zu erwarten. Keine Fakten nur drum herum.
Wenn er tatsächlich aufgrund von ca. 0,25 mg/l verhaftet wurde, liegt da was anderes im Argen als nur die Owi. Lag wohl eher ein Haftbefehl vor, der vollstreckt wurde?
Oder kam er wegen Widerstand in den Gewahrsam? Oder waren es deutlich mehr als 0,55 mg/l und der Fahrer vollkommen neben der Spur?
 

mfb

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Ich bin überrascht über die vielen Rückmeldungen und möchte allen für ihre Diskussionsbeiträge danken. Im Folgenden werde ich auf die Kommentare und Fragen in keiner bestimmten Reihenfolge antworten.

- Der junge Mann würde festgenommen, nicht verhaftet. Alkohol: 0,8 promille, es handelt sich um den Sohn eines Jagdfreundes. Die Prüfung ist absolviert, der Bub besitzt selber keine Jagd- oder Sportwaffen. Er kann eine vom Vater oder Bruder geliehene Waffe für die tatsächliche Jagdausübung verwenden. Ich sehe die Sache also so, dass er keine WBK beantragen muss.
Ich verstehe, dass der Fall einem spezialisierten Anwalt vorgelegt werden kann, dieser berechnet jedoch auch spezielle Stundensätze! Daher erstmal hier gefragt um die Chancen etwas besser einschätzen zu können.

Herzlichen Dank für eure Gedanken und Kommentare.
 
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Ganz ehrlich. Die Festnahme passt trotzdem ganz und gar nicht zum geschilderten Fall einer Verkehrskontrolle mit einem AA von 0,8 Promille.
Da stimmt was anderes nicht.
Für eine normale Owi wird man nicht festgenommen.

Ist ja aber auch egal in diesem Fall.
Der Kurs wurde ja bezahlt und bestanden.

Antrag für Jagdschein stellen und abwarten was passiert. Bei Ablehnung kann man noch immer zum Anwalt rennen.

Nur weil jemand mal mit dem blauen Taxi zum Polizeirevier oder zur BE ins Krankenhaus gefahren wird, ist jemand nicht gleich festgenommen.
Bitte klären, ob tatsächlich festgenommen wurde, dann könnten tatsächlich Probleme auftreten, weil mehr vorliegt.
 

Wheelgunner_45ACP

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Die Frage ist einfach wird ihm die zuständige Behörde den JS versagen? Vom Ablauf gehört da auch die Überprüfung der Zuverlässigkeit dazu. Denn hinterher hat man erst mal den Freibrief auf Langwaffen.

Und ohne gültigen JS kann er erst mal nicht jagen, die bestandene Prüfung alleine reicht dazu nicht aus. Und so liest es sich, Prüfung bestanden aber JS noch nicht beantragt. Ich würde da ganz frech einfach mal den Antrag abgeben und warten was zurück kommt. Und dann darauf reagieren

Sollt der JS schon erteilt worden sein würde ich erst mal auf den Widerruf dessen und die schriftliche Begrünung dazu warten. Und dann ab zum Fachanwalt, im Forum hört man nur Meinungen.
 
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Überprüft wird man doch schon vor der Zulassung zur Prüfung?
Liegt da was vor darf man doch garnicht erst zur Prüfung antreten?
 

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