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Es war so gemeint, wie es da steht: Als Erklärung dafür, daß beim SP die Verwendung geregelt ist und daß dort legaler Besitz und Art der Verwenung verschieden sind.
Vergleiche hinken bekanntlich, so auch dieser.
Seltsamerweise setzt sich hier niemand so richtig mit dem konkreten Fall...
Mit rechtswidrig besessener Munition geschossene Füchse sind sofort wiederzubeleben (§ 17 Abs. 2 Jagdreanimationsgesetz JRG)
Sagen wir es einmal so: Jeder Sachbearbeiter bearbeitet die Sache. Wie, das ist ihm im Rahmen der Gesetze überlassen.
Was ist denn eine Langwaffenpatrone? Was ist eine...
@ Kai
Beim Schwarzpulver unterscheidet man auch zwischen Besitz und Nutzung. Vielleicht zeigt das die Problematik etwas deutlicher. Wenn man die Erlaubnis hat, Vorderladerwaffen mit Schwarzpulver zu laden (oder Patronen), darf man lange noch nicht einen Böller damit laden und schießen, wenn man...
Tja Promillo, .44 Mag und .45 ACP können auch aus Langwaffen verschossen werden. Das sind also (auch) Langwaffenpatronen.
Kai hätte da schon eher eine berechtigte Einwendung. Da ist ja genau der Punkt, um den es hier geht. Die betreffende Sachbearbeiterin hat es ja genau an der bestehenden...
Umkehrschlüsse stehen gerade nicht im Gesetz. Nach dem Motto: "Wenn das im Gesetz so steht, dann muß das im Umkehrschluß das bedeuten...."
Damit wäre sozusagen die "Verwendung" der Munition "umkehrschlußlich" gesetzlich geregelt.
Bei der Kurzwaffenpatrone .44 Mag wird es vielleicht deutlicher...
Das ist richtig dargestellt vom Sachbearbeiter. Hier ist die Besonderheit die, daß 22 Lang für Büchsen auch in Kurzwaffen verschossen werden kann. Da sie aber in einer Kurzwaffe verschossen wird, benötigt man eine Erwerbserlaubnis.
"Jäger, bleib bei deinen Sauen."
So sagt es ein altes persisches Sprichwort. Elefanten würden sicherlich auch in den Städten auftauchen und dort für Angst sorgen. Sie würden sich ja auch nicht an Verkehrsschilder halten, weil sie das in Kenia nicht kannten.
Und auf Friedhöfen würden sie die...
@saujager
Völlig richtig!!! Unsere Verbände könnten ruhig mal sich nicht zu fein dafür sein, öffentliche Schelte an diesem skandalösen Urteil zu üben.
hemo
:shock:
Schweiget also und lasset euch Böses widerfahren und vergebt denen, die es tun. Haltet ihnen auch noch eure anderen WBKs hin, damit man sie euch nehme.
Zürnet nicht und heget keinen Groll gegen sie, denn sie wissen genau, was sie tun. :roll:
Bei dem Gedanken an den BIG BROTHER aus dem Innenministerium wird nicht nur mit kotzschlecht. Die abgesonderte Politikerklasse wird es schon richten, da bin ich mir sicher.
Also beugen wir uns. Was bleibt uns sonst übrig? :x
Es gibt Beweisverwertungsverbote. Zufallsfunde aufgrund illegal ausgeweiteter Durchsuchungshandlungen (Wesentliche Abweichungen vom Durchsuchungsbeschluß) gehören meines Wissens dazu.
Hab ich wieder was verpaßt?
:D :shock:
Eigentlich ist ja schon alles gesagt. Aber ich finden den Artikel in der 11-er Ausgabe W&H bezüglich des Führens von Messern korrekt und nicht zu beanstanden. :shock:
Was als Beweismittel nicht verwendet werden darf, regelt die Strafprozeßordnung.
Beweismittel von Kameras sind wertvoll und unverzichtbar für die Justiz. Wer sowas in Unkenntnis vernichtet, schützt nur die Täter, sonst nichts. :roll:
Danke für die Übersetzung. Das Museum hat halt immer wieder Highlights, wie etwa die Kalaschnikov Ausstellung und so weiter.
Die Dauerobjekte werden seit tausend Jahren immer dieselben sein. Vermute ich mal.
hemo
...der schon Dagewesene :shock: