Wildkamerafoto als Beweismittel verwendbar ???

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Hallo,

hat zwar nicht wirklich was mit Jagdrecht zutun, finde die Frage aber aus gegebenem Anlass recht interessant:

Angenommen jemand (Jäger, Umweltschützer, Vogelwart…) hat im Revier Wildkameras zur Tierbeobachtung aufgehängt (ohne darauf schriftlich hinzuweisen) und fotografiert zufällig eine Person bei einer (ich kann mich mit den Fachbegriffen nicht aus) Ordnungswidrigkeit, Vergehen, Straftat.
Darf dieses Foto als Beweismittel bei der Anklage verwendet werden?

Anlass:
Die aktuellen Hochsitzzerstörer (hier wäre so was ja interessant) und ein kurzer Bericht im „Jäger“, dass Umweltschützer mit solch eine Kamera einen Jäger beim aufstellen eines Habichtskorbes zufällig abgelichtet haben.

Ich glaube mal gehört zu haben, dass wenn eine Firma z.B. eine Überwachungskamera irgendwo auf dem Gelände anbringt man schriftlich darauf hinweisen muss, dass das Gelände videoüberwacht ist, da man sonst die Bilder nicht als Beweismittel verwenden darf.
Stimmt das so ? und wie ist es dann mit den Wildkameras ?
Ich darf ja auch nicht eine einzelne Person auf offener Straße ohne deren Zustimmung fotografieren.

Vielen Dank und alles Gute
 
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Interessanter Denkansatz. :D Kann ich mir nicht vorstellen, daß man drauf hinweisen muß, damit es als Beweismittel verwertbar ist.

Aber interessant fänd ich das schon, wenn mal wieder ein "Beweisfoto" eintrudelt, wo mir nicht vorher mitgeteilt wurde, daß dort ein Blitzer an der Straße steht. :mrgreen:
 
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sollte zulässig sein
wir hatten damals auch einen Kanzelzerstörer und die Polizei hat sich auch mit den Fotos beschäftigt, um die Person zu fassen.

neulich war auch ein Bericht mit Savknackern die sich von einer Wildkamera erwischen lassen haben
 

JMB

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In dem genannten Fall dürfte die Wahrung der Rechte des Geschädigten wohl deutlich über dem "Recht am eigenen Bild" stehen, zumal hier nicht gezielt bestimmte Personen (versteckte Kamera über der Ladenkasse gegen die eigenen Beschäftigten OHNE konkreten Verdacht) ausspioniert werden sollen.
Dürfte analog zu "rechtfertigender Notstand" sein.

Die Unzulässigkeit von Beweismitteln läuft in der Praxis wohl "ein bisschen" anders, als in (womöglich amerikanischen) Fernsehserien.


WaiHei
 
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Was als Beweismittel nicht verwendet werden darf, regelt die Strafprozeßordnung.
Beweismittel von Kameras sind wertvoll und unverzichtbar für die Justiz. Wer sowas in Unkenntnis vernichtet, schützt nur die Täter, sonst nichts. :roll:
 
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Hallo, in den USA gibt es das sog. K.O. System...

Also, wenn die Beweise widerrechtlich erlangt wurden, dürfen diese nicht gegen denjenigen verwendet werden gegen dessen Rechte dabei verstoßen wurde.
Im schlimmsten Fall müssen die einen Mörder laufen lassen, weil das blutige Messer im Auto bei einer illegalen Durchsuchung gefunden wurde....

In Deutschland ist das anders...
Wenn z.B. die Polizei sich zwecks korrekter Aufbewahrung bei Dir umsieht, und das ganze in eine illegale Durchsuchung ausartet, dürfen die Beweise verwendet werden.
Du kannst den Polizist dann aber strafrechtlich belangen.
Auf die Verwertbarkeit dieser Beweise hat das aber keinen Einfluss, soweit ich weiß.

Somit dürften durch Zufall erworbene Beweisfotos auch kein größeres Problem darstellen...

Gruß,

ein ganz Wilder
 
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Es gibt Beweisverwertungsverbote. Zufallsfunde aufgrund illegal ausgeweiteter Durchsuchungshandlungen (Wesentliche Abweichungen vom Durchsuchungsbeschluß) gehören meines Wissens dazu.
Hab ich wieder was verpaßt?
:D :shock:
 
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hemo schrieb:
Es gibt Beweisverwertungsverbote. Zufallsfunde aufgrund illegal ausgeweiteter Durchsuchungshandlungen (Wesentliche Abweichungen vom Durchsuchungsbeschluß) gehören meines Wissens dazu.
Hab ich wieder was verpaßt?
:D :shock:

Ein Fall aus dem Bekanntenkreis:

Es gibt aufgrund eines anonymen Hinweises bei der Polizei einen Durchsuchungsbeschluss zum Auffinden von vermeindlich illegalen Waffen.
Bei der Durchsuchung wird festgestellt, daß es sich um korrekt aufbewahrte "Freie Waffen" handelt.
Nebenbei wird in einem Schrank eine "Wasserpfeife" gefunden, die offenbar schon mal benutzt wurde, um Cannabis zu konsumieren.
Gegen denjenigen wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Wurde allerdings wieder eingestellt, weil man ihm nicht nachweisen konnte, daß es seine war.

Anderer Fall aus dem Bekanntenkreis:
Die Polizei bkommt eine E-Mail vorgelegt, in der jemandem Drogen zum Kauf angeboten wurden.
Man fragt bei GMX nach dem Inhaber der Adresse.

Die Wohnung desjenigen wird nach Durchsuchungsbeschluss durchsucht.
Man findet geringe Mengen Schwarzpulver bei demjenigen.

Er wird zu 150,- € an eine gemeinnützige Organisation verknackt.

Soweit noch OK. Es stellte sich aber noch während der Durchsuchung, und der damit verbundenen Befragung des Betroffenen heraus, daß man beim Falschen ist, denn

1. Hatten Sie die falsche E-Mail-Adresse bei GMX angefragt ( Einen Punkt übersehen)
2. War die E-Mail Adresse bei GMX bereits Jahre zuvor gekündigt worden, somit hätten keinerlei Daten mehr vorhanden sein dürfen...

Trotz meherer Verstöße gegen die Rechte meises Bekannten war eine Verurteilung möglich wegen dem Zufallsfund...
Frei nach dem Motto: Jeder hat irgendeine Leiche im Keller....
Also nicht zu sehr auf Beweisverwertungsverbote verlassen... Wir sind nicht in den USA....

Scheint, als wären alle meine Bekannten Schwerverbrecher ;-)
 
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Bei dem Gedanken an den BIG BROTHER aus dem Innenministerium wird nicht nur mit kotzschlecht. Die abgesonderte Politikerklasse wird es schon richten, da bin ich mir sicher.
Also beugen wir uns. Was bleibt uns sonst übrig? :x
 

JMB

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Die sind mittlerweile genau so weit von der Realität entfernt, wie die Mächtigen der DDR.
Also:
Bringt sie nach Wandlitz und vergesst nicht die Tore zuzuschweißen!


WaiHei
 
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Vielen Dank für die Antworten.

Muss jetzt los und mir ein paar Wildkameras besorgen :wink:

Alles Gute und Weidmannsheil
 

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