15 KM, ins Revier, das entspricht etwa der meinen -einen Strecke...Waffe offen und Rad/Fuß...hmm
würd ich aus folgenden Gründen NICHT machen, auch wenns de jure tatsächlich ja erlaubt ist.
15KM latschen zum Revier, mit Ausrüstung, Gelände mit viel Steigung, derzeit Sauwetter, ....
dann dort im Revier am Ende noch was schießen und dann mit Ausrüstung UND potentieller Beute zurücklaufen/ radeln?
Wie lange soll das dauern?
ich hab lange Beine und würde mit 5kmh auf guten Wegen 3 std one way brauchen..
Rad schätze ich mind 1 std.
zufälliger Fund..
Für Kopfschütteln sorgt ein Jäger in Sachsen-Anhalt: Trotz ASP-Verdachts barg er ein Wildschwein und radelte mit der Beute davon.
www.pirsch.de
gut, asp haben wir nicht.
aber Ausrüstung , also tragen oder Bollerwagen dabei...
oder soll ich despektierlich gesprochen wie in den Safari-filmen mal 2 bis 3 Afrikaner fragen, ob sie Bock haben sich ein paar Euros dazuzuverdienen und lustig singend mitzulaufen, Bezahlung auch als "Bushmeat" machbar
Wenn, dann käme das obige zu Fuss gehen nur in Frage, wenn die 15 KM nicht anderweitig machbar wären, evtl. Berghütte----Gamsjagd---wieder zurück zur Hütte.
abgesehen von den an einer Bundesstraße zu erwartenden vielen vorbeifahrenden Zufalls-Zeugen, die unnötig , aber verschreckt die Polizei anrufen könnten...
jaja, wäre blinder Alarm, schon klar..
aber, dass die sog. Rennleitung mir dann - unnötig- auf den S..k geht= muss nicht gezwungen sein.
ich seh da aber noch ein weiteres Problem, daß passieren kann, wenn man ohne Futteral/Karre in der Weltgeschichte rumläuft.
Was ist denn Versicherungstechnisch, wenn Du dich mit deinem Rad auf dem Weg schmeißt und dabei die (unverpackte) Waffe Schaden nimmt?
kann schnell sehr teuer sein.
"Kritisch" mmn. auch folgendes, was aber in Abstrichen uns allen auch passieren kann:
Unfall, wenn Du selber Dich verletzt hast und alleine nicht mehr weg kommst.
Fuß verstaucht oder so, weil gestürzt vom Rad, Leiter, Loch in einer Wiese übersehen usw.
in diesem Beispiel also mit Pech irgendwo zwischen Revier und Heim, Handy dabei.
aber vermutlich die Schwarzafrikanischen Träger daheim vergessen ...
also Notruf ans Rote Kreuz ..mit einer Waffe dabei, die Du dann besser bevor die Sanis kommen, ins Gebüsch wirfst, in der Hoffnung, die 2 Wochen später selber zu holen.
oder Extraanruf, damit jemand verschwiegenes oder befugtes deine Ausrüstung nebst Waffe bergen soll.
Wer mit schmerzendem, verknackstem Bein im derzeit nassen kalten Dreck liegt, denkt da bestimmt dran, oder?
Also wird vermutlich fast jeder den Sanis die -unverpackte- Waffe übergeben und damit ganz dünnes Eis betreten .
nur mal als Beispiel, was "wenns der falsche mitbekommt" daraus werden kann, hier:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Strafrichter - Bitburg vom 14. Juni 2021 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revisio ...
openjur.de
keinen Bock auf sowas, somit gilt
" nicht alles was man darf, MUSS/SOLLTE man auch tun ..'