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Nur nochmal zur Erinnerung: die Feststellung eines "Erhaltungszustandes" erfolgt bei zwei Anlässen:
- regelmäßig bei der Vorlage des FFH-Berichtes alle 6 Jahre oder
- anlassbezogen, wenn ein Mitgliedsstaat etwas beschliesst, was die Population(en) direkt negativ betreffen kann (dann z.B. auch über die Gerichte, so wie hier).
Die Zahlen seit dem letzten FFH-Bericht sind erst wieder für den nächsten relevant, weil es eben keine permanente Prüfung ist, sondern das Regelwerk diese Stichtagsregelung (alle 6 Jahre) vorsieht.
- regelmäßig bei der Vorlage des FFH-Berichtes alle 6 Jahre oder
- anlassbezogen, wenn ein Mitgliedsstaat etwas beschliesst, was die Population(en) direkt negativ betreffen kann (dann z.B. auch über die Gerichte, so wie hier).
Die Zahlen seit dem letzten FFH-Bericht sind erst wieder für den nächsten relevant, weil es eben keine permanente Prüfung ist, sondern das Regelwerk diese Stichtagsregelung (alle 6 Jahre) vorsieht.