Wolf erschossen

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Für mein Verständnis kann das eigentlich nicht sein.

Da laut Waffengesetz nur eine vorsätzliche Straftat mit mind. einem Jahr Freiheitsstrafe zur 10 jährigen Sperre führt.
Tagesätze aber nur bis 360 verhängt werden dürfen.
Eine Umwandlung in Tagesätze in der Regel nur erfolgt wen das Urteil weniger als ein Jahr beträgt.

Ein Tagessatz entspricht m.E. einem Tag Freiheitsentzug.
 
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Moin,

Dompfaff schrieb:
Mohawk schrieb:
Dompfaff schrieb:
Kein Witz und kein Verschreiber.

Dompfaff

Quelle??

Ansonsten solltest Du Dich mal entspannen ...

Viele Grüße,

Joe

Haie töten lt. Wiki im Normalfall 2-10 Menschen p.a. Die Quelle für die Wolfsangriffe - ca. 15-20 Tote jährlich in Asien & Nordamerika - habe ich Dir im anderen Wolfsthread schon genannt.

Nö, hast Du nicht. Du hast bisher nicht eine einzige zitierfähige Quelle genannt! Sonst hätte ich mir die nicht nur gemerkt sondern auch beschafft und sie läge als hardcopy hier rum.

Bisher kamen von Dir nur "Hörensagen" (inklusive Wikipedia) und "osteuropäische Experten" ohne Namensnennung (inkl. Kontaktdaten, die dann auch gerne per PM).


Dompfaff schrieb:
Ich vermute, daß die Quelle Dich nicht wirklich interessiert wenn Du immer wieder danach fragst ohne sie Dir zu merken. Ist mehr eine rhetorische Geheimwaffe, nicht?

Dompfaff

Siehe oben - ich warte immer noch auf eine echte Quelle. Nur von "weil ich es sage" kommt kein BEweis, es sei denn Du bist bei Religionen ... ;)

@Varmi: Du weisst, dass ich nichts gegen eine geregelte Bejagung stabiler, vitaler Populationen habe, aber sehr wohl etwas gegen plumpe Panikmache als reiner Vorwand und als extrem kontraproduktiver Beitrag zu unser aller Image.

Viele Grüße,

Joe
 
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PatrickM schrieb:
...
Jemand, der auch als Gerichtsgutachter arbeitet, sprach neulich davon das 100 Tagessätze 10 Jahre Sperre bedeuten, wenn auch in anderem Zusammenhang. Mir aber auch egal.....

Ein Blick in das Gesetz ersparet viel Geschwätz. 180 TS entsprechen sechs Monaten Freiheitsstrafe, eine Sperre von 10 Jahren gibt es nach dem WaffG wenn man wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Von 60 TS bis unter einem Jahr beträgt die Sperrfrist 5 Jahre. Die Zuverlässigkeit nach Jagdrecht ist direkt an die waffenrechtliche gekoppelt. Käme jetzt eine Behörde auf die Idee zusätzlich zur gesetzlichen Sperrfrist noch was draufzupacken, dann setzte sie sich nicht nur dem Vorwurf der Willkür aus.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
Also ich finde das Urteil vollkommen unverhältnismäßig, der Wolf war schließlich offensichtlich krank. Da scheinen einige ein sehr komisches Verhältnis zum zum Tierschutz zuhaben.

Zum Thema Wolf in Deutschland:
Grundsätzlich freue ich mich über den Wolf in Deutschlad.
Die Bestände in der Lausitz scheinen wirklich (zu) hoch zu sein laut, Jäger 08/08 50-70 Wölfe, da erkennt selbst der Laie, dass das nicht lange gut gehen kann. Man kann nur hoffen, dass sich der Bestand durch abwandern weiter lichtet und da kein Mensch zuschaden kommt.
 
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Und wenn dann doch ein Mensch zu Schaden kommt, war es eh kein Wolf. Dann sind es immer Hybriden gewesen. Zuviel Hundeanteil, daher nicht berechenbar und gemeingefährlich. :roll: :wink:
Grüße Günter
Das Urteil wird sicherlich noch nachgebessert. :?
 
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Natürlich ist das Urteil ziemlich heftig. Ich schätze es soll ein Exempel statuiert werden. Es war ja nicht der erste Wolf, der an Bleivergiftung starb.
 
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dennisR schrieb:
Also ich finde das Urteil vollkommen unverhältnismäßig, der Wolf war schließlich offensichtlich krank. Da scheinen einige ein sehr komisches Verhältnis zum zum Tierschutz zuhaben.

Was ist da unverhältnismäßig. UNverständlich ist es, dass es immer wieder Leute gibt, die meinen, weil der Wolf irgendwie verletzt war, müsste/dürfte man ihn abschiessen. Es ist nicht so und sollte langsam aber sicher mal angekommen sein.

Tragisch für das kranke Tier in so einer Situation, aber ein irgendwie nachvolltiehbarer Gedanke steckt schon dahinter.
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
Was ist da unverhältnismäßig. UNverständlich ist es, dass es immer wieder Leute gibt, die meinen, weil der Wolf irgendwie verletzt war, müsste/dürfte man ihn abschiessen. Es ist nicht so und sollte langsam aber sicher mal angekommen sein.

Tragisch für das kranke Tier in so einer Situation, aber ein irgendwie nachvolltiehbarer Gedanke steckt schon dahinter.

Moin,

das sind eben die Unterschiede zwischen Tierschutz ("Wenn ich ihn nicht einfangen udn gesundpflegen kann, dann soll er nicht noch leiden müssen."), Naturschutzrecht ("Jäger sind nicht zuständig, wenn das Tier überlebt: gut, wenn nicht: Selektion.") und Wunschdenken mancher Jäger. Nachvollziehbar ist, dass die rechtliche und fachliche Bewertung nicht durch Jäger sondern im Zweifel durch Tierärzte erfolgen soll. Und, nebenbei, in der Lausitz kommt ein Rudel sehr gut mit einem 3-Läufigen Muttertier aus, seit Jahren! Eine Vorderlaufverletzung alleine ist also kein Grund für Wolfeuthanasie.

Viele Grüße,

Joe
 

mzg

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@Mohawk:
Vor einiger Zeit hatte das Wolfsbüro selber noch Zahlen auf der Website. Kann sie aber nicht mehr finden.
Hier eine Quelle aus der Schweiz (Seite 14).
http://www.kora.ch/pdf/kinfo/i021ge.pdf

Hier der ausführliche Report:
lcie


Wobei ich die Einschätzung von Dompfaff nicht teile. Die absolute Zahl der Wölfe ist zu klein, um so früh einen Vorfall erwarten zu lassen. Auch denke ich nicht, dass ein solche Vorfall wesentlichen Einfluss auf das Projekt hätte.

Zurücklehnen und abwarten.
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
Mohawk schrieb:
Eine Vorderlaufverletzung alleine ist also kein Grund für Wolfeuthanasie.

Das würde ich so nicht mal unbedingt sagen wollen. Wenn man uns Jägern aber sagt, wir haben uns da raus zu halten, dann ist dem nunmal so.

Es waren zwei Schützen beteiligt. Uns unbekannt ist der Zustand des Wolfes bevor der tötliche Schuß abgegeben wurde. Dieser Zustand resultiert nämlich aus der Vorderlaufverletzung und weiteren, nicht oder nicht sofort tötlichen Schüssen.

WH
Amadeus

Nachtrag:

Wenn der Web-Seite der Uelzener Jägerschaft glauben darf, dann hatte der Wolf vier Schüsse bekommen. erstens ein Schuß auf den Vorderlauf von einem Unbekannten, zweitens ein Schuß durch den Fang, drittens ein Schuß durch die Lendenwirbelsäule und schließlich viertens den eigentlichen Fangschuß auf die Kammer.

Zumindest vor Abgabe des eigentlichen Fangschusses war der Wolf vermutlich in einem Zustand in dem er nicht mehr überlebt hätte.

WH
Amadeus
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
dennisR schrieb:
Also ich finde das Urteil vollkommen unverhältnismäßig, der Wolf war schließlich offensichtlich krank. Da scheinen einige ein sehr komisches Verhältnis zum zum Tierschutz zuhaben.

Was ist da unverhältnismäßig. UNverständlich ist es, dass es immer wieder Leute gibt, die meinen, weil der Wolf irgendwie verletzt war, müsste/dürfte man ihn abschiessen. Es ist nicht so und sollte langsam aber sicher mal angekommen sein.

Das sehe ich im Prinzip genau so! Nur musste ich bei 180 Tagessätzen auch mehrmals trocken schlucken. Der kann jetzt also für 5 Jahre das, was ihm wahrscheinlich wichtig war an den Nagel hängen...und (aber ich habe seine Aussage ja nicht gehört und kann sie deshalb nicht bewerten) das, obwohl er unter Umständen aus Unwissenheit gehandelt hat? Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber man könnete doch (je nach Aussage) zumindest vom guten Glauben ausgehen, oder nicht?
Man hat so ein Traraa gemacht, der Tierschutz sei nun im GG verankert, aber was hat dann so etwas für eine Außenwirkung?
180 TS wäre vielleicht dann nicht ungerechtfertigt, wenn er wieder besseren Wissens aus Geilheit geschossen hätte, das vertuschen wollte und sich nun noch damit brüstet...vergleichbar mit dem Hundeschießer aus Thüringen. Sonst hätte doch eine niedrigere Strafe mit Symbolwirkung allemahl gereicht. Meine Meinung.


Es scheint aber auch so zu sein, daß sich eben noch nicht überall herumgesprochen hat, daß das TS-Gesetz eine Tötung zur Vermeidung von Schmerzen eben nicht hergibt. Dieser Passus ergibt sich einzig und allein aus dem Jagdrecht und kann sich somit auch nur auf die Jagdausübung und jagdbares Wild beziehen. Kann man nicht oft genug wiederhohlen.


BTW:
Vor einigen Jahren wurde in der Lausitz mal eine große Fangaktion durchgeführt, weil sich eine Wölfin mit Haushunden vergnügt hatte und die Hybriden den Bestand nicht versauen sollten. Wenn ich jetzt höre, daß da 70 Wälfe leben sollen, dann frage ich mich, ob die alle "echt" sind. Gibt es dazu neuere Erkenntnisse?
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
Na gut, über die Höhe der Tagessätze kann man tatsächlich diskutieren, hatte es etwas falsch verstanden...

Die Höhe oder die Anzahl???

Dieser Strafbefehl bewirkt nur eines, sollte irgendwann irgendwo ein Wolf tot aufgefunden werden, dann verschwindet er in einem Loch und keiner gibt mehr irgendwas zu.

WH
Amadeus
 

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