Hunsrückwilderer schrieb:
dennisR schrieb:
Also ich finde das Urteil vollkommen unverhältnismäßig, der Wolf war schließlich offensichtlich krank. Da scheinen einige ein sehr komisches Verhältnis zum zum Tierschutz zuhaben.
Was ist da unverhältnismäßig. UNverständlich ist es, dass es immer wieder Leute gibt, die meinen, weil der Wolf irgendwie verletzt war, müsste/dürfte man ihn abschiessen. Es ist nicht so und sollte langsam aber sicher mal angekommen sein.
Das sehe ich im Prinzip genau so! Nur musste ich bei 180 Tagessätzen auch mehrmals trocken schlucken. Der kann jetzt also für 5 Jahre das, was ihm wahrscheinlich wichtig war an den Nagel hängen...und (aber ich habe seine Aussage ja nicht gehört und kann sie deshalb nicht bewerten) das, obwohl er
unter Umständen aus Unwissenheit gehandelt hat? Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber man könnete doch (je nach Aussage) zumindest vom guten Glauben ausgehen, oder nicht?
Man hat so ein Traraa gemacht, der Tierschutz sei nun im GG verankert, aber was hat dann so etwas für eine Außenwirkung?
180 TS wäre vielleicht dann nicht ungerechtfertigt, wenn er wieder besseren Wissens aus Geilheit geschossen hätte, das vertuschen wollte und sich nun noch damit brüstet...vergleichbar mit dem Hundeschießer aus Thüringen. Sonst hätte doch eine niedrigere Strafe mit Symbolwirkung allemahl gereicht. Meine Meinung.
Es scheint aber auch so zu sein, daß sich eben noch nicht überall herumgesprochen hat, daß das TS-Gesetz eine Tötung zur Vermeidung von Schmerzen eben nicht hergibt. Dieser Passus ergibt sich einzig und allein aus dem Jagdrecht und kann sich somit auch nur auf die Jagdausübung und jagdbares Wild beziehen. Kann man nicht oft genug wiederhohlen.
BTW:
Vor einigen Jahren wurde in der Lausitz mal eine große Fangaktion durchgeführt, weil sich eine Wölfin mit Haushunden vergnügt hatte und die Hybriden den Bestand nicht versauen sollten. Wenn ich jetzt höre, daß da 70 Wälfe leben sollen, dann frage ich mich, ob die alle "echt" sind. Gibt es dazu neuere Erkenntnisse?