Erst mal wollen wir doch die Pressenotiz für die Nachwelt festhalten, denn irgendwann wird der Link nicht mehr das hergeben, was er jetzt hergibt:
"Niedersachsen
Wolfsschützen müssen Geldstrafen zahlen
Das Amtsgericht Dannenberg hat zwei Jäger zu Geldstrafen verurteilt, weil sie im Dezember 2007 im Wendland tödliche Schüsse auf einen wild lebenden Wolf abgeben haben. Der 46 Jahre alte Jäger soll für seine tödlichen Schüsse 10.800 Euro, sein 52-jähriger Jagdgefährte 4.000 Euro zahlen. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, erließ das Gericht gegen die Männer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz. Dem Jäger, der den letztendlich tödlichen Schuss abgegeben hatte, wird zudem ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz vorgeworfen. Beide Männer legten Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Gutachten: Wolf war trotz Verletzung überlebensfähig
Nach dem Vorfall im Landkreis Lüchow-Dannenberg hatten die Jäger erklärt, der Wolf sei bereits verletzt gewesen. Sie hätten ihn von seinen Qualen erlösen wollen. Das Gericht sagte dagegen, wilde Wölfe dürften nach dem Bundesnaturschutzgesetz weder gejagt noch verletzt werden. Einen verwundeten Wolf dürfe nur ein Amtstierarzt töten.
Einem Gutachten zufolge war der Wolf bereits zuvor durch einen Schuss am linken Vorderlauf schwer verletzt worden, konnte sich aber auf drei Beinen weiter fortbewegen. Das Tier sei überlebensfähig gewesen. Der Schütze, der die Verletzung des Vorderlauf verursacht habe, wurde trotz umfangreicher Ermittlungen nicht gefunden.
Stand: 04.08.2008 12:41"
Quelle: NDR Online - Nachrichten
@ Dompfaff:
Bezogen auf Deine Aussage: "Wenn sich sonst schon keiner zum Anwalt der Vernunft macht, warum dann nicht wenigstens wir Jäger?" stellt sich mir die Frage, ob das ein Aufruf zu einer Straftat oder zumindest ziviler Ungehorsam sein soll. Es ist nun mal verboten und damit basta. Wenn da wer am Ende des Jagdtages aus Versehen über die Strecke steigt, ist das gleich ein Fall fürs Jagdgericht. Dann diskutieren wir hier über Hut auf oder Hut ab beim Halali nach dem Streckelegen und Du meinst, wir sollen fröhlich drauflos ballern und uns über bestehendes Recht hinwegsetzen? Oder wie ist Deine Aussage gemeint?
Solange der Wolf noch dem Naturschutzrecht unterliegt, hat der Finger gerade zu bleiben. Genauso wie beim Dergl in NRW und bei der Katze, die keine 200 m vom letztbewohnten Haus enfernt durch den Acker schleicht. Alles andere ist kontraproduktiv!
Gegen einen solchen Strafbefehl würde ich allerdings auch Widerspruch einlegen und es auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen. Es ist immer leicht, im Nachhinein als Amtstierarzt in aller Ruhe am Sezier- und Schreibtisch zu entscheiden, ob eine Möglichkeit des Überlebens bestanden hat. Vielleicht hat der Herr ATA ja ein Rezept, wie man in einer solchen Situation eine richtige Entscheidung fällen kann.