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Ein anderer Fall werden die Gebietskulissen sein, welche die Wildforschungsstelle in den nächsten Wochen veröffentlichen wird. Jene Gebietskulissen, wo die Baujagd am Kunstbau durchgeführt werden darf. Sobald diese veröffentlicht werden, sollten die NRW Jäger ein Auge darauf werfen, welche Arten mit der Baujagd dort geschützt werden sollen , und warum die Grenzen örtlich so gefasst worden sind und nicht anders. Der Jagdverband sollte dann ggf. auch eine Klage von Jägern außerhalb dieser Kulisse unterstützen, wo diese zu schützende Art ebenfalls vorkommt , oder eine Art , welche den gleichen rote Liste Status hat. Beispiel : Mit der Gebietskulisse sollen Rebhühner und Kiebitze geschützt werden, dann könnten alle Jäger außerhalb der Kulisse versuchen erfolgreich zu Klagen, bei welchen ebenfalls diese Arten vorkommen. Unter Umständen können auch Jäger erfolgreich klagen, welche die Waldschnepfe in ihrem Revier schützen wollen , welche den gleichen Rote Liste Status hat wie das Rebhuhn. In diesem Fall müsste ganz NRW in die Kulisse fallen, diese also hinfällig werden lassen. Ergo: In ganz NRW dürfte die Baujagd ausgeübt werden, denn die Waldschnepfe kommt in allen Waldgebieten vor.
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