Wo bleiben Klagen gegen das neue NRW-"Jagd"gesetz;

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Ein anderer Fall werden die Gebietskulissen sein, welche die Wildforschungsstelle in den nächsten Wochen veröffentlichen wird. Jene Gebietskulissen, wo die Baujagd am Kunstbau durchgeführt werden darf. Sobald diese veröffentlicht werden, sollten die NRW Jäger ein Auge darauf werfen, welche Arten mit der Baujagd dort geschützt werden sollen , und warum die Grenzen örtlich so gefasst worden sind und nicht anders. Der Jagdverband sollte dann ggf. auch eine Klage von Jägern außerhalb dieser Kulisse unterstützen, wo diese zu schützende Art ebenfalls vorkommt , oder eine Art , welche den gleichen rote Liste Status hat. Beispiel : Mit der Gebietskulisse sollen Rebhühner und Kiebitze geschützt werden, dann könnten alle Jäger außerhalb der Kulisse versuchen erfolgreich zu Klagen, bei welchen ebenfalls diese Arten vorkommen. Unter Umständen können auch Jäger erfolgreich klagen, welche die Waldschnepfe in ihrem Revier schützen wollen , welche den gleichen Rote Liste Status hat wie das Rebhuhn. In diesem Fall müsste ganz NRW in die Kulisse fallen, diese also hinfällig werden lassen. Ergo: In ganz NRW dürfte die Baujagd ausgeübt werden, denn die Waldschnepfe kommt in allen Waldgebieten vor.
 
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Und das ist ja das bescheuerte an diesen Gebietskulissen. Die Waldschnepfe wird geschont, weil sie angeblich selten ist, fällt aber anscheinend nicht in die Gebietskulissen, denn sie kommt fast überall in NRW vor. Was die Kulissen ja hinfällig machen würde. Die Schnepfe ist angeblich selten, darf aber nicht geschützt werden. :no:

Klagen wird hier angesagt sein. Gleiches nicht ungleich behandeln heißt die Devise, Art . 3 GG
 
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Und das ist ja das bescheuerte an diesen Gebietskulissen. Die Waldschnepfe wird geschont, weil sie angeblich selten ist, fällt aber anscheinend nicht in die Gebietskulissen, denn sie kommt fast überall in NRW vor. Was die Kulissen ja hinfällig machen würde. Die Schnepfe ist angeblich selten, darf aber nicht geschützt werden. :no:

Klagen wird hier angesagt sein. Gleiches nicht ungleich behandeln heißt die Devise, Art . 3 GG

Was ist denn heutzutage Gesetz/Beschlüsse noch Wert,wenn die Führungsperson sich einfach über EU-Recht hinwegsetzen kann,wenn nach einer Schlappe in Sachsen die Wolfsmanager in Niedersachsen Wölfe mit nicht genehmigten Fallen einfach weitermachen ? Remmel und & werden sich das alles anhören und das wars dann. Die Gesetzesanwendung findet zunehmend nur noch in eine Richtung statt.
 
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...

Vorbehaltlich eines entsprechenden Präsidiumsbeschlusses in seiner nächsten Sitzung am 30.09.2015, wird der LJV die Koordination und Durchführung der einzelnen Klagen in die Wege leiten.
Mit freundlichen Grüßen
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund
Ist die Klage eigentlich schon "in die Wege geleitet" ?
 
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Ich fürchte, dass man auf das Bundesjagdgesetz hofft.
Hoffen und Harren hält manchen zum Narren.
Man kann nur staunend mit ansehen, was sich die Mitglieder von einer anscheinend total unfähigen Funktionärsriege so alles bieten lassen ?! :no:
 
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Moin,

den Pressesprecher des LJV-NRW habe ich auf die äusserst mangelhafte Kommunikation zu den Verbandsmitgliedern angesprochen und erhielt den Hinweis, "daß man nicht jeden Verfahrensschritt in der Öffentlichkeit dokumentieren und kommentieren müsse". (...)

Als LJV-Mitglied fühlt man sich da schon "ein wenig" gekniffen. Andererseits muss man den Verantwortlichen auch den Raum lassen, zu agieren. Ich würde mir jedenfalls wenigstens etwas mehr Information wünschen. Und sei es über eine LJV-Mitglieder-Mailingliste oder ein LJV-internes zugangsgeschütztes Portal.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Gestern hat M.-Schallenberg auf unserer Kreisversammlung in einer Rede noch erwähnt, dass entsprechende Klagen in Vorbereitung seien. Wie lange man noch vorzubereiten gedenkt, hat er nicht gesagt.
 
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Von "Verfassungsklage" fabulierte auch der LJV BW einmal, das war 2014. Geschehen ist: nichts. Aus meiner Sicht muss auch nichts geschehen, aber dann sollte man die Backen nicht so aufblasen, wenn hinterher nicht mal ein Rülpser rauskommt;-)
 
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Moin,

das ist ja ganz nett, aber warum machen die aus dem Inhalt der Verfassungsbeschwerden wieder so ein (vorläufiges) Geheimnis?
Genauso bei den angesprochenen Klagen vor den "Fachgerichten": Warum wird nicht wenigstens einmal aufgezählt, um welche konkreten Inhalte es da geht?

Geheimniskrämernd,
Schnepfenschreck.
 
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Mahlzeit,

heute Morgen bereits im Qualitätsradio gehört im Stil von: Jäger wollen wieder Katzen abknallen dürfen.
Immer wird auf diesem kleinen Teilbereich beifallheischend (ich will nicht öffentlichkeitswirksam schreiben) herumgehackt und mittels Sprach-/Wortwahl polemisiert anstatt sachlich zu berichten.


Ideologie gegen Fakten, immer aufs Neue. :thumbdown:


Waidmannsheil
mit jeder Menge Einstein


Beuterheinländer
 
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[...]
Immer wird auf diesem kleinen Teilbereich beifallheischend (ich will nicht öffentlichkeitswirksam schreiben) herumgehackt und mittels Sprach-/Wortwahl polemisiert anstatt sachlich zu berichten.

Man muss aber leider sagen, dass Jagdgegner wie auch -befürworter mit Begeisterung auf diesen Zug aufgesprungen sind, auch und besonders im Vorfeld.
 
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Mahlzeit,

heute Morgen bereits im Qualitätsradio gehört im Stil von: Jäger wollen wieder Katzen abknallen dürfen.
Immer wird auf diesem kleinen Teilbereich beifallheischend (ich will nicht öffentlichkeitswirksam schreiben) herumgehackt und mittels Sprach-/Wortwahl polemisiert anstatt sachlich zu berichten.


Ideologie gegen Fakten, immer aufs Neue. :thumbdown:



Die "Fakten" sehen dann so aus:

http://www.t-online.de/regionales/id_77886836/korrekturbedarf-beim-jagdgesetz.html
 

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