Wildschwein im eigenen Garten

A

anonym

Guest
Pfannenjäger schrieb:
Also, wir fassen zusammen:

1.) Erlaubnis UJB idealerweise gleich zusammen mit
2.) Schießerlaubnis Polizei
3.) Erlaubnis Jagdpächter (falls ihr das selber nicht seid).
4.) Erlaubnis des Grundstückseigentümers (falls ihr das nicht selber seid).
Anm.: Ihr seid NICHT haftpflichtversichert, da keine Jagdausübung!

und bum um.


Und immer schön die Güterabwägung (Ihr wisst schon, die Frage: was ist wichtiger? Sau oder Schwiegermutter? :twisted: ) im Auge behalten. :wink:

PJ

zu 1 und 2: Die örtlich zuständige Ordnungsbehörde ist erste Ansprechpartnerin, die setzt sich ohnehin ins Benehmen mit der Kreisverwaltung, wenn WILD im Spiel ist. Und es soll ja eine Gefahr abgewehrt werden. Die Polizei ist nur zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zuständig, nicht für die Erteilung von schriftlichen Schießerlaubnissen. Sie könnte den Jäger ggf. aber u.U. als Notstandsverantwortlichen zur Hilfeleistung heranziehen. Mehr will ich dazu nicht sagen, im Rahmen einer Rechtsklausur würden mir hierzu aber noch einige Problematiken einfallen, die es zu untersuchen gälte.....
3. braucht es nicht, sofern es sich um befriedete Bezirke handelt, denn hier ruht die Jagd. Es sei denn, der JAB wäre auch in diesen Bezirken je nach Landesrecht hinterher alleinig aneignungsbefugt.
4. Jo, aber der ruft ja in der Regel erst Verwaltung und Jäger auf den Plan, Erlaubnis also immanent, spätestens dann, wenn er Dich mit Plempe auf sein Grundstück läßt. Es gibt Haftpflichtversicherungen, die auch sowas abdecken, aber auch eine Jagd in befriedetem Bezirk ist nach meiner Rechtsauffassung jedenfalls dann befugte Jagdausübung, wenn eine Erlaubnis in Form der Schießerlaubnis erteilt wurde und Wild geschossen werden soll, das unter § 2 BJG bzw. die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften fällt. Damit Haftpflicht regelmäßig kein Problem, aber die einschlägigen Vorschriften des StGB, wenn was passiert....
 
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Pfannenjäger..der letzte Absatz (Schwiegermutter) war gut...
ehrlich gesagt, da hab ich mir bisher noch nie Gedanken drüber gemacht..
..bislang hat aber auch noch keine Schwiegermutter in
einem unserer beiden Schweinepestcontainer gehangen...... :lol: :lol:
 
A

anonym

Guest
Hallo Thorshammer
die Sachbearbeiter in den Kreisbehörden sind selbst meist nicht besonders beschlagen mit diesen Fragen und was dir hier geraten wird kann dir mal nützen und mal nicht, aber da du wohl in HVL ansässig bist, würd ich dir empfehlen beim Kreis in Nauen anzurufen (UJB) und nach Frau Fuchs zu fragen (ich hoffe das der Name stimmt und dass sie noch dort arbeitet), weil erstens ist die ziemlich fit was solche Themen betrifft, zweitens hat die immer ein offenes Ohr für Jäger (kenn ich schon ganz anders).
Drittens ist es besser wenn sie schon bescheid weiss bevor du evtl. mist baust. :lol:
Solltest du wieder Erwarten in OPR ansässig sein --vergiss alles was ich gesagt habe. Dann ist wahrscheinlich die "Frischlingswippbrettfalle" die bessere Alternative (mit der option der erweiterung zur SB_Falle)

WH rechy
 
A

anonym

Guest
Rhoenjaeger schrieb:
Notwehr ist nicht.

Notstand schon !

In diesem Fall, der hier angesagt wurde, auch nicht. Der Threadstarter hat oder hätte sich selbst in diese Situation begeben und dabei ggf. sogar eine oder mehrere Straftaten begangen.

Im übrigen wurde das abstrakt für den geneigten Leser bereits gesagt. Eine Sau ist keine Person. Umgekehrt kann das aber schon mal der Fall sein. :roll:
 
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Warum werden meine Posts immer missverstanden :cry:
Naja aber davon abgesehen würde eh keiner eine Jagdeinladung im befriedeten Bezirk annehmen. Der Jagdschein des Grundeigentümers wär auch, falls es doch mal dazu kommen würde, bestimmt nicht weg oder wo siehst du da eineStraftat?
Der Schütze würde sich strafbar machen aber doch nicht jemand der
eine mündliche Erlaubnis für die Jagd auf seinem Grundstück gibt.
 
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Pfannenjäger schrieb:
...
Viel zu kompliziert, ich ruf in 3 Minuten Egon auf'm Handy an, der sagt "jau" (das reicht, Papier kommt später) und anschließend kommt der vorbei - zum Grillen. Sollst mal sehen, wie schnell der nach Feierabend da ist. :shock:

Zum Glück gibt es noch den kleinen Dienstweg. :wink:

PJ

Das, wenn Egon "besonders gute Freunde" im Amt hat, kostet ihn evtl. den Job und dich für mehrere Jahre das Vergnügen Jagen und Waffen besitzen zu dürfen.
Wär mir zu riskant.

Teddy
 
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anonym

Guest
checkinthedark schrieb:
Pfannenjäger schrieb:
...
Viel zu kompliziert, ich ruf in 3 Minuten Egon auf'm Handy an, der sagt "jau" (das reicht, Papier kommt später) und anschließend kommt der vorbei - zum Grillen. Sollst mal sehen, wie schnell der nach Feierabend da ist. :shock:

Zum Glück gibt es noch den kleinen Dienstweg. :wink:

PJ

Das, wenn Egon "besonders gute Freunde" im Amt hat, kostet ihn evtl. den Job und dich für mehrere Jahre das Vergnügen Jagen und Waffen besitzen zu dürfen.
Wär mir zu riskant.

Teddy

Rechtmäßiges Handeln hat noch niemand den Job gekostet, auch dann und erst recht nicht, wenn es auf dem kleinen Dienstweg unbürokratisch erfolgt. Beispiel: Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Schießerlaubnis vorliegen, kann, darf und sollte man es genau so machen, sonst leidet die Effektivität, weil die Sau andernfalls über alle Berge ist.
 
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9x19 schrieb:
checkinthedark schrieb:
Pfannenjäger schrieb:
...
Viel zu kompliziert, ich ruf in 3 Minuten Egon auf'm Handy an, der sagt "jau" (das reicht, Papier kommt später) und anschließend kommt der vorbei - zum Grillen. Sollst mal sehen, wie schnell der nach Feierabend da ist. :shock:

Zum Glück gibt es noch den kleinen Dienstweg. :wink:

PJ

Das, wenn Egon "besonders gute Freunde" im Amt hat, kostet ihn evtl. den Job und dich für mehrere Jahre das Vergnügen Jagen und Waffen besitzen zu dürfen.
Wär mir zu riskant.

Teddy

Rechtmäßiges Handeln hat noch niemand den Job gekostet, auch dann und erst recht nicht, wenn es auf dem kleinen Dienstweg unbürokratisch erfolgt. Beispiel: Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Schießerlaubnis vorliegen, kann, darf und sollte man es genau so machen, sonst leidet die Effektivität, weil die Sau andernfalls über alle Berge ist.

Ich hab mal das Problematische rot markiert: Da wird also eine Amtshandlung vorgenommen - und der Amtswalter bekommt die Belohnung, nach der er schon giert, postwendend.

Natürlich ist da nichts dran!! Ein Schuft, wer so eine harmlose Verhaltensweise verdächtigt. Aber würdest du das drauf ankommen lassen?

Immerhin stehen hier Bestechlichkeit/Vorteilsnahme - Bestechung in Rede.

Tedddy
 
A

anonym

Guest
Nein, nicht so absolut. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bei rechtmäßigem Handeln unter Annahme einer gewissen Ermessensreduzierung auf null, wovon ich hier ausgehe, erlaube ich mir, das aus verschiedenen Gründen anders zu sehen. Und nochmal, es geht um Gefahrenabwehr und bei Wild gibt es da grds. keinen Ermessenspielraum mehr. Aber wenn Du konkrete Anhaltspunkte hast, bitte ich Dich das juristisch einwandfrei zu begründen, ich lerne noch gerne dazu, oder Deine Anschuldigungen zu unterlassen.
 
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9x19 schrieb:
Rhoenjaeger schrieb:
Notwehr ist nicht.

Notstand schon !

In diesem Fall, der hier angesagt wurde, auch nicht. Der Threadstarter hat oder hätte sich selbst in diese Situation begeben und dabei ggf. sogar eine oder mehrere Straftaten begangen.

Das würde ich jetzt anzweifeln. Dein Garten ist Dein Grundstück, somit kannst Du da tun und lassen was Du willst. Du musst aus dem Garten nicht verschwinden, wenn Wildschweine oder anderes Getier anrücken, und sobald Dich das Wildschwein annimmt, ist es wirklich Notstand. Den Revolve darft Du auf Deinem Grundstück auch geladen rumtragen, das ist besitzen und nicht führen, also auch kein Problem.

Dass man sich in einer Notstandssituation nicht mehr verteidigen darf, wenn man diese absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt hat, würde ich bezweifeln. In der Notwehr heisst es, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen - übertragen auf den vorliegenden Fall würde ich argumentieren, das mich Wildschweine nicht am betreten meines Gartens hindern dürfen. Um deutlich zu machen, was ich meine: Gleiche Situation, nur menschlicher Eindringling. Haus- und Gartenbesitzer geht mit Waffe in der Hand nachsehen (und wenn ihr Euch auf den Kopf stellt - das IST erlaubt, einfach, weil es nicht verboten ist). Eindringling greift ihn an und wird ins Jenseits befördert. Klarer Fall von Notwehr, da gibt es ein Urteil (da war es der Bürgersteig vor dem Haus statt der Garten).

MFG
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checkinthedark schrieb:
Da wird also eine Amtshandlung vorgenommen - und der Amtswalter bekommt die Belohnung, nach der er schon giert, postwendend.

Steht hier irgendwo, daß er was vom Grillgut abbekommt? :p Soll ich mir 'nen anderen Schulkamerad suchen? Hat irgendjemand irgendeinen Nachteil zu befürchten? Er kommt vorbei um das Schriftliche zu regeln und stell Dir vor, wir wählen auch NICHT die gleiche Partei. :twisted: Und nicht zuletzt: Glaubst Du ernsthaft, es gäbe jede Woche Wildschweine im Garten?

Denk' ich an Deutschland ... :cry:

PJ
 

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