- Registriert
- 12 Nov 2008
- Beiträge
- 5.076
von wegen Notwehr..das geht eindeutig in die Hose,
wenn sich die Rotte oft in der bebauten Umgebung
aufhält, kann man eine Schießerlaubnis nach dem
Waffengesetz beantragen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob
eine Schussabgabe unter Berücksichtigung aller Sicherheitserfordernisse
möglich ist..wenn ja, darf der Abschuss nur durch einen Jagdscheininhaber
erfolgen..in Regel der zuständige Jagdpächter oder sein Jagdaufseher..
..wurde schon mehrfach angewandt und brachte Erfolg und
Dankbarkeit von Hauseigentümern gegenüber den Jägern....
..alle anderen "Verfahrensweisen" geben mächtig Ärger :!:
wenn sich die Rotte oft in der bebauten Umgebung
aufhält, kann man eine Schießerlaubnis nach dem
Waffengesetz beantragen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob
eine Schussabgabe unter Berücksichtigung aller Sicherheitserfordernisse
möglich ist..wenn ja, darf der Abschuss nur durch einen Jagdscheininhaber
erfolgen..in Regel der zuständige Jagdpächter oder sein Jagdaufseher..
..wurde schon mehrfach angewandt und brachte Erfolg und
Dankbarkeit von Hauseigentümern gegenüber den Jägern....
..alle anderen "Verfahrensweisen" geben mächtig Ärger :!: