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Evolution schrieb:9x19 schrieb:Rhoenjaeger schrieb:Notwehr ist nicht.
Notstand schon !
In diesem Fall, der hier angesagt wurde, auch nicht. Der Threadstarter hat oder hätte sich selbst in diese Situation begeben und dabei ggf. sogar eine oder mehrere Straftaten begangen.
Das würde ich jetzt anzweifeln. Dein Garten ist Dein Grundstück, somit kannst Du da tun und lassen was Du willst. Du musst aus dem Garten nicht verschwinden, wenn Wildschweine oder anderes Getier anrücken, und sobald Dich das Wildschwein annimmt, ist es wirklich Notstand. Den Revolve darft Du auf Deinem Grundstück auch geladen rumtragen, das ist besitzen und nicht führen, also auch kein Problem.
Dass man sich in einer Notstandssituation nicht mehr verteidigen darf, wenn man diese absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt hat, würde ich bezweifeln. In der Notwehr heisst es, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen - übertragen auf den vorliegenden Fall würde ich argumentieren, das mich Wildschweine nicht am betreten meines Gartens hindern dürfen. Um deutlich zu machen, was ich meine: Gleiche Situation, nur menschlicher Eindringling. Haus- und Gartenbesitzer geht mit Waffe in der Hand nachsehen (und wenn ihr Euch auf den Kopf stellt - das IST erlaubt, einfach, weil es nicht verboten ist). Eindringling greift ihn an und wird ins Jenseits befördert. Klarer Fall von Notwehr, da gibt es ein Urteil (da war es der Bürgersteig vor dem Haus statt der Garten).
MFG
Evolution
9x19 schrieb:Erstens muß man nicht in den eigenen Garten, wenn dort gerade Sauen sind, ..., und schon gar nicht mit der Kanone, ...
Wer eine Situation absichtlich herbeiführt, sie provoziert, ist grds. nicht mehr im Recht.
9x19 schrieb:Am besten ist es also, wenn man immer schön höflich ist und sich beizeiten verzieht.
9x19 schrieb:Du willst wohl nicht und blendest daher absichtlich das mit dem fremden Garten im Zitat aus, um den es mir alleine ging. Es dürfte klar sein, daß Du im eigenen Garten grds. machen kannst, was Du willst, mit Plempe wäre ich aber vorsichtig, das könnte als Bedrohung angesehen werden. ABER DU HAST IN FREMDEM GARTEN BEI SAUBESUCH MIT KANONE ABSOLUT GAR NICHTS ZU SUCHEN UND BEGEHST EINE STRAFTAT. Ich hoffe, Du hast das jetzt drin.
Denkst du.Evolution schrieb:Das würde ich jetzt anzweifeln. Dein Garten ist Dein Grundstück, somit kannst Du da tun und lassen was Du willst.
grobe sau schrieb:Denkst du.Evolution schrieb:Das würde ich jetzt anzweifeln. Dein Garten ist Dein Grundstück, somit kannst Du da tun und lassen was Du willst.
Ich habe mir für mein Grundstück ein Genehmigung zur Gefahrenabwehr für Raubwild und Sauen von der Unteren Jagdbehörde für ein Jahr geholt. Kostet ein paar Euro, aber man ist auf der sicheren Seite. Ich darf das Wild fangen und oder auch erlegen.
Evolution schrieb:9x19 schrieb:Du willst wohl nicht und blendest daher absichtlich das mit dem fremden Garten im Zitat aus, um den es mir alleine ging. Es dürfte klar sein, daß Du im eigenen Garten grds. machen kannst, was Du willst, mit Plempe wäre ich aber vorsichtig, das könnte als Bedrohung angesehen werden. ABER DU HAST IN FREMDEM GARTEN BEI SAUBESUCH MIT KANONE ABSOLUT GAR NICHTS ZU SUCHEN UND BEGEHST EINE STRAFTAT. Ich hoffe, Du hast das jetzt drin.
Sorry, hatte ich falsch verstanden. Ich hatte mir nur das Eingangspost angesehen, und da ging es um den eigenen Garten. Dass der an der Grenze aufhört, und ab da völlig andere Regeln gelten, ist mir auch klar. Ich wollte Dich wirklich nicht falsch zitieren.
MFG
Evolution