Wildpretpreise

Registriert
18 Sep 2001
Beiträge
2.365
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von nightviewer:
wozu dann outsourcing? ok weniger Arbeit, aber wenn man es selbst macch und die Sau zu den 120 &#8364; verkauft...dann hat man doch grösseren Gewinn.<HR></BLOCKQUOTE>

Wenn aber die Räumlichkeiten nicht ausreichen, macht das outsourcen schon Sinn. Nur macht die Arbeit bei uns kein Metzger für 30&#8364;. Die die Idee indessen ist gut.
 
Registriert
14 Okt 2003
Beiträge
9.130
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Urian:


Nix, aber Dingo hat so ungläubig gefragt!
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja, hatte ich, weil ich mir einfach nicht vorstellen kann, daß ich das alleine bei ca. 35 Stk. Schalenwild bewerkstelligen könnte. Und nur deswegen.
Aber seid ehrlich: Ihr würdet doch auch lieber Euer Wild in der Decke/Schwarte verkaufen, und dabei einen Preis von Rehwild 7,15 €/kg und Schwarzwild 5,--€ erzielen...??!!als Euch die Sauarbeit zu machen. Hobby hin oder her, das artet in Arbeit aus......
Wenn ich jemand ein Reh aus der Decke schlage, berechne ich 10,-- € extra, allerdings nur grob zerwirkt. Für eine Sau dementsprechend, je nach Größe.....
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dingo:
Aber seid ehrlich: Ihr würdet doch auch lieber Euer Wild in der Decke/Schwarte verkaufen, und dabei einen Preis von Rehwild 7,15 &#8364;/kg und Schwarzwild 5,--&#8364; erzielen...??!!<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist jetzt eine sogenante JA-FRAGE
icon_wink.gif
 
Registriert
14 Okt 2003
Beiträge
9.130
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von fox01:


Das ist jetzt eine sogenante JA-FRAGE
icon_wink.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Siehste, deswegen mach ich mir die Arbeit nicht...
icon_wink.gif
 
Registriert
23 Mrz 2004
Beiträge
1.493
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Aber seid ehrlich: Ihr würdet doch auch lieber Euer Wild in der Decke/Schwarte verkaufen, und dabei einen Preis von Rehwild 7,15 €/kg und Schwarzwild 5,--€ erzielen...??!!als Euch die Sauarbeit zu machen. Hobby hin oder her, das artet in Arbeit aus......

Für jemanden der diese Preise erzielt besteht auch kein Grund über andere Vermarktungsstrategien nachzudenken. Das ist ein Thema für Jäger die ihre Drückjagdstrecke für 1,80 - 2,00 €/kg vom Wildhändler abholen lassen. Da macht es schon Sinn sich was zu überlegen. Speziell in großstädtisch geprägten Gegenden ist es nahezu unmöglich Wild in der Decke an Endabnehmer zu vermarkten, es bleiben nur der Großhändler oder das Portionieren.
 
Registriert
14 Okt 2003
Beiträge
9.130
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:


Speziell in großstädtisch geprägten Gegenden ist es nahezu unmöglich Wild in der Decke an Endabnehmer zu vermarkten, es bleiben nur der Großhändler oder das Portionieren.
<HR></BLOCKQUOTE>

Definitiv nein !! Ich wohne in einer Gegend, die nicht weit von der Großstadt entfernt ist, und bei uns funktioniert das.

Nochmal: es kommt darauf an, den Leuten die Hochwertigkeit des Lebensmittels Wild zu vermitteln. Ich weiß, das geht nicht von heute auf morgen, aber je früher man damit anfängt, desto schnell ist man am Ziel.

Und glaub mir, ich rede nicht wie der Blinde von der Farbe, ich praktiziere das seit Jahren.....
 
A

anonym

Guest
Editiert, weil offensichtlich
nicht als Satire erkennbar.

[ 16. September 2004: Beitrag editiert von: fox01 ]
 
Registriert
14 Okt 2003
Beiträge
9.130
Editiert, da offensichtlich
überreagiert.....
icon_wink.gif


[ 16. September 2004: Beitrag editiert von: Dingo ]
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Man beachte das "in der Decke" im Absatz 7, Satz 1 des $ 10 der Fleisch-Hygiene-Verordnung:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
FlHV § 10 Inverkehrbringen von Fleisch
(1) Fleisch darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es

1.
von einem Tier stammt, das der Schlachttieruntersuchung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 unterzogen und nach § 5 Abs. 2 und 3 untersucht,

2.
nach § 6 Abs. 1 Satz 1 als tauglich oder tauglich nach Brauchbarmachung beurteilt und nach § 6 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Kapitel V Nr. 1 bis 4 gekennzeichnet,

3.
a) unter Einhaltung der Anforderungen nach § 10a und

b)
in nach § 11 zugelassenen Betrieben gewonnen, zubereitet oder behandelt worden und

4.
von einem mit der Veterinärkontrollnummer des zugelassenen Betriebes und im Falle von frischem Fleisch, das gefroren oder tiefgefroren ist, mit der Angabe des Einfrierdatums nach Monat und Jahr versehenen Handelsdokument oder, soweit vorgeschrieben, von einer Genusstauglichkeitsbescheinigung nach Anlage 3 Nr. 2 begleitet

ist. Bei frischem Fleisch von Rindern einschließlich Wasserbüffeln und Bisons und von Schweinen, das nach Finnland oder Schweden verbracht werden soll, muss das Handelsdokument mit einer der Angaben nach Anlage 3 Nr. 6.4 Abschnitt IV dritter Anstrich versehen sein.


(2) Fleisch darf aus nach § 11a registrierten Betrieben nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es

1.
im Falle des § 11a Abs. 1 in den Betrieben lediglich aufgeteilt, neu zusammengestellt oder gelagert wird,

2.
im Falle des § 11a Abs. 3

a)
von einem Tier stammt, das der Schlachttieruntersuchung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 unterzogen und nach § 5 Abs. 2 und 3 untersucht,

b)
nach § 6 Abs. 1 Satz 1 als tauglich oder tauglich nach Brauchbarmachung beurteilt und nach § 6 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Kapitel V Nr. 1, 2 und 6 gekennzeichnet und

c)
unter Einhaltung der Anforderungen nach § 10b und der Produktionsobergrenzen nach § 11a Abs. 3 und 4 gewonnen, zubereitet oder behandelt worden ist. Es darf nicht in andere Mitgliedstaaten oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme von Island und Liechtenstein verbracht werden.

...


(7) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 dürfen

1.
von einer in § 4 Abs. 2 genannten Person einzelne Tierkörper von erlegtem Haarwild in der Decke oder von einem Erzeuger kleine Mengen an frischem Fleisch von Hauskaninchen

a)
unmittelbar oder auf einem nahe gelegenen Wochenmarkt, jedoch nicht im Reisegewerbe oder im Versandhandel, an Verbraucher

b)
an nahe gelegene be- oder verarbeitende Betriebe zur Abgabe an Verbraucher zum Verzehr an Ort und Stelle und

c)
an Einzelhandelsgeschäfte zur Abgabe an Verbraucher zur Verwendung im eigenen Haushalt,

2.
von einer in § 4 Abs. 2 genannten Person kleine Mengen an frischem Fleisch von erlegtem Haarwild an einzelne natürliche Personen zum eigenen Verbrauch abgegeben werden. Die entsprechenden Anforderungen der Anlage 2 Kapitel I, II und VI sind einzuhalten.
<HR></BLOCKQUOTE>

Selbst wenn die Verarbeitung outgesource wurde, muß man für die Abgabe von verarbeitetem Wild an verarbeitende Betriebe selber ein zugelassener Betrieb nach §11 sein. Wer von Euch ist das? Ich nicht und deswegen bekommen Gastronomen von mir Wild nur in der Decke!
 
A

anonym

Guest
Was bedeutet hier "Betrieb" im Sinne
des Gesetzes? Oder anders herum gefragt,
stellt die entgeltlich oder auch
unentgeltliche Abgabe von Wildpred
durch den Jäger eine gewerbsmäßige
"betriebliche" Tätigkeit dar?

Ich hatte gestern zufällig eine Plauderei
mit dem Seucheninspektor unserer Stadt.
Da ging es mir um die Unbedenklichkeits-
bescheinigung nach § 41 Abs. I Infektions-schutzgesetz.

Gewerblich im Sinne des Infektionsschutz-
gesetzes ist, wenn gegen Entgeld z.B.
Wildpred vom Jäger abgegeben wird.
Die Erläuterungen zum Gesetz, so hat er
es mir versprochen, bekomme ich noch
nachgereicht.
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
@Fox
Du mußt bis unten lesen. §10 Abs.7 Satz 1 und 2 legen die für Jäger bedeutsamen Ausnahmen fest:
Für die Abgabe an Endverbraucher (auch zerwirkt, §10 Abs.7 Satz 2) und Abgabe an Gastronomie und Metzger (nur in der Decke, §10 Abs.7 Satz1 b und c) braucht man kein zugelassener Betrieb sein.


P.S.: Bisher! Die Eu will uns da reinspucken - ist das letzte mal aber abgewehrt worden.

[ 16. September 2004: Beitrag editiert von: Tiroler Bracke ]
 
Registriert
6 Mai 2002
Beiträge
2.356
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Urian:

Hab hier z.B. eine Kneipe, die kaufen mir das Wild nur als gefrorenes Goulasch in 1 KG Portionsbeuteln ab. Das aber zu einem sehr guten Preis und mehr als ich liefern kann.
<HR></BLOCKQUOTE>


Was willst Du mehr ?
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:
Grundlage ist es in allen Fällen, daß das Wild zerwirkt und vakuumiert, teilweise auch eingefroren wird. Küchengerecht erzielt man ganz andere Preise als in Decke oder Schwarte.<HR></BLOCKQUOTE>

Klar.
Viele Jäger mit ihrer beschränkten Sicht begreifen das nur nicht.
Aber wie dieser Thread zeigt, beginnt sich's in erfreulicher Weise zu ändern. Und das ist gut so - gut auch für die Akzeptanz der Jagd.

Carcano
 
Registriert
23 Feb 2004
Beiträge
2.273
Rehwild in der Decke 6 Euro pro KG und Damwild 5 Euro pro KG in der Decke. Machen es aber perfekt küchenfertig. Keulen ohne knochen und alles gehäutet. Ganze Stücke in der Decke verkaufen ist bei uns sogut wie unmöglich. Will keiner haben und kann doch kaum noch einer mit umgehen. Wir verkaufen auch mal nen Rücken einzeln, aber dann wirds teuer. Rücken und die Keulen dann muss man sein Geld drin haben fürs ganze Stück.

Wer hochwertiges Wildpret in der Decke verramscht ist selber Schuld. Unsere Kunden sind so begeistert vom Wildpret das Ihnen der Preis ziemlich egal ist. Preis war noch nie ein Thema. Wildpret sauber zerwirken hat was mit jagdlichem Handwerk zu tun und macht auch Spass. Gehört genauso dazu wie sauber zu schießen.

Nicht wenige Jäger bei uns bringen alles Wild zum Fleischer, weil Sie es garnicht können und das trotz teils 20 und mehr JJ. Und von sauberem Aufbrechen will ich mal garnicht reden. 8 von 10 Jägern können das nämlich nicht vernünftig ! So sind zumindest meine Erfahrungen.
 
A

anonym

Guest
Alles klar!

Ich habe mich beim durchlesen
am Begriff "zugelassenen Betrieb"
festgebissen,"(7) Abweichend von den
Absätzen 1 und 2 dürfen", habe ich
darüber nicht richtig beachtet.

Danke für Deinen Hinweis!
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
151
Zurzeit aktive Gäste
408
Besucher gesamt
559
Oben