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Der Wert der Spende und Verrechnungseinheit ist Euro... bei Sachspenden müssen also die Werte der Gespendetetn Gütter per Verkehrswert defeniert werden.Oder mindert eine Spendenquittung den Wert einer freiwilligen Zuwendung?
Was uns dann zun einerm anderen; sich ankündigendem Problerm führt : Spenden kann ich als Privatperson und die Spende veringert dann mein Einkommen. Ich kann auch als Unternehmen Spenden... jedoch ist die Bereitstellung von Wild derzeitig immere noch Liebhaberei und somit Steuerrechtlich nicht zu Berücksichtigen. Fertige ich jedoch Lebensmittel an die über die Private Nutzung hinaus gehen; ist die Frage der Gewerbsmäsigkeit zu Prüfen... und dann biste Lebensmittelunternehmer; das ohne Zulassung der Lebensmittelüberwachungsbehörde... erstes Problem. Zweites Problem : du unterliegste der Umsatzbesteuerung als Gewerbetreibener... Bedeutet alle Umsetze die du getätigt hast ( auch die aus Geldwertem Vorteil) sind Brutto; die Umsatzsteuer muss abgeführt werden...