Wieviel KW für Jäger

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Naja, die (angebliche) Argumentation des SB, dass KW nur noch Jadgschutzberechtigte und Jagdaufseher (die Fallensteller wurden hier noch vergessen) erhalten sollen, entbehrt nicht ganz einer gewissen Logik.

Bei Wildunfällen werden von der Polizei genau diese Personen informiert und die brauchen dann evtl. eine KW für den Fangschuss. Der "normale" BGS Inhaber kann auch seine Büchse nehmen um mal einen notwendigen Fangschuss abzugeben.

Wie schnell durch eine interne Anweisung / Verwaltungsvorschrift die Auslegung bestimmter Gesetze ohne deren Änderung durch die Behörden erheblich verändert werden kann, sieht man beim Thema "Schalldämpfer" in Bayern.
Ich werde jedenfalls in Kürze mal bei meinem Sachbearbeiter vorstellig und nachfragen. Wenns stimmt dann steht die nächste Investition und der Zeitrahmen schon fest:biggrin:
 
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Bei Wildunfällen werden von der Polizei genau diese Personen informiert und die brauchen dann evtl. eine KW für den Fangschuss. Der "normale" BGS Inhaber kann auch seine Büchse nehmen um mal einen notwendigen Fangschuss abzugeben.

Unsinn.

wenn mein Chef keine Zeit hat ruft er einen seiner Begeher an und der soll dann im öffentlichen Straßenverkehr mit der diclken Berta rumflaken ?:unbelievable:
Es gibt KEINEN extra Bedürfnisnachweis für zwei KW.
Der Jagschein stellt das Bedürfnis dar. Punkt.

Also dem SB mal auf die Füße treten und das WaffG lesen lassen.
 
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Unsinn.

wenn mein Chef keine Zeit hat ruft er einen seiner Begeher an und der soll dann im öffentlichen Straßenverkehr mit der diclken Berta rumflaken ?:unbelievable:
Es gibt KEINEN extra Bedürfnisnachweis für zwei KW.
Der Jagschein stellt das Bedürfnis dar. Punkt.

Also dem SB mal auf die Füße treten und das WaffG lesen lassen.


eben!

und was lernen wir.. sobald genug Moos da ist werden 2 KW beantragt und dann gekauft. Fertig.
Später kann man sich auch noch mal bei geänderten Bedingungen was anderes aussuchen.
 
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Unsinn.

wenn mein Chef keine Zeit hat ruft er einen seiner Begeher an und der soll dann im öffentlichen Straßenverkehr mit der diclken Berta rumflaken ?:unbelievable:

Danke @cast, warum Unsinn wenn Du meine Aussage zum Teil bestätigst:no:

Ja, denn den Anruf der Polizei bekommt dein Chef. Den sieht das Gesetz eigentlich vor für diese Aufgabe. Oder ein Jagdaufseher der eingetragen ist und entsprechende Weiterbildung / Prüfung hat. Das er das aus bekannten Gründen einfach weiterdeligiert ist klar und interessiert doch einen Staat nicht.

Und einen Fangschuss muss ich auch mit der KW mit sicherem Kugelfang durchführen. Dieser reicht dann auch immer für die Dicke Bertha aus. Und Passanten haben eh daneben nichts zu suchen.

Die meisten Jäger Treffen mit Ihren KW auf 5m keinen Bierdeckel. Mit der LW ist das wesentlich einfacher. Und warum führen dann sehr viele Schweisshundeführer eine kurzläufige LW, meistens 8x57IS für den Fangschuss :what:. Weil die dann alle keine Ahnung haben, oder.

Aber sicherlich entscheidend für die Notwendigkeit der Kurzwaffe ist die immense Kosteneinsparung bei der Munition für die hunderten von Fangschüssen pro Jahr :bye:
 
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Moin!

Wie kann man nur so blöd sein, so eine Rechtsbeugung auch noch zu verteidigen? :no:

Wer als HuFü bei Nachsuchen WAS mitschleppt haben wir oft genug durchgekaut. Könnte man auch bei <20 posts gelesen haben. Ahnung von und Achtung vor Jagd- und Waffenrecht sollte (!!!) man bei JS-Inhabern auch erwarten können.

Joe
 
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Warum nimmt el bundi nicht gleich zum abfangen den Kolben des k98 . ist doch viel praktischer als mit der Kurzwaffe.....
 
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Moin!

Nee, lass' mal solche Tpps weg. Sonst fragt der gleich noch wie man den am Besten scharf geschliffen bekommt ...

:twisted:

Joe
 
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...........

Ja, denn den Anruf der Polizei bekommt dein Chef. Den sieht das Gesetz eigentlich vor für diese Aufgabe. Oder ein Jagdaufseher der eingetragen ist und entsprechende Weiterbildung / Prüfung hat. Das er das aus bekannten Gründen einfach weiterdeligiert ist klar und interessiert doch einen Staat nicht.

Interessant, wo genau steht das denn im Gesetz? Und wo steht denn, dass ein Jagdaufseher eine Weiterbildung/Prüfung haben muß um einen Wildunfall "abzuwickeln"?

Wild ist herrenlos, wenn Wild durch Unfall dirket verendet ist brauche ich gar nicht zur Unfallstelle wenn ich auf mein Aneignungsrecht verzichte, dann kann die Polizei oder deren Handlanger den Kadaver entsorgen.
Ich muß nur für die Statistik festhalten um welches Stück es sich handelt.

Sollte das Wild noch leben kann es auch von der Polizei erlöst werden. Oft tun die das aber nicht, weil die entweder zu faul oder zu dumm (wenn ich mir anschaue wie oft die tlw. schiessen um z.B. eine entlaufene Kuh oder Pferd zu töten) sind.

Bleibt also noch der Tierschutz sprich Nachsuche als Grund für ein Erscheinen des JAB am Unfallort und dafür braucht man dann keine Kurzwaffe.

Alles Andere ist Goodwill und hat sich über die Jahre so eingeschliffen.

WMH

scharssen
 
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Nachsuche als Grund für ein Erscheinen des JAB am Unfallort und dafür braucht man dann keine Kurzwaffe.



Hast Du Dich da nicht im Satzzeichen vergriffen?

Ich möchte jedenfalls auf die Möglichkeit, meine Kurzwaffe zur Nachsuche mitnehmen zu können, wenn ich das erforderlich finde, nicht verzichten!

Und schon erst recht nicht, weil ein "el-bandi" das glaubt, für mich mitbestimmen zu können.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Da schreiben irgendwelche Megatrolle einen Riesenbockmist - wie er kaum dümmer sein könnte - und Leute wie "scharssen" fühlen sich berufen da auch noch zu sekundieren :no:.

Es ist langsam nicht mehr auszuhalten in diesem Forum. Blutdruck ist auf 210 :evil: . Ich muss raus in den Wald ...

Wisent
 
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Hast Du Dich da nicht im Satzzeichen vergriffen?

Ich möchte jedenfalls auf die Möglichkeit, meine Kurzwaffe zur Nachsuche mitnehmen zu können, wenn ich das erforderlich finde, nicht verzichten!

Und schon erst recht nicht, weil ein "el-bandi" das glaubt, für mich mitbestimmen zu können.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.


Ups neeee bloß nicht falsch verstehen, kannst KW ruhig mitnehmen. Nur wenn Du eine Nachsuche machen musst, sprich das Wild nicht mehr am Unfallort liegt, kann man IMHO besser ne Langwaffe nehmen.

Wenns nach mir ginge hätte ich nen ganzen Waffenschrank voll Kurzwaffen. Warum...weils mir Spaß macht damit zu schiessen.

Außerdem hasse ich es sinnbefreit gegängelt zu werden !!!

WMH

scharssen
 
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Nur wenn Du eine Nachsuche machen musst, sprich das Wild nicht mehr am Unfallort liegt, kann man IMHO besser ne Langwaffe nehmen.


Für mich bedeutet "Nachsuche" Riemenarbeit mit dem firmen Hund - und nicht Herumgestocher mit der Langwaffe im Nebel.

Welches zusätzliche Werkzeug ich neben dem zuverlässigen Hund mitnehme, hängt stark von der Situation und Wehrhaftigkeit des Wildes ab. Wenn ich mit Blankwaffe, Langwaffe und Kurzwaffe aussehe, als ob ich den Krieg ziehen wollte, ist mir das auch völlig schnuppe: Leben und Gesundheit des Hundes, meine eigene Gesundheit und ein tierschutzgerechtes Erlegen des verletzten Wildes sind mir da wesentlich wichtiger. Über angemessene und nötige Ausrüstung will und muss ich allein bestimmen können. Wenn ich das nicht kann/darf, unterbleibt die Nachsuche.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 

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