Naja, die (angebliche) Argumentation des SB, dass KW nur noch Jadgschutzberechtigte und Jagdaufseher (die Fallensteller wurden hier noch vergessen) erhalten sollen, entbehrt nicht ganz einer gewissen Logik.
Bei Wildunfällen werden von der Polizei genau diese Personen informiert und die brauchen dann evtl. eine KW für den Fangschuss. Der "normale" BGS Inhaber kann auch seine Büchse nehmen um mal einen notwendigen Fangschuss abzugeben.
Wie schnell durch eine interne Anweisung / Verwaltungsvorschrift die Auslegung bestimmter Gesetze ohne deren Änderung durch die Behörden erheblich verändert werden kann, sieht man beim Thema "Schalldämpfer" in Bayern.
Ich werde jedenfalls in Kürze mal bei meinem Sachbearbeiter vorstellig und nachfragen. Wenns stimmt dann steht die nächste Investition und der Zeitrahmen schon fest:biggrin:
Bei Wildunfällen werden von der Polizei genau diese Personen informiert und die brauchen dann evtl. eine KW für den Fangschuss. Der "normale" BGS Inhaber kann auch seine Büchse nehmen um mal einen notwendigen Fangschuss abzugeben.
Wie schnell durch eine interne Anweisung / Verwaltungsvorschrift die Auslegung bestimmter Gesetze ohne deren Änderung durch die Behörden erheblich verändert werden kann, sieht man beim Thema "Schalldämpfer" in Bayern.
Ich werde jedenfalls in Kürze mal bei meinem Sachbearbeiter vorstellig und nachfragen. Wenns stimmt dann steht die nächste Investition und der Zeitrahmen schon fest:biggrin: