Wie lange dauert eine Abfrage beim Bundeszentralregister?

Registriert
25 Jul 2023
Beiträge
515
Muss soweit ich weiß im Jagdschein eingetragen sein, damit man beim Forst die Stücke in die wildkammer hängen kann ohne Haupt und Aufbruch.

Die wildhändler freuen sich nicht besonders darüber 🤪😂
 
Registriert
26 Jul 2015
Beiträge
3.529
Bei mir wurde das nach dem Lehrgang von der SB der UJB in den Jagdschein eingetragen.

Alles, was die Kreisverwaltung angeht, läuft hier immer noch sehr hakelig, seitdem die Südwestfalen IT gehackt wurde. Man munkelt, das damalige Passwort war Admin123 und somit kein Problem für die Verbrecher. Die Kreispolizeibehörde war da aber nicht von betroffen.
 
Registriert
22 Sep 2020
Beiträge
83
Hallo zusammen,

ich warte nun schon geschlagene vier Wochen auf meinen Voreintrag zum Erwerb einer Kurzwaffe (NRW). Die Waffe ist gekauft und beim Lieferanten eingelagert. Meine Sachbearbeiterin vertröstet mich mit ausdauernder Beharrlichkeit bzgl. meiner Nachfragen und erzählt mir, dass eine Abfrage 6-8 Wochen dauert. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen und frage deshalb hier einmal in die Runde, ob das bei Euren Kreispolizeibehörden/Landratsämtern auch so ist.

Ich fühle mich irgendwie verarscht. Ich wohne in Südwestfalen, was jedoch eigentlich keinerlei Einfluss auf eine Abfrage beim Bundeszentralregister haben dürfte, weil es ja, wie die Bezeichnung vermuten lässt, eine Bundeseinrichtung ist und somit für alle Länder gleich lange dauern sollte. HH
Antrag Februar 2023
Voreintrag war dann im Oktober 2023

Begründung offiziell war die Abfrage dauert so lange …

Ja könntest klagen und dich beschweren … bringt aber nix
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.552

Zitat aus einer Fallberichtung wo es wegen Untätigkeit bei Sozialleistungen ging. Statt Sozialgericht währe hier dann das Verwaltungsgericht zuständig.

Ich würde jetzte eine Untätigkeitsbeschwerde als Diziplinarbeschwerde über die Sachbearbeiterin gegen die zu Verantwortende Person ( die dann von Amtswegen Ermittelt werden muss) einlegen.

Damit gehst du nicht direkt gegen die Saschbearbeiter(in) vor; machst ihr aber " Temperatur und offene Flamme" unter ihrem Stuhl...

Untätigkeitsbeschwerde gegen eine Behörde​


Durch das Rechtsstaatsprinz ergibt sich, dass die Verwaltung dazu verpflichtet ist, zeitnah über Anträge zu entscheiden. Unterlässt sie dies, ermöglicht die Rechtsordnung durch verschiedene Instrumente die Herbeiführung der Entscheidung. U.a. gibt es auch hier die Möglichkeit, Untätigkeitsbeschwerde einzulegen, in diesem Fall beim zuständigen Sozialgericht.


Das Sozialgericht wird dann prüfen, ob die beanstandete Verzögerung eventuell durch einen zureichenden Grund gerechtfertigt ist. Die Rechtsprechung hat verschiedene zureichende Gründe anerkannt.


Dazu gehören:


  • Die Behörde muss eine Flut von Anträgen durch den Antragsteller bearbeiten
  • Mitwirkung seitens des Antragstellers fehlt
  • Es besteht eine vorübergehende besondere Belastung der Behörde (z.B., wenn die Asylanträge sprunghaft ansteigen)
  • Die Ermittlung des Sachverhalts gestaltet sich als besonders schwierig und es müssen beispielsweise Sachverständige hinzugezogen werden, um Gutachten anzufertigen

Es gibt aber auch Gründe für Verzögerungen in der Bearbeitung, die durch die Rechtsprechung als nicht zureichend eingestuft werden.


Hierzu gehören:


  • Personalmangel
  • Das Abwarten, wie ein Musterprozess ausgeht
  • Das Abwarten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

Sollte kein zureichender Grund für die Verzögerung in der Bearbeitung vorliegen, wird das Sozialgericht die Behörde dazu verurteilen, über den Antrag zu entscheiden.


Wird ein zureichender Grund hingegen als gegeben erachtet, erhält die Behörde eine Frist gesetzt, innerhalb der sie über den Antrag zu entscheiden hat.


Frist​


Das Sozialgerichtsgesetz sieht vor, dass die Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde erst dann gegeben ist, wenn die Behörde sechs Monate lang nicht auf einen Antrag reagiert hat.


Zu laufen beginnt die Frist an dem Tag, an dem der Behörde alle nötigen Dokumente, Nachweise, Formulare u.ä. vorliegen. Es gibt Fälle, in denen auch schon vor Ablauf von drei Monaten eine Entscheidung per Gerichtsbeschluss erwirkt werden kann.

 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.552
Antrag Februar 2023
Voreintrag war dann im Oktober 2023


Ja könntest klagen und dich beschweren … bringt aber nix
Wen du auf dein Recht verzichtest mit Sicherheit.

Inhalt eines Freundlichen Gespräches :
-Wie lange sind Sie schon auf Ihren Posten; ausschlieslich Heute ?

- Sind sie nicht auch der Meinung wen Sie in Ihrere Position nun Fach- und Sachkompetent eingesetzt würden das sie nur zum Bleistift anspitzen und Fliegen verjagen in Dienstzimmer Überbezahlt sind ?
 
Registriert
26 Jul 2015
Beiträge
3.529
Wen du auf dein Recht verzichtest mit Sicherheit.

Inhalt eines Freundlichen Gespräches :
-Wie lange sind Sie schon auf Ihren Posten; ausschlieslich Heute ?

- Sind sie nicht auch der Meinung wen Sie in Ihrere Position nun Fach- und Sachkompetent eingesetzt würden das sie nur zum Bleistift anspitzen und Fliegen verjagen in Dienstzimmer Überbezahlt sind ?
Ich bin nicht bereit, für die nächsten Monate oder noch länger auf die Jagd zu verzichten, weil mir wegen irgendwas ein Strick gedreht wird. Mein Voreintrag ließe dann voraussichtlich noch ewig auf sich warten. Die Tante sitzt seit Jahren fest im Sattel und mich dünkt, sie verabscheut den privaten Waffenbesitz. Es traut sich im ganzen Kreis niemand gegen sie aufzubegehren, ich auch nicht.
 
Registriert
7 Mai 2014
Beiträge
6.057
Ich verstehe ja den gesamten Ablauf der Abfrage nicht.
Das zuständige Amt fragt aktiv an, wenn man die WBK einreicht um irgendwas einzutragen.
Wieso fragen die nicht proaktiv nach Zeitraum an?

Wenn der Abfragezeitraum 3 Jahre beträgt ist das doch Murks. Wenn z.B. etwas beim Verfassungsschutz gegen jemanden vorliegt ruht das evtl. 3 Jahre? Kann doch nicht sein. Da müsste der Weg doch anders herum sein.
Der Verfassungsschutz informiert die Behörde wenn gegen jemanden etwas vorliegt.

Oder sehe ich da etwas verlehrt?

Bei der Jagdscheinverlängerung ist es angeblich bei z.B. uns so, dass die Behörde proaktiv alle Inhaber eines zur Verlängerung anstehenden Jagdscheines Anfang Januar zur Überprüfung gibt und nicht erst wenn man auf dem Bittstellerschemel dort sitzt.
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.552
Ich bin nicht bereit, für die nächsten Monate oder noch länger auf die Jagd zu verzichten, weil mir wegen irgendwas ein Strick gedreht wird. Mein Voreintrag ließe dann voraussichtlich noch ewig auf sich warten. Die Tante sitzt seit Jahren fest im Sattel und mich dünkt, sie verabscheut den privaten Waffenbesitz. Es traut sich im ganzen Kreis niemand gegen sie aufzubegehren, ich auch nicht.
Ich hatte bei unserem Ordnungsamt auch mal eine Person sitzen die der Meinung war King of the Road zu sein...

Auf Jagdschein wollte ich LW in Cal .375 H%H Mag eintragen lassen...
Der Eintrag bei Persöhnlicher Vorstellung wurde mit der Begründung " Brauchen sie nicht; darum bekommen sie die nicht Eingetragen.." abgelehnt. Ich sah wie er mit Grünen Schreiber auf dem Antrag etwass Notierte.

Meine Wunsch; mir den Antrag wieder auszuhändigen wurde nicht entsprochen... darauf bin ich laut bgeworden und habe auf Sofrtiges Erscheinen des Dizipilanrrechtlichen Vorgesetzten bestanden. Auch das wurde Verweigert.. der sich dan Anbahnnde Tumukt führte dazu das der Vorgesetzte dann doch erschien... " Was ist hier Los " - " Mein Antrag auf Eintragung einer Legal erweaorbenen Langwaffe zur Jagdausübung wird hier Mündlich ohne REchtsmittelbelehrung abgelehnt; ich bekomme keinen Rechtsgültigen Ablehnungbescheid; die Aushändiguzng meines gestellten Antrags wird verweigert..."

" Ja, dann geben sie oihm doch seinen Antrag; es ist immerhin sein Antrag"

Darauf wurde mir der Antrag dann wiederwillig ausgehändigt ... Es war Handschriftlich in Grün Vermerkt : Antrag vom Antragsteller Mündlich zurück gezogen.

Abends war der Mann nicht mehr auf diesem Posten beschäftigt.

Als Antragssteller hast du Rechte und die Verwaltungsbehörde auch Pflichten. Wen dir diese Rechte verweigerrt werde stehjt es dir Frei dagegen Vor zu gehen und deine REchte einzufordern. Werden dir dadurch weitere; persöhnliche Rechte beschnitten; wird das zum Bummerang zum Verantwortlichen was dem dann letzendlich seine Pension kosten könnte.

Alsdo : alss sie weiter ihre Selbstherliche Kaiser und " Ich bin Cheff" Mentalität ausleben; mit jedem bei dem sie das Ungestraft durtchsetzt wird sie das beim nächsten noch nee Spur stärker umnsetzen; oder du Beanzuftragst einen Verwaltungsjuristen einzuschreiten und die Sachlage Prüfen zu lassen. Der wird dannAkteneinsicht nehmen; den Stand der Ding Sondieren und wen Amtsverschulden Vorliegt auch wissen was zu tun ist. Das du dein Recht Prüfen läst; darf in einerm Rechtsstaat nicht zu deinem Nachteil gewandt werden.

Derzeitig stelle ich Anträge bei Ämter und Behörden nur noch mit Fristsetzung. Dann soll eine Rechtsmittelfähige Ablehnung erfoplgen; dann kann dagegen Rechtsmittel eingelegt werden. Und somit ist die Sachbearbeitung dann in anderen; höher gestellten Händen.
 
Registriert
26 Jul 2015
Beiträge
3.529
Ich hatte bei unserem Ordnungsamt auch mal eine Person sitzen die der Meinung war King of the Road zu sein...

Auf Jagdschein wollte ich LW in Cal .375 H%H Mag eintragen lassen...
Der Eintrag bei Persöhnlicher Vorstellung wurde mit der Begründung " Brauchen sie nicht; darum bekommen sie die nicht Eingetragen.." abgelehnt. Ich sah wie er mit Grünen Schreiber auf dem Antrag etwass Notierte.

Meine Wunsch; mir den Antrag wieder auszuhändigen wurde nicht entsprochen... darauf bin ich laut bgeworden und habe auf Sofrtiges Erscheinen des Dizipilanrrechtlichen Vorgesetzten bestanden. Auch das wurde Verweigert.. der sich dan Anbahnnde Tumukt führte dazu das der Vorgesetzte dann doch erschien... " Was ist hier Los " - " Mein Antrag auf Eintragung einer Legal erweaorbenen Langwaffe zur Jagdausübung wird hier Mündlich ohne REchtsmittelbelehrung abgelehnt; ich bekomme keinen Rechtsgültigen Ablehnungbescheid; die Aushändiguzng meines gestellten Antrags wird verweigert..."

" Ja, dann geben sie oihm doch seinen Antrag; es ist immerhin sein Antrag"

Darauf wurde mir der Antrag dann wiederwillig ausgehändigt ... Es war Handschriftlich in Grün Vermerkt : Antrag vom Antragsteller Mündlich zurück gezogen.

Abends war der Mann nicht mehr auf diesem Posten beschäftigt.

Als Antragssteller hast du Rechte und die Verwaltungsbehörde auch Pflichten. Wen dir diese Rechte verweigerrt werde stehjt es dir Frei dagegen Vor zu gehen und deine REchte einzufordern. Werden dir dadurch weitere; persöhnliche Rechte beschnitten; wird das zum Bummerang zum Verantwortlichen was dem dann letzendlich seine Pension kosten könnte.

Alsdo : alss sie weiter ihre Selbstherliche Kaiser und " Ich bin Cheff" Mentalität ausleben; mit jedem bei dem sie das Ungestraft durtchsetzt wird sie das beim nächsten noch nee Spur stärker umnsetzen; oder du Beanzuftragst einen Verwaltungsjuristen einzuschreiten und die Sachlage Prüfen zu lassen. Der wird dannAkteneinsicht nehmen; den Stand der Ding Sondieren und wen Amtsverschulden Vorliegt auch wissen was zu tun ist. Das du dein Recht Prüfen läst; darf in einerm Rechtsstaat nicht zu deinem Nachteil gewandt werden.

Derzeitig stelle ich Anträge bei Ämter und Behörden nur noch mit Fristsetzung. Dann soll eine Rechtsmittelfähige Ablehnung erfoplgen; dann kann dagegen Rechtsmittel eingelegt werden. Und somit ist die Sachbearbeitung dann in anderen; höher gestellten Händen.
Ich habe zu viel Meinung und zu wenig Wissen, um mich mit meiner SB im großen Stil anlegen zu können. Dazu müsste ich einen Fachanwalt für Waffenrecht hinzuziehen, um nicht plötzlich ohne Hemd und Hose dazustehen. Mich beschäftigt dieser Fall als ärgerliche Lappalie und da ich nicht konkret darüber informiert bin, wie der Rückhalt meiner SB in ihrer Behörde ist, fehlt mir die Traute etwas anzustoßen, was mir dann womöglich größte Probleme beim Waffenbesitz bereitet. Ich finde die offensichtliche Willkür zum würgen, kotzen muss ich jedoch noch nicht.
 
Registriert
25 Jul 2023
Beiträge
515
Der Kreis trägt einen in die Liste ein, ist das nicht der Fall und du gibst eine Probe ab, steht dir Ärger ins Haus. Anders bekommst du auch keine Wildmarken.
Also kundige Person und Lehrgang zur Trichinenprobenentnahme sind zwei ganz verschiedene Stiefel.

Wie gesagten wildhändler darf nur von einer kundigen Person das Wildbret abnehmen ohne selbst zu beschauen (sprich sonst hast du den Aufbruch und das Haupt in die Kammer zu legen bei Abholung. Und das wildhändler darf das dann entsorgen… frag mal beim Forst nach wie oft die das mitmachen.
 
Registriert
12 Dez 2009
Beiträge
3.013
Also kundige Person und Lehrgang zur Trichinenprobenentnahme sind zwei ganz verschiedene Stiefel.

Wie gesagten wildhändler darf nur von einer kundigen Person das Wildbret abnehmen ohne selbst zu beschauen (sprich sonst hast du den Aufbruch und das Haupt in die Kammer zu legen bei Abholung. Und das wildhändler darf das dann entsorgen… frag mal beim Forst nach wie oft die das mitmachen.
Zumindest schimpft sich das Seminar KUNDIGE PERSON - TRICHINENPROBENENTNAHME.
Jeder weiß was gemeint ist, wir können aber auch gerne mit dem Korinthenschei$$en weitermachen. Mir ging es nur darum, dass es an anderer Stelle bei dem gleichen Kreis auch nicht schneller läuft.
 
Registriert
26 Jul 2015
Beiträge
3.529
Zumindest schimpft sich das Seminar KUNDIGE PERSON - TRICHINENPROBENENTNAHME.
Jeder weiß was gemeint ist, wir können aber auch gerne mit dem Korinthenschei$$en weitermachen. Mir ging es nur darum, dass es an anderer Stelle bei dem gleichen Kreis auch nicht schneller läuft.
Um ehrlich zu sein, benötigst du allerdings für die behördliche Beauftragung zur Trichinenprobennahme keine Abfrage beim BZR. In unser beider Kreis läuft seit dem Crash nichts mehr rund. Alles wurde kompliziert und umständlich wie in den 70ern. Die Waffenbehörde war da nicht involviert, funktioniert seit Corona aber auch nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
136
Zurzeit aktive Gäste
354
Besucher gesamt
490
Oben