Wie bekomme ich meinen Jagdschein wieder?

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Ich les hier gerne mit. Ist mal was anderes.
Aber irgendwann musste es ja so weit kommen, §51ff

Hat jemand zufällig eine gute Internetadresse zur Hand, wo ich mal nachlesen kann, damit ich den Bezug verstehe? Oder ist es ganz einfach und jemand kann es kurz erklären?

Wenn nicht, auch nicht schlimm, google ich halt.
 
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Magicus schrieb:
Ich les hier gerne mit. Ist mal was anderes.
Aber irgendwann musste es ja so weit kommen, §51ff

Hat jemand zufällig eine gute Internetadresse zur Hand, wo ich mal nachlesen kann, damit ich den Bezug verstehe? Oder ist es ganz einfach und jemand kann es kurz erklären?

Wenn nicht, auch nicht schlimm, google ich halt.

§51ff WaffG
 
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Mein Schädel raucht :shock:

Da muss man entweder Anwalt oder Dader für sein, um das zu lesen.
Ich passe, zu viele Verweise!
 
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Auch wenn deine Frau die Anzeige zurück gezogen hat, besteht hier trotzdem ein sogenanntes öffentliches Interesse. Deshalb geht das nicht so ohne weiteres! Da du nicht beschuldigt wirst sie mit einer Waffe bedroht zu haben, sondern auf sie geschossen zu haben! Deine Frau könnte die Anzeige auch als Gefälligkeit zurück gezogen haben, auch wenn du tatsächlich auf sie geschossen hättest, somit stellst du eine Gefahr für die öffentlichkeit dar, solange deine Unschuld bewiesen ist und du vor Gericht freigesprochen wurdest. Vorher würde ich mir keine Hoffnung machen Jagdschein oder Waffen zurück zu bekommen. Wie schon des öfteren hier erwähnt wirst du dich ohne Fachanwalt im Paragraphendschungel verirren.

Mfg

Micha
 

M66

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solmspruefung schrieb:
M66 schrieb:
Selbst wenn es eine Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinn ist, so wurde sie nur nicht angemeldet. Damit wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit!

Hallo! Aufwachen!

Schau mal in § 51 ff.

Die kenne ich zur Genüge!

Auf welchen § Stützt du deine Ansicht?

Das Herstellen geschah als 10jähriger! Damit ist diese Tat nicht verfolgbar!

Es geht hier waffenrechtlich nur um den Besitz! Und da ist er nu7n mal zum Zeitpunkt der Sicherstellung/Beschlagnahme Berechtigter gewesen. Lediglich die fehlende Anmeldung des Besitzes trägt hier! Und damit ist es eine Ordnungswidrigkeit!!!
 
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M66 schrieb:
solmspruefung schrieb:
M66 schrieb:
Selbst wenn es eine Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinn ist, so wurde sie nur nicht angemeldet. Damit wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit!

Hallo! Aufwachen!

Schau mal in § 51 ff.

Die kenne ich zur Genüge!

Auf welchen § Stützt du deine Ansicht?

Das Herstellen geschah als 10jähriger! Damit ist diese Tat nicht verfolgbar!

Es geht hier waffenrechtlich nur um den Besitz! Und da ist er nu7n mal zum Zeitpunkt der Sicherstellung/Beschlagnahme Berechtigter gewesen. Lediglich die fehlende Anmeldung des Besitzes trägt hier! Und damit ist es eine Ordnungswidrigkeit!!!

schon gut.
Leg' dich wieder hin!
 

M66

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solmspruefung schrieb:
M66 schrieb:
solmspruefung schrieb:
M66 schrieb:
Selbst wenn es eine Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinn ist, so wurde sie nur nicht angemeldet. Damit wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit!

Hallo! Aufwachen!

Schau mal in § 51 ff.

Die kenne ich zur Genüge!

Auf welchen § Stützt du deine Ansicht?

Das Herstellen geschah als 10jähriger! Damit ist diese Tat nicht verfolgbar!

Es geht hier waffenrechtlich nur um den Besitz! Und da ist er nu7n mal zum Zeitpunkt der Sicherstellung/Beschlagnahme Berechtigter gewesen. Lediglich die fehlende Anmeldung des Besitzes trägt hier! Und damit ist es eine Ordnungswidrigkeit!!!

schon gut.
Leg' dich wieder hin!

Gib zu dass du es nicht weißt auf welche Vorschrift du deine Ansicht stützt!

Mir hat man im Studium begebracht und abgefordert die einschlägige Norm immer ganz genau zu zitieren.

Jetzt aber mal Butter bei die Fische.................Was genau ist einschlägig?
 
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Ich find das lustig.
Scheit irgendwie ein wenig Auslegungssache zu sein.

Wenn das immer so lustig ist bei den Juristen sollte ich noch mal studieren. Hab sowiso noch´n bischen Zeit Abends und es gibt wohl Wirtschaftsjura als Fernstudium :lol:
 

M66

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Ich habe mich am Eingangssachverhalt orientiert. Dazu dichten oder mutmaßen ist also unnötig!

Da ist mir noch jemand eine Antwort schuldig.........
 

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