Wie bekomme ich meinen Jagdschein wieder?

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M66 schrieb:
Mir hat man im Studium begebracht und abgefordert die einschlägige Norm immer ganz genau zu zitieren.

Jetzt aber mal Butter bei die Fische.................Was genau ist einschlägig?



§ 51 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen
§ 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine
dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt
1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt,
herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Egal ob mit oder ohne Jagdschein, er besitzt eine illegale Waffe (wir setzen voraus, dass das Ding Waffeneigenschaften hat).
Sonst könnte ja jeder von einer illegalen Waffe in seinem Besitz sagen, er habe sie nur vergessen anzumelden.
 
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Guruguru..ich bin jetzt ruhig..haste eigentlich gut erklärt..aber es gibt Leute die können es nich verstehen.... :roll:
 

M66

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solmspruefung schrieb:
M66 schrieb:
Mir hat man im Studium begebracht und abgefordert die einschlägige Norm immer ganz genau zu zitieren.

Jetzt aber mal Butter bei die Fische.................Was genau ist einschlägig?



§ 51 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen
§ 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine
dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt
1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt,
herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Egal ob mit oder ohne Jagdschein, er besitzt eine illegale Waffe (wir setzen voraus, dass das Ding Waffeneigenschaften hat).
Sonst könnte ja jeder von einer illegalen Waffe in seinem Besitz sagen, er habe sie nur vergessen anzumelden.

Tja, wer lesen kann..........

Das sind die verbotenen Waffen! Und zwar genauer gesagt die Vorderschaftrepetierflinten.

Damit bleibt eine OWi gem. § 53 Abs. 1 Nr. 7 WaffG!
 
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Interessante Diskussion - wie üblich :D

By the way: Der Threadstarter hat vorgezogen, diesen Thread seit wenigstens vier Tagen zu ignorieren :p
 
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Schön langsam würde ich gerne ein Bild vom corpus delikti, diesem misteriösen Kinder-Schießprügel sehen.

Ein Zehnjähriger dreht garantiert kein Lager in den Lauf, einen Verschluss kann er auch nicht bauen.
Ich stelle mir da so ungefähr einen Vorderlader mit Luntenzündung vor. Bei uns geht so was bestenfalls als selbstgebauter Böller durch, die Bezeichnung "Waffe" würde selbst einem subalternen Mitarbeiter der Behörde nie einfallen.

Ohne nähere Information nehme ich zuerst einmal an, dass"... zum Verschießen von Patronenmunition ..." nicht erfüllt ist. § 51 des bundesdeutschen WaffG trifft daher nicht zu.
 

M66

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Ähnliches nehme ich auch an.

Allerdings bin ich vom schlimmsten Fall ausgegangen.
 
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M66 schrieb:
[Tja, wer lesen kann..........

Das sind die verbotenen Waffen! Und zwar genauer gesagt die Vorderschaftrepetierflinten.

Damit bleibt eine OWi gem. § 53 Abs. 1 Nr. 7 WaffG!

Is ja gut. Nicht Lesen können brauchst mir aber nicht vorzuwerfen, ich habe nur die Referenz nicht nachgesehen.

Nehmen wir also § 52 (3) 2.
Die Strafbarkeit ist dieselbe, nur das Strafmaß geringer.
guruguru hat es ja ausgeführt. Ich möchte aber den Richter sehen, der nach Jahren des Besitzes noch eine Ordnungswidrigkeit wegen verspäteten Nichtanmeldens annimmt.
Das sollen aber die Juristen weiter beleuchten.

Das Machwerk würde mich auch interessieren.
 
P

PJo

Guest
So, ich war ein Paar Tage nicht da. Wie ich sehe, ist das so manchem aufgefallen :wink:

Ein Bild kann ich euch leider derzeit nicht einstellen. Dafür bräuchte ich das Teil wieder.

Aber ich werde versuchen, euch das mal zu beschreiben:

Äußerlich habe ich versucht (natürlich nur im Rahmen meiner damaligen Möglichkeiten) ein Gewehr mit 98 System herzustellen. Ist meiner Meinung nach auch für die Verhältnisse zufriedenstellend geworden.
Natürlich habe ich keinen echten Repetieren gebaut, das konnte ich beim besten Willen nicht. Auch die Abzugsmechanik mit Sicherung usw. war mir nicht möglich.
Vielmehr habe ich folgendes gemacht:
Ich habe Kupferheizungsrohre (Reste von meinem Vater) aneinandergelötet, so dass mein Lauf entstand. Der war zwar krumm und ein wenig verbeult, aber sah nach dem Lackieren gut aus. Danach habe ich ein Rundeisen aus Stahl (fragt mich nicht, was für ein Stahl, das ist zu lange her, er war aber rostfrei. Vieleicht VA?) ca. 2cm, auf 9mm ausgebohrt und mit ner Reibahle saubergerieben. Dieses Stück habe ich auf ein kleines Blech geschweisst und das Blech in Form der oberen Hälfte des Laufes gebogen. Mit einem Scharnier auf der einen Seite und einer provisorischen Schließe auf der anderen Seite konnte ich somit die Kammer herausklappen und mit 9mm Platzpatronen für Revolver befüllen.

Nun musste noch ein Schlagbolzen her:
Ich habe ein Rohr genommen, an welches ich ein Stück Rundstahl seitlich anbrachte und mit einer kleinen Kugel versah. Meine Attrappe zum Repetieren. Dieses Rohr verengte ich hinten so, dass eine von Forne eingeführte starke Feder hinten auf Anschlag war. jetzt musste ich nur noch den Schlagbolzen vorne verdicken, dass er nicht durchrutschte, auf die Feder stecken und hinten eine Mutter aufdrehen. Wenn ich nun an der Schraube zog und los ließ, löste sich der Schuss.

Darunter noch ein geschnitzter Schaft, eine Abzugsatrappe und ein Ledergürtel aus Riehmen, fertig war das Gewehr.
Von außen sah es meiner damaligen Meinung nach zum fürchten aus. Innen war es aber entsprechend einfacher dal ein oririnal und ich bin mir sicher, auch wenn der Lauf gerade gewesen wäre, hätte ich eine Patrone mit Geschoss verschießen wollen (zumal ich keine hatte), wäre es lebensgefährlich gewesen. Nicht nur davor!

Mein Anwalt sagt: Die brauchen noch ein Weilchen, dann wird das Verfahren vermutlich eingestellt. Hoffen wirs.
 
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...in den Favelas von Rio wirst Du mit so einem Ding schon ausgeraubt. Von 10jährigen natürlich. Und bei Widerstand erschossen. Vor ner Plazpatrone kann sich schon sowas wie ein Geschoss befinden. Dann tut's weh!
Grüße vom Harzjäger !
 
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kilroy1957 schrieb:

Ich kann dir auch nur dringend zum Anwalt raten, jedoch nicht zu einem Fachanwalt sondern zum Anwalt mit Interessenschwerpunkt Jagd-/Waffenrecht. Diese sind meistens selber Jäger.
 
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Wenn dein Eigenbau schussfähig ist, dann hast du eigentlich schon schlechte Karten. Auch bei PTB-Waffen gleten heute ganz andere Regeln als noch vor 20 Jahren.

Es wäre sicherlich sehr Hilfreich den Schrieb der Waff-Behörde zu haben bzw. zu wissen wer den wann und wo ausgestellt hat. Der Sachverhalt ist doch dann Aktenkundig. Das könnte dir vielleicht helfen. Ansonsten wie beschrieben ein guter Fachanwalt.

Es sollen ja schon Leute den Jagdschein verloren haben, weil sie PTB-Waffen aufgebohrt haben etc. - also teuer wird es auf jeden Fall.
 

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