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Komme gerade vom Übungsabend der Bläsergruppe, 3 Leute haben letzte Woche verlängern lassen, kein Problem. Landkreis in Niedersachsen.
Und das ist eben der Knackpunkt am waffG. Es verlangt keinen Beweis zur Aberkennung der Zuverlässigkeit.Ich finde an der Überprüfung nichts schlechtes, außer, es steht einem, wie hier von Einigen vorgetragen, nicht die Möglichkeit zur Verfügung, in einem Verwaltungsgerichtsverfahren mit Beweisen zu operieren.
Nochmal: Das waffG fordert gar keinen beweis, also muss auch keiner vorgelegt werden.3.
Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a)
Bestrebungen einzeln verfolgt haben,
die aa)
..
bb)
gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
..
c)
eine solche Vereinigung unterstützt haben,
Und das ist eben der Knackpunkt am waffG. Es verlangt keinen Beweis zur Aberkennung der Zuverlässigkeit.
Im Verfahren muss also die waffenbehörde auch keinen Beweis erbringen.
Sie muss lediglich eine "Tatsache benennen, welche die Annahme rechtfertigt..."
Und diese Tatsache ist die Einschätzung des VS.
Damit ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Widerrrufs auch schon durch.
Rechtmäßig. Ende.
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Und dann kann man sich als zweiten Punkt (unabhängig vom VS-der hat nichts mit dem waffG und dessen Kriterien am Hut) den Gummiparagraphen mit diesem "interessanten" Teil mal durchlesen. Da kann man alles mögliche hineininterpretieren. Es gibt gar keinen Standard, keine OWi, keine Straftat.
Reicht für 3 a)bb) womöglich Kritik an der Flüchtlingsthematik? Ist 3c) "Unterstützen" eine Spende an eine bislang unbescholtene Gruppierung? Was wenn eine bislang unbescholtenen Gruppierung in 3 Jahren anders bewertet wird, weil dort ein interner Wandel von Statten ging?
Inwieweit legen heute schon nichtstaatliche Organisationen entsprechende Wertungen und Meldungen vor?
Nochmal: Das waffG fordert gar keinen beweis, also muss auch keiner vorgelegt werden.
Es reicht eine Tatsachen (Hinweis VS auf Bedenken ohne weitere Infos) auf die einer "kleiner" Bürosachbearbeiter ohne weiterführende Qualifikation dann seine Annahme stützt, dass du vielleicht nicht zuverlässig sein könntest.
DAS ist dann nach den Buchstaben des Gesetzes rechtmäßig und da rüttelt auch kein Richter dran. So steht es nunmal im Gesetz.
Ging bei mir (Bayern ) auch recht schnell. Seitdem weiss ich, dass ich "besonders zuverlässig" bin. Auch was schönes.Ich kenne diese Abfragen von der Arbeit her (Luftsicherheit). Da warten Kollegen zum Teil Monate auf Antwort.
Ich würde VS und StaSi in keinster Weise gleichsetzen.Hmmm, also wie früher in der Täterä, ein Räuspern der Stasi und das wars.....war aber alles rechtens
So, so und das musst Du aus einem Registerauszug des VS erfahren.Ging bei mir (Bayern ) auch recht schnell. Seitdem weiss ich, dass ich "besonders zuverlässig" bin. Auch was schönes.
Sag ich!
basti
Es reicht allein die Tatsache, dass irgend etwas vorliegt.
Uns wird, nur weil wir Jäger sind, von vorn herein die Unzuverlässigkeit unterstellt, obwohl wir (mehrheitlich) nie Anlass gegeben haben unsere Zuverlässigkeit anzuzweifeln.
Ich befürworte eine MPU für alle Waffenbeseitzer ausdrücklich.
Luftsicherheitsgesetz. @Ponchen hat das weiter oben schon mal erwähnt. Nennt sich dort "besondere Zuverlässigkeit". Brauchst Du als Pilot oder z.B. wenn Du öfter in einen Tower musst. Hab ich mal beantragen müssen, als wir mehrere Aufträge von verschiedenen Flugüberwachungen hatten.Zuverlässigkeit ist ein Begriff aus dem Waffenrecht, sonst gibts das imho nirgends in einem Gesetz.