Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

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Komme gerade vom Übungsabend der Bläsergruppe, 3 Leute haben letzte Woche verlängern lassen, kein Problem. Landkreis in Niedersachsen.
 
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Gestern Abend kam sogar auf HR4 die Durchsage, das in Hessen alle Verlängerungen von Jagdscheinen frühzeitiger beantragt werden sollen, wegen der Gesetzesänderung. Ich lasse mich hier in NDS mal überraschen... Ich kenne diese Abfragen von der Arbeit her (Luftsicherheit). Da warten Kollegen zum Teil Monate auf Antwort.
Heute sind die jüngsten Vorfälle Thema im Bundestag. Mal schauen was sie sich für die pösen Jäger und Sportschützen einfallen lassen. Sollten sie jetzt auch noch Psychotests- oder Gutachten einfordern (siehe Niederlande) von WBK Inhabern, überlege ich zumindest den ganzen Kram hinzuschmeißen. Irgendwann reicht es auch mal.
 
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Ich finde an der Überprüfung nichts schlechtes, außer, es steht einem, wie hier von Einigen vorgetragen, nicht die Möglichkeit zur Verfügung, in einem Verwaltungsgerichtsverfahren mit Beweisen zu operieren.
Und das ist eben der Knackpunkt am waffG. Es verlangt keinen Beweis zur Aberkennung der Zuverlässigkeit.
Im Verfahren muss also die waffenbehörde auch keinen Beweis erbringen.
Sie muss lediglich eine "Tatsache benennen, welche die Annahme rechtfertigt..."
Und diese Tatsache ist die Einschätzung des VS.
Damit ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Widerrrufs auch schon durch.
Rechtmäßig. Ende.
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Und dann kann man sich als zweiten Punkt (unabhängig vom VS-der hat nichts mit dem waffG und dessen Kriterien am Hut) den Gummiparagraphen mit diesem "interessanten" Teil mal durchlesen. Da kann man alles mögliche hineininterpretieren. Es gibt gar keinen Standard, keine OWi, keine Straftat.
Reicht für 3 a)bb) womöglich Kritik an der Flüchtlingsthematik? Ist 3c) "Unterstützen" eine Spende an eine bislang unbescholtene Gruppierung? Was wenn eine bislang unbescholtenen Gruppierung in 3 Jahren anders bewertet wird, weil dort ein interner Wandel von Statten ging?
Inwieweit legen heute schon nichtstaatliche Organisationen entsprechende Wertungen und Meldungen vor?
3.
Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen
, dass sie in den letzten fünf Jahren
a)
Bestrebungen einzeln verfolgt haben,
die aa)
..
bb)
gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
..
c)
eine solche Vereinigung unterstützt haben,
Nochmal: Das waffG fordert gar keinen beweis, also muss auch keiner vorgelegt werden.
Es reicht eine Tatsachen (Hinweis VS auf Bedenken ohne weitere Infos) auf die einer "kleiner" Bürosachbearbeiter ohne weiterführende Qualifikation dann seine Annahme stützt, dass du vielleicht nicht zuverlässig sein könntest.
DAS ist dann nach den Buchstaben des Gesetzes rechtmäßig und da rüttelt auch kein Richter dran. So steht es nunmal im Gesetz.
 
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Und das ist eben der Knackpunkt am waffG. Es verlangt keinen Beweis zur Aberkennung der Zuverlässigkeit.
Im Verfahren muss also die waffenbehörde auch keinen Beweis erbringen.
Sie muss lediglich eine "Tatsache benennen, welche die Annahme rechtfertigt..."
Und diese Tatsache ist die Einschätzung des VS.
Damit ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Widerrrufs auch schon durch.
Rechtmäßig. Ende.
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Und dann kann man sich als zweiten Punkt (unabhängig vom VS-der hat nichts mit dem waffG und dessen Kriterien am Hut) den Gummiparagraphen mit diesem "interessanten" Teil mal durchlesen. Da kann man alles mögliche hineininterpretieren. Es gibt gar keinen Standard, keine OWi, keine Straftat.
Reicht für 3 a)bb) womöglich Kritik an der Flüchtlingsthematik? Ist 3c) "Unterstützen" eine Spende an eine bislang unbescholtene Gruppierung? Was wenn eine bislang unbescholtenen Gruppierung in 3 Jahren anders bewertet wird, weil dort ein interner Wandel von Statten ging?
Inwieweit legen heute schon nichtstaatliche Organisationen entsprechende Wertungen und Meldungen vor?

Nochmal: Das waffG fordert gar keinen beweis, also muss auch keiner vorgelegt werden.
Es reicht eine Tatsachen (Hinweis VS auf Bedenken ohne weitere Infos) auf die einer "kleiner" Bürosachbearbeiter ohne weiterführende Qualifikation dann seine Annahme stützt, dass du vielleicht nicht zuverlässig sein könntest.
DAS ist dann nach den Buchstaben des Gesetzes rechtmäßig und da rüttelt auch kein Richter dran. So steht es nunmal im Gesetz.


Hmmm, also wie früher in der Täterä, ein Räuspern der Stasi und das wars:unsure:.....war aber alles rechtens:eek:
 
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Mein Antrag liegt seit dem 13.02. bei der Kreispolizeibehörde, nach telefonischer Auskunft von gestern wurde mir gesagt: "Dauer unbekannt, da keine Rückmeldung von dem BfV kommt."
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
Mantelträger hat es doch bereits ausgeführt und wenn ich ihn richtig verstanden habe, dann muss sich beim VS nicht einmal eine „Stasi“ usw. „räuspern“.

Es wird stumpf geprüft, ob etwas gegen die jeweilige Person vorliegt oder nicht. Es reicht allein die Tatsache, dass irgend etwas vorliegt. Was das konkret ist, interessiert niemanden (und wird wahrscheinlich auch nach aussen nicht weiter gegeben).
Damit etwas vorliegt, reicht es vielleicht bereits dass jemand neben dem falschen Nachbarn wohnt (der unter Beobachtung steht) oder mit diesem telefoniert hat oder aber mit dem eigenen Auto zur falschen Zeit am falschem Ort unterwegs gewesen ist.

Das Problem ist doch, dass jeder von uns betroffen sein kann und seine Zuverlässigkeit automatisch verliert ohne je selber zu erfahren, warum. Ich nenne das Willkür. Ich gehe dabei noch weiter, ich sehe darin eine Diskriminierung. Das ist der Punkt, den unsere Verbände öffentlich deutlich machen müssen.

Nur weil wir Jäger (und Waffenbesitzer) sind gilt für uns (als unbescholtene Bürger) nicht das gleiche Recht, wie für jeden angeklagten Straftäter, nämlich die Unschuldsvermutung. Uns wird, nur weil wir Jäger sind, von vorn herein die Unzuverlässigkeit unterstellt, obwohl wir (mehrheitlich) nie Anlass gegeben haben unsere Zuverlässigkeit anzuzweifeln. Wir müssen quasi durch laufende Überprüfungen unsere Zuverlässigkeit beweisen. Wir legten polizeiliche Führungszeugnisse vor, wir wurden bei jeder Jagdscheinverlängerung vom LKA überprüft, wir wurden regelmäßig von der Waffenbehörde zusätzlich sicherheitsüberprüft und wenn wir zwischendrin eine KW beantragt haben oder (bis vor kurzem) etwas so gefährliches wie einen SD, dann wurden wir erneut überprüft. Und wir bezahlen diese Bürokratie auch noch! Wir geben bereitwillig verbindliche Selbstauskunft über uns und Angehörige und versichern mehrfach, dass wir mit Waffen und Munition sorgsam und verantwortlich im Sinne des Gesetzes umgehen.
Auch dies wird laufend kontrolliert, wofür praktischerweise gleich die Unverletzlichkeit der Wohnung abgeschafft wurde; für Jäger (und andere private Waffenbesitzer) gilt dieses hohe Rechtsgut plötzlich nicht mehr. Wir werden behandelt, wie jemand, der sich etwas hat zu Schulden kommen lassen. Und jetzt geht das weiter so. Irgendwelche Politiker, die von der Sache keine Ahnung haben und die nachweislich keinen Plan haben, wie sie öffentliche Sicherheit für alle annähernd garantieren wollen, fordern jetzt Psychotest (bestimmt auch weitere Gesundheitstests).

In Holland wurden diese Psychotests meines Wissens wieder abgeschafft, weil sie nicht funktioniert haben. Auch diese Testverfahren sind nämlich relativ und bieten keine Garantie, wirkliche Psychopathen frühzeitig zu erkennen. Sie bieten aber ein sehr hohes Risiko, völlig unbescholtene und unschuldige Bürger zu stigmatisieren und ggf. ungerechtfertigt zu diskriminieren. Wenn jemand plötzlich seine Zuverlässigkeit aufgrund einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz oder durch einen Psycho/Gesundheitstest verliert, hat das für ihn ja nicht nur jagdliche sondern auch finanzielle und soziale Konsequenzen.

Genau darin liegt für mich das Diskriminierende. Es gibt viele andere Menschen in unserer Gesellschaft, die ihre Freizeit mit Dingen gestalten, von denen eine theoretische Gefährdung ausgehen könnte, ohne dass diese sich solchen gesetzlichen Repressalien aussetzen müssten. Kampfsportler, Fechter, Bogenschützen, Sportflieger, Autofahrer, Extremkletterer und Umweltaktivisten usw. (die Liste ist bewusst unvollständig und willkürlich) haben diesbezüglich derzeit offenbar einen größeren staatlichen Vertrauensbonus als die Jäger und Sportschützen. Warum? Was haben wir verbrochen?

Dass dies aber in unserem Land soweit gekommen ist, das ist m.E. das Versagen unserer Verbände und damit zunächst unser eigenes Verschulden. Die Jäger haben sich nicht genug darum gekümmert, dass ihre Interessenvertretungen einen guten Job machen. Unsere Verbände haben es leider zugelassen, dass die Jägerschaft ihre gute Reputation in der Gesellschaft inzwischen verloren hat und nun auch gesetzlich diskriminiert wird. Denn dass dies in dieser unkaschierten Form geschieht, ist reiner Populismus und den Forderungen und Ängsten einer überwiegend urbanen Gesellschaft geschuldet, die sich inzwischen völlig von der Natur und damit auch der Jagd entfremdet hat.

Ich überspitze im Folgenden vielleicht aber: Der ländliche Raum dient nur noch als Fläche für Windparks, der Wald wird nur noch als solcher wahrgenommen, wenn Bäume sprechen oder sterben. Wildschweine, Fuchs und Waschbären werden als putzig betrachtet und gefüttert und werden von der Bevölkerung dann als störend empfunden, wenn sie im eigenen Garten randalieren. Das Reh ist das niedliche Kind vom Hirsch und das Schnitzel kommt vegan und bio aus dem Supermarkt, weshalb wir auch keine Landwirte mehr brauchen. Felder dienen diesen Städtern vielleicht noch zum Erdbeerenpflücken oder als Anbaufläche für die Biogasanlage.

Es gab noch nie so viele Jäger und vor allem Jägerinnen wie heute in Deutschland - und sie waren der Gesellschaft noch nie so wenig wert. Es wird Zeit, dass dieses Potential endlich Laut gibt und Respekt und Gleichbehandlung einfordert. Das was wir jetzt erleben, war zur Zeit als unsere Väter und Grossväter Jäger gewesen sind, völlig undenkbar. Jagd ist ein Privileg und ebenso eine Verpflichtung. Wir leisten als Jäger mit unserem Engagement und unserem Geld alle einen Dienst an der Natur und an der Gesellschaft, wir haben es nicht verdient so behandelt zu werden. Unseren Verbänden muss klar gemacht werden, dass sich die Jägerschaft das, was derzeit geschieht, nicht widerspruchslos gefallen lässt.
 

BAL

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Ich befürworte eine MPU für alle Waffenbeseitzer ausdrücklich.

Wenn ich staatlich geprüft alle Latten am Zaun habe, gibt es keinen Grund mehr mir meine teuren Magazine abzuknöpfen. Teure Frickellösungen mit Abfall aus der Restlichtverstärker-Produktion sind dann ebenfalls überflüssig weil ein von Kopf bis Fuß durchleuchteter Bürger für kleines Geld ein digitales Nachtsichtzielfernrohr wird erwerben dürfen. Oder etwa nicht?
 
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Es reicht allein die Tatsache, dass irgend etwas vorliegt.

Sagt wer?

Uns wird, nur weil wir Jäger sind, von vorn herein die Unzuverlässigkeit unterstellt, obwohl wir (mehrheitlich) nie Anlass gegeben haben unsere Zuverlässigkeit anzuzweifeln.

Zuverlässigkeit ist ein Begriff aus dem Waffenrecht, sonst gibts das imho nirgends in einem Gesetz.
Deswegen kannst du dem ganzen einfach dadurch entgehen, daß du deine Waffen abgibst. Wenn dich das stört.
Man kann auch das Autofahren sein lassen, wenn einen die Blitzer stören, ODER langsamer fahren....
 
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Zuverlässigkeit ist ein Begriff aus dem Waffenrecht, sonst gibts das imho nirgends in einem Gesetz.
Luftsicherheitsgesetz. @Ponchen hat das weiter oben schon mal erwähnt. Nennt sich dort "besondere Zuverlässigkeit". Brauchst Du als Pilot oder z.B. wenn Du öfter in einen Tower musst. Hab ich mal beantragen müssen, als wir mehrere Aufträge von verschiedenen Flugüberwachungen hatten.

Und die fragen nicht nur VS ab, sondern dürfen auch BND, MAD, Stasi, usw.: https://www.jasperprigge.de/so-laeuft-die-sicherheitsueberpruefung-nach-dem-luftsig-ab/

Die Überprüfung muss übrigens alle 5 Jahre wiederholt werden. Ob man seinen Pilotenschein verliert, wenn man da durchfällt weiss ich aber nicht.

Alles sehr ähnlich zur jetzigen Handhabe beim Waffenrecht. Nur, dass es bei der Luftsicherheit schon sehr lange so gehandhabt wird.
 
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