- Registriert
- 23 Feb 2004
- Beiträge
- 2.267
Wautzebautz schrieb:Seid Ihr sicher, daß solch ein Bauwerk nicht bereits eine Baugegenehmigung benötigt, zumal im Außenbereich ? Ich möchte da nicht vom Ermessensspielraum eines Beamten abhängig werden ...
Ist privilegiertes Bauen im Außenbereich. Köderfallen werden bei uns als Altenteiler oder Hackschnitzellager genehmigt und aus den Kunstbauten mit Falle machen wir Betriebsleiterwohnungen. Bei den Kunstbauten hatten wir ein paar Probleme mit dem BImSchG, aber das ließ sich mit den Bauamtsbeamten mit den Plastikschuhsohlen und den zu kurzen Hosen unter Auflagen klären. Freitagvormittags sind die immer super drauf.
Es stellt sich doch nur die Frage WIE man den nunmal notwendigen Raum von ca 4 m x 0,70 m x 0,80 m bei einer WRF umbaut und Betonsteine sind da eine der besten Varianten. Wichtig ist, das die Falle ortstypisch gut verblendet wird und auch das geht. Wie machst Du das ?
@baummarder:
Finde die Variante grundsätzlich gut :27:
Ist der Seitenabstand ausreichend, um die Falle ggf vernünftig reinigen zu können ?
Wenn die Seitenverkleidung direkt am Rahmen angebracht wird und die Falle dann von außen richtig mit Gewicht ( beispielsweise aufgeschichteter Mist fallenhoch ) verblendet wird kann ggf die Wippe eingeklemmt werden oder hast Du die Falle auf den Waschbetonplatten verschraubt ?
Wie stark ist das Blech und wölbt es sich bei Druck nach innen ?
Hast Du mal ein Bild wie die Falle verblendet ausschaut ? Thx