Sicherlich kannst Du die Waffen einlagern, die Behörde wird sie dann bei Dir abholen.
Der Eigentümer soll abgestraft werden. Konfiszieren > Eigentumsübergang an den Staat OHNE Entschädigung.
Hier scheint einer wohl nicht ganz richtig mit zu denken.
Zwangsenteignung gab es mal in Deutschland vor langer Zeit!
Und gibt es auch heute bestimmt noch in einigen anderen Ländern.In dem Fall hier wäre eine Zwangsenteignung nur dann zulässig, wenn Gefahr in Verzug WÄRE!
Das kann aber nicht sein, sonst würde es keine Ankündigung geben, dann wären die Herren in Blau schon längst da gewesen und hätten "aufgeräumt".
Und das scheint ja hier def. nicht der Fall zu sein.
Äusssern können viele Vieles, aber das führt nicht zur Enteignung!
Zumindest nicht UNmittelbar (evtl. mittelbar).
Und selbst bei einer Zwangsenteignung dürfen die Gegenstände nicht direkt verschrottet werden, da der (ehemalige) Besitzer immer noch klagen kann.
Und sollte er dann gewinnen, müßte der Staat Schadenersatz bezahlen.
Sollte er verlieren, kommt die nächste, nächste und übernächste Instanz.
Und wenn mich nicht alles täuscht, kann der Eigentümer die Waffen bei einer zuverlässigen Person deponieren, der sie dann weiterveräussert. Allerdings darf die Person die Waffen nicht an den (ehemaligen) Besitzer aushändigen.
Ich habe schon mehrfach Waffen "übernommen" und diese dann im Auftrag (zb der Witwe oder auch des Eigentümers) unter die Leute gebracht, wobei ich mich selbst NIE daran bereichert habe!
Ich finde es (genau wie Lightweight ) schade, wenn Kunstwerke zerstört werden. Und viele Waffen sind(für mich) Kunstwerke.
Vorallem Kipplaufwaffen.