Waffen sollen vom Landratsamt konfisziert werden

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Wenn es ein sehr entfernter Bekannter ist kann man auch kaum was dazu sagen.

Buechsenmacher wuerde Ich vorschlagen, und dann gegebenenfalls an interessierte, Berechtigte ,Bekannte fuer wenig (Unkosten) abgeben.
 
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Ja, aber wenn es darum geht gute Waffen weiterleben und benutzt werden zu lassen kann man das ja tun. Ich gehe jetzt davon aus das es sich nicht um Schrott handelt.
 
Y

Yumitori

Guest
N'Abend zusammen,

hey, super, da ruft also ein Verschwägerter oder Verwandter beim Ordnungsamt an und b e h a u p t e t , ein älterer Herr sei unzuverlässig und schon geht's los ?
Wenn diewirklich einfach so kommen, wäre es um unseren Staat n o c h s c h li m m e r bestelllt, als ich dachte.
Allein das Alter sagt absolut noch gar nichts und der Anruf ist sowas von "Hörensagen".
Bitte, lieber threadstarter, sei so freundlichund lass' uns wissen, ob die wirklich "einfach so" angerauscht sind.

Denn w e n n das s o e i n f a c h wäre, dann könnte man ja eine ganze Menge älterer Herrschaften sogleich vom Führerschein und eigenem Umfeld befreien lassen und - "ab ins Heim"....

All dies gilt natürlich nur, wenn der alte Herr zuvor nichts mit den Waf fen "angestellt" hat. Rechtsbeistand ist überdies immer gut!

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
A

anonym

Guest
Bei Waffen reagieren Behoerden gereizt:thumbdown:

Trotzdem muß ein Richter bzw. Staatsanwalt die unentgeldliche Beschlagnahme anordnen.
Komisch ist, das es hier angeblich eine Konfiszierung mit Ansage gibt. So etwas funktioniert in der Regel nur, wenn es einen "Maulwurf" in der Behörde gibt.

Ist schon mehr als merkwürdig. :what::no:
 
Y

Yumitori

Guest
N'Abend,

gereizte Stimmung hin oder her - in diesem unserem Lande allerdings mehr als anderswo anzutreffen, insbes. wenn es um LWB, Raucher, praktizierende Katholiken und Autofahrer geht ( nichtallzu spaßig gemeint) - ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnugiehenn (Gefahr im Verzug) geht das rechtlich nicht, man kann durchaus vorläufig einziehen und muss nicht unentgeltlich beschlagnahmen.
Und wenn man sich als Beamter bemüht, bekomt man eine solche Anordnung auch am Wochenende - innerhalb weniger Stunden - allerdings muss da dann etwas vorgefallen sein.
Ein "besorgter" Schwiegersohn allein reicht zu rechtmäßiger vorl. Anordnung mit oder ohne Sofortvollzug nicht aus.

Nicht direkt zum thread:

Ic h höre sehr oft von besorgten Verwandten, die im Haus des Legalwaffenbesitzers wohnen (dürfen!) , sie hätten gerne die Waffen weg, die Kinder würden von Opa an Waffen gewöhnt und sähen sie als selbstverständlich an - und all den
"Schmonzes",den Gutmenschen so drauf haben.
Ich lass' die gerne abblitzen und teile mit, von mir gebe es keinerlei Unterstützung, besser Kinder lernen, wie man mi Waffen richtig umgeht, als sie spielenverbotener Weise damit herum, nachdem sie Opas Schlüssel stibitzt haben.

Natürlich können und dürfen sie "Opa" verbieten, dass er den "Kleinen" die Waffen zeigt - mehr aber nicht.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Angeblich hätte er den Schwiegersohn oder jemanden bedroht. Aber das kann ich wie gesagt nicht einschätzen. Ich weiß über die Familienverhältnisse kaum mehr als ihr.
 
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Weiß nicht wo der Mann herkommt.
Wenn das nicht so weit weg ist, würde ich die Waffen einlagern und er/ihr könnt die dann abverkaufen.

Nur damit die nicht in die Presse kommen.
Schade um jedes handwerklich hergestellte Stück!
Und damit meine ich jetzt ausdrücklich nicht irgendwelche CNC-Massenprodukte mit Plastikschaft.
 
A

anonym

Guest
Wenn das nicht so weit weg ist, würde ich die Waffen einlagern und er/ihr könnt die dann abverkaufen.

Sicherlich kannst Du die Waffen einlagern, die Behörde wird sie dann bei Dir abholen.

Der Eigentümer soll abgestraft werden. Konfiszieren > Eigentumsübergang an den Staat OHNE Entschädigung.
 
Y

Yumitori

Guest
Mahlzeit,

falls die zitierte Bedrohung glaubhaft ist bezw. gemacht werden kann, ist mglw. tatsächlich Gefahr im Verzuge.
Aber so lange man "nix Genaues nicht" weiß, ist alles Spekulation.

Oft genug ist bei solchen Sachen ein familiärer Zwist Anlaß zu wüsten Beschimpfungen und viell. auch Bedrohung.
Als Studiosus hatte ich mal eine Freundin, deren Vater züchtete Dobermann-Hunde; der Mann mochte mich nicht sehr und drohte auch mal, seine Hunde würden mich zerreißen, wenn ich des Nachts käme... .
Ist der jetzt unzuverlässig, Listenhunde zu züchten????

Als Legalwaffenbesitzer hat man auch sein Mundwerk im Zaum zu halten - daneben benehmen dürfen sich ungestraft nur die anderen Gutbürger... .
:cool:

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
A

anonym

Guest
Waere die Beurteilung Gefahr im Verzuge durch Staatsanwaltschaft oder Polizei gefallen, waeren diese durch die Polizei laengst kassiert (unter Beruecksichtigung erheblicher Eigensicherung der Beamten). Wenn mal vielleicht mal vorbeikommt, ist das eben keine GiV. So wie beschrieben ist das einfach eine Ente.
 
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Sicherlich kannst Du die Waffen einlagern, die Behörde wird sie dann bei Dir abholen.

Der Eigentümer soll abgestraft werden. Konfiszieren > Eigentumsübergang an den Staat OHNE Entschädigung.

Hier scheint einer wohl nicht ganz richtig mit zu denken.
Zwangsenteignung gab es mal in Deutschland vor langer Zeit!
Und gibt es auch heute bestimmt noch in einigen anderen Ländern.In dem Fall hier wäre eine Zwangsenteignung nur dann zulässig, wenn Gefahr in Verzug WÄRE!
Das kann aber nicht sein, sonst würde es keine Ankündigung geben, dann wären die Herren in Blau schon längst da gewesen und hätten "aufgeräumt".
Und das scheint ja hier def. nicht der Fall zu sein.

Äusssern können viele Vieles, aber das führt nicht zur Enteignung!
Zumindest nicht UNmittelbar (evtl. mittelbar).
Und selbst bei einer Zwangsenteignung dürfen die Gegenstände nicht direkt verschrottet werden, da der (ehemalige) Besitzer immer noch klagen kann.
Und sollte er dann gewinnen, müßte der Staat Schadenersatz bezahlen.
Sollte er verlieren, kommt die nächste, nächste und übernächste Instanz.

Und wenn mich nicht alles täuscht, kann der Eigentümer die Waffen bei einer zuverlässigen Person deponieren, der sie dann weiterveräussert. Allerdings darf die Person die Waffen nicht an den (ehemaligen) Besitzer aushändigen.

Ich habe schon mehrfach Waffen "übernommen" und diese dann im Auftrag (zb der Witwe oder auch des Eigentümers) unter die Leute gebracht, wobei ich mich selbst NIE daran bereichert habe!

Ich finde es (genau wie Lightweight ) schade, wenn Kunstwerke zerstört werden. Und viele Waffen sind(für mich) Kunstwerke.
Vorallem Kipplaufwaffen.
 
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Hast natürlich Recht !

Schreib's dann auch bitte dem Trötstarter.

Anhang anzeigen 38800Anhang anzeigen 38801

Ganzen Thread gelesen?
Ja?
Dann sollte auch klar geworden sein, daß die Überschrift eher so BILD ähnlich ist und nichts mit dem tatsächlichen Gegebenheiten zu tun hat.

Wenn nicht und einfach nur auf ein Schlagwort reagiert, dann bitte bei #1 anfangen und bis zum Ende durchlesen.

Gedanken machen und dann schreiben.

DANKE!

Denn wenn Enteignung, dann nur bei Gefahr im Verzug und dann sofort und ohne Ankündigung.
 

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