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Yumitori
Guest
Mahlzeit zusammen,
@ manni 3006 hat recht,keine Frage- viele Bürger u n d viele Beamte definieren Freiheit anders als ich (u.a.).
U.a. versteh ich darunter absolut freien Waffenbesitz , jedenfalls für unbescholtene Bürger. Unser WaffG sieht das anders, aber wer eben einen gültigen JJschein besitzt und/oder (als Schütze oder Sammler) eine entpr. WBK, der sollte einfach in Ruhe gelassen werden.
Der Beamte, der sich Gedanken mach, wie viele Waffen jemand hat, geht ja schon u.U. gedanklich falsch an die Sache - nämlich dann, wenn der Antrgasteller oder LWB keiner zahlenmäßigen Begrenzung aus d em Gesetz unterliegt (wie sie etwa für Jäger bei Kurzwaffen zu finden istI´).
Manchmal findet man vernünftige Sachbearbeiter (oft sogar), manchmal das genaue Gegenteil. Und natürlich -@ Mohawk - stimmt es, dass der Beamte f ü r den Bürger arbeitet und von ihm bezahlt wird. Ich fürchte, die meisten mögen es gar nicht, wenn man sie an dieses Faktum erinnert... .
Und zumindest h a t es sie in meiner Stadt gegeben, die Beamten, die am Waffenrecht interessiert gewesen sind !
Aber die Dienstanweisungen und Erlasse der politisch denkenden (Amts-) Führung können auch solche Geister mit dem Ungeist der Unfreiheit impfen.
Dessen ungeachtet bin ichimmer ausnehmend freundlich zu allen Beamten des Ordnungsamtes - weil es überall menschelt und überall so aus dem Walde schallt, wie man reinruft. Bissig kann ichimmer noch werden.
Frage an den threadstarter: Gibt es etwas Neues in der Sache ?
Habe die Ehre und
Waidmannsheil
@ manni 3006 hat recht,keine Frage- viele Bürger u n d viele Beamte definieren Freiheit anders als ich (u.a.).
U.a. versteh ich darunter absolut freien Waffenbesitz , jedenfalls für unbescholtene Bürger. Unser WaffG sieht das anders, aber wer eben einen gültigen JJschein besitzt und/oder (als Schütze oder Sammler) eine entpr. WBK, der sollte einfach in Ruhe gelassen werden.
Der Beamte, der sich Gedanken mach, wie viele Waffen jemand hat, geht ja schon u.U. gedanklich falsch an die Sache - nämlich dann, wenn der Antrgasteller oder LWB keiner zahlenmäßigen Begrenzung aus d em Gesetz unterliegt (wie sie etwa für Jäger bei Kurzwaffen zu finden istI´).
Manchmal findet man vernünftige Sachbearbeiter (oft sogar), manchmal das genaue Gegenteil. Und natürlich -@ Mohawk - stimmt es, dass der Beamte f ü r den Bürger arbeitet und von ihm bezahlt wird. Ich fürchte, die meisten mögen es gar nicht, wenn man sie an dieses Faktum erinnert... .
Und zumindest h a t es sie in meiner Stadt gegeben, die Beamten, die am Waffenrecht interessiert gewesen sind !
Aber die Dienstanweisungen und Erlasse der politisch denkenden (Amts-) Führung können auch solche Geister mit dem Ungeist der Unfreiheit impfen.
Dessen ungeachtet bin ichimmer ausnehmend freundlich zu allen Beamten des Ordnungsamtes - weil es überall menschelt und überall so aus dem Walde schallt, wie man reinruft. Bissig kann ichimmer noch werden.
Frage an den threadstarter: Gibt es etwas Neues in der Sache ?
Habe die Ehre und
Waidmannsheil