Anzeige wegen Verleumdung gegen den Schwiegersohn. Außerdem Anruf / Schreiben an das Amt, bei dem du dich über diese Frechheit beschwerst.
Im Inhalt sollte auf jeden Fall auftauchen, das aufgrund einer DENUNZIERUNG die Vornahme einer behördliche Handlung höchst fragwürdig ist.
Unter Umständen muß er trotzdem zum Amtsarzt, aber diese Vorgabe wäre abzuwarten. Bis da ein Gutachten vorliegt, würde ich die Herausgabe der Waffen verweigern. ( Natürlich nicht gewaltsam! ) Sollte die Polizei eine Amtshandlung vornehmen : FÜGEN ! - ABER:
Wenn die tatsächlich auftauchen um sie abzuholen, steht da ein Anwalt bei euch im Haus, der alles genau protokolliert, und direkt vor Ort entsprechend widerspricht.