Waffen sollen vom Landratsamt konfisziert werden

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Einem entfernten Bekannten der schon sehr alt ist sollen die Waffen konfisziert werden weil dessen Schwiegersohn behauptet er sei nicht zuverlässig. Welche Möglichkeiten gibt es um die Waffen vor der drohenden Verschrottung zu bewahren?
 
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Zuerst Fachanwalt für Jagd und Waffenrecht einsetzen. Mittelfristig die Waffen an einen Berechtigten übertragen. Zuletzt die Mischpoke enterben...
 
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ja das Problem ist halt dass das nur ein entfernter Bekannter meines Vaters ist. Und wir haben keine Kapazitäten. Ich glaube die sollen schon nächste Woche irgendwann abgeholt werden und der Bekannte ist über 80 und nicht mehr bei bester Gesundheit. Er will halt nur dass die Waffen nicht verschrottet werden.
 
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Widerspruch einlegen oder falls nicht statthaft Klage erheben (Eilantrag)

Waffen dann an einen Berechtigten geben.
 
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Auf Zuruf eines Angehörigen kann das Landratsamt erst mal gar nichts machen. Da müssen schon wirkliche Gründe für die Konfiszierung vorliegen.

In der Altersgruppe der über 80jährigen könnte man natürlich davon ausgehen, dass entweder ein offensichtliches körperliches Gebrechen vorliegt oder etwas anderes, meistens offensichtliche demenzielle Ausfallerscheinungen. Da brauchts dann auch kein Attest oder Gutachten zur Beschlagnahme. Da ist dann "Gefahr in Verzug".

Ich hatte so etwas mal bei einem dementen Klienten erlebt, bei dem dann zwei geladene Revolver im Schlafzimmer entdeckt wurden. Das war überhaupt nicht lustig.

Wenn weder körperliche noch psychische Leiden vorliegen, können auch keine Waffen konfisziert werden.

cara
 
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Anzeige wegen Verleumdung gegen den Schwiegersohn. Außerdem Anruf / Schreiben an das Amt, bei dem du dich über diese Frechheit beschwerst.

Im Inhalt sollte auf jeden Fall auftauchen, das aufgrund einer DENUNZIERUNG die Vornahme einer behördliche Handlung höchst fragwürdig ist.

Unter Umständen muß er trotzdem zum Amtsarzt, aber diese Vorgabe wäre abzuwarten. Bis da ein Gutachten vorliegt, würde ich die Herausgabe der Waffen verweigern. ( Natürlich nicht gewaltsam! ) Sollte die Polizei eine Amtshandlung vornehmen : FÜGEN ! - ABER:
Wenn die tatsächlich auftauchen um sie abzuholen, steht da ein Anwalt bei euch im Haus, der alles genau protokolliert, und direkt vor Ort entsprechend widerspricht.
 
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Vielleicht wurde die WBK ja schon bestandskräftig widerrufen? Um so eine Aktion reißt sich die Behörde nicht. Wir wissen auch nicht wie oft er nach einem möglichen Widerruf schon aufgefordert wurde die Waffen einem Berechtigten zu überlassen??? Nur mal so als Überlegung :)
 
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Das ist ein Punkt foxl..

Mein vorheriger Post bezieht sich natürlich darauf, das außer der Verleumdung bislang noch gar nichts war.
 
A

anonym

Guest
Ach, das wäre doch mal eine gute Gelegenheit, die Signatur- μολών λαβέ - Foristis dort auflaufen und die Waffen bewachen zu lassen.

Mal gucken, was dann passiert.
Ich tippe darauf, das sie den LRA- Mitarbeitern nen Kaffee kochen.

Glaubt ihr im Ernst, eine Behörde veranlasst - mit Voranmeldung - eine solche Aktion aufgrund der Höresagenaussage eines Schwiegersohns?

Bei "Gefahr im Verzug" würden die wohl vorher nicht ankündigen - sondern ratzfaz Team Blau handeln lassen.
 
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Danke erstmal für die Tipps. Wir werden wohl versuchen im Bekanntenkreis jemanden zu finden der die Waffen unterbringt. Ich habe leider auch keinen genauen Einblick in die familäre Situation.
 

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