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solange ihr keinen Nachfolger habt, darf er zahlen. Fertig.
Auch wenn das Revier, bzw der Pächter das Geld dringend braucht (sonst würde man hier gar nicht Posten) -Seelenfrieden ist unbezahlbar... Und ihr solltet mal überlegen, ob Pachten das richtige für
Zuerst einmal sollten die Begrifflichkeiten geklärt werden. So wie ich das hier lese handelt es sich eher um einen unentgeltlichen Begehungsschein (Jagderlaubnisschein) mit "Hegebeitrag" und nicht um einen entgeltlichen BGS, der der UJB angezeigt und im JS eingetragen werden muss.
Bei Ersterem begibt man sich eventuell auf dünnes Eis, wenn die Sache vor Gericht geht -> quasi ein nicht angezeigter entgeltlicher Begehungsschein. Um die Sache nicht eskalieren zu lassen: BGS einziehen, Hegebeitrag anteilig zurückzahlen und dem Kollegen eine schöne Zeit wünschen.
Ein entgeltlicher Begehungsschein ist nur mit trifftigem Grund zu kündigen. Die Aussage: "Hab ich mir anders vorgestellt" klingt nicht nach trifftigem Grund, aber die fehlende zweite Rate ist ein trifftigem Grund eurerseits (einstimmig) den BGS zu kündigen. Da könnte man tatsächlich drüber nachdenken, den Weg über Anwalt und Gericht zu gehen.... Ob sich Aufwand und Nutzen lohnt, eher nicht.
Ich wünsche Euch, egal welchen Weg ihr wählt , ein glücklicheres Händchen bei der Auswahl des nächsten Begehers.
Genau so...Das ist der Grund, warum man neue Leiute erstmal an kurzer Leine mitlaufen lassen sollte, darfst mal mit Helfen, mit Ansitzen, dich einbringen… wenn’s passt reden wir mal über die Konditionen… wer einen Vertrag schon beim Bezahlen nicht nachkommt, wird auch später nicht immer einfach sein.
Jetzt geht‘s um Prinzip. Eitelkeiten & Emotionen sind da nicht gut.Nicht falsch verstehen! Es geht nicht um das Geld! Nur soll man solchen Typen nachgeben weil sie kein "Bock" mehr haben! Es wurden nach der Ausschreibung ja andere Anwärter weggeschickt weil er scheinbar gut schauspielern kann!
Dann ist das doch das Berühmte „Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende“!….. wer einen Vertrag schon beim Bezahlen nicht nachkommt, wird auch später nicht immer einfach sein.
Die ganz normale entgeltliche Jagderlaubnis (entgeltlicher Begehungsschein) hebt den Inhaber quasi auf Pächterniveau, im begrenzten Maße. Ich hoffe nicht, dass der nur auf ein bisschen vorturnen und selbst darstellen ausgegeben wurde, sondern "nur" eine Jagderlaubnis mit "Hegebeitrag"...Ich lese das so, dass es sich um eine ganz normale entgeltliche Jagderlaubnis handelt.
Dass es da irgendwie Ärger für den/die Pächter geben sollte, verstehe ich auch nicht.
Der mit der Jagderlaubnis muss sich das bei der Behörde eintragen lassen, die Pächter, die die Erlaubnis erteilen, müssen das in Niedersachsen nicht, soweit ich informiert bin.
Jetzt geht‘s um Prinzip. Eitelkeiten & Emotionen sind da nicht gut.
Einfach ziehen lassen, Geld anteilig zurück und Tschüss.
Wenn euer Revier nicht am Arm der Welt liegt dürfte es ja möglich sein einen Nachfolger zu finden.
Wenn der Kollege nur Whats App nutzt würde ich erstmal zum Gespräch einladen.
Was sagen denn die beiden anderen Pächter?
Wenn derjenige welcher dann frech wird, würde ich zum Anwalt gehen, auf mein Recht beharren und die fehlende Zahlung einfordern, sofern es keine eindeutige Kündigungsklausel gibt.